CO2-Strafsteuer Schweiz
Kurz beantwortet: Die CO2-Sanktion ist eine einmalige Abgabe bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in der Schweiz. Sie fällt an, wenn der WLTP-CO2-Wert des Fahrzeugs über dem aktuellen Zielwert liegt, und wird pro Gramm Überschreitung berechnet. Elektroautos (0 g/km) zahlen nie eine Sanktion; sparsame Hybride meist ebenfalls nicht.
Wie wird die CO2-Sanktion berechnet?
Massgeblich ist der WLTP-CO2-Wert aus dem COC-Papier. Liegt er über dem Zielwert der aktuellen CO2-Verordnung, wird pro Gramm Überschreitung ein Sanktionsbetrag fällig – progressiv gestaffelt. Je nach Modell reicht die Spanne von null (effiziente Fahrzeuge) bis zu mehreren tausend Franken (leistungsstarke Benziner ohne Hybridisierung).
Wer muss zahlen – und wann?
- Die Sanktion betrifft Direktimporte bei der ersten Schweizer Zulassung – abgerechnet im Rahmen der Typenprüfung/Zulassung.
- Fahrzeuge, die bereits einmal in der Schweiz zugelassen waren, lösen keine erneute Sanktion aus.
- Grosshändler verrechnen die Sanktion über ihre Flottenbilanz; beim Privatimport wird sie individuell fällig.
Beispiele
| Fahrzeugtyp | WLTP-CO2 | Sanktion (typisch) |
|---|---|---|
| Elektroauto | 0 g/km | 0 CHF |
| Vollhybrid-Kompakter | 100–120 g/km | meist 0 CHF |
| Mittelklasse-Benziner | 150–170 g/km | einige hundert CHF |
| Sportwagen / grosser SUV | 200+ g/km | 1'000 bis mehrere tausend CHF |
So vermeiden Sie böse Überraschungen
Vor jedem Import den exakten WLTP-Wert aus dem COC prüfen und die Sanktion in die Gesamtrechnung aufnehmen – der Auto-Import-Rechner von Finsler Customs macht das automatisch. Bei Modellen mit hoher Sanktion lohnt sich oft die Hybrid- oder Elektrovariante (E-Auto importieren).
Rechtsgrundlage: CO2-Gesetz und CO2-Verordnung des Bundes – Details beim Bundesamt für Energie (BFE).