CO2-Strafsteuer Schweiz

Kurz beantwortet: Die CO2-Sanktion ist eine einmalige Abgabe bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in der Schweiz. Sie fällt an, wenn der WLTP-CO2-Wert des Fahrzeugs über dem aktuellen Zielwert liegt, und wird pro Gramm Überschreitung berechnet. Elektroautos (0 g/km) zahlen nie eine Sanktion; sparsame Hybride meist ebenfalls nicht.

CO2-Strafsteuer beim Autoimport in die Schweiz – Berechnung nach WLTP-Wert

Wie wird die CO2-Sanktion berechnet?

Massgeblich ist der WLTP-CO2-Wert aus dem COC-Papier. Liegt er über dem Zielwert der aktuellen CO2-Verordnung, wird pro Gramm Überschreitung ein Sanktionsbetrag fällig – progressiv gestaffelt. Je nach Modell reicht die Spanne von null (effiziente Fahrzeuge) bis zu mehreren tausend Franken (leistungsstarke Benziner ohne Hybridisierung).

Wer muss zahlen – und wann?

Beispiele

FahrzeugtypWLTP-CO2Sanktion (typisch)
Elektroauto0 g/km0 CHF
Vollhybrid-Kompakter100–120 g/kmmeist 0 CHF
Mittelklasse-Benziner150–170 g/kmeinige hundert CHF
Sportwagen / grosser SUV200+ g/km1'000 bis mehrere tausend CHF

So vermeiden Sie böse Überraschungen

Vor jedem Import den exakten WLTP-Wert aus dem COC prüfen und die Sanktion in die Gesamtrechnung aufnehmen – der Auto-Import-Rechner von Finsler Customs macht das automatisch. Bei Modellen mit hoher Sanktion lohnt sich oft die Hybrid- oder Elektrovariante (E-Auto importieren).

Rechtsgrundlage: CO2-Gesetz und CO2-Verordnung des Bundes – Details beim Bundesamt für Energie (BFE).

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