CO2-Strafsteuer Schweiz
Kurz beantwortet: Die CO2-Sanktion ist eine einmalige Abgabe bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in der Schweiz. Sie trifft nur zollrechtliche Neuwagen – Erstzulassung unter 6 Monaten oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km. Zielwert 2026: 93,6 g CO2/km (WLTP), gewichtskorrigiert; jedes Gramm darüber kostet CHF 95. Elektroautos (0 g/km) und ältere Occasionen zahlen nie eine Sanktion.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Wie wird die CO2-Sanktion berechnet?
Massgeblich ist der WLTP-CO2-Wert aus dem COC-Papier. Der individuelle Zielwert wird 2026 nach der BFE-Formel berechnet: 93,6 − 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg) – schwerere Fahrzeuge haben ein strengeres Ziel. Jedes Gramm über dem Zielwert kostet CHF 95 (Überschreitung auf 2 Nachkommastellen abgerundet).
Rechenbeispiel 2026
SUV-Benziner, WLTP 168 g/km, Leergewicht 1'900 kg, Erstzulassung vor 3 Monaten: Zielwert 93,6 − 0,0144 × (1'900 − 1'777) = 91,83 g/km → Überschreitung 76,17 g × CHF 95 = CHF 7'236.15 Sanktion.
Wer muss zahlen – und wann?
- Die Sanktion betrifft nur zollrechtliche Neuwagen: keine Erstzulassung, Erstzulassung vor weniger als 6 Monaten oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km.
- Ältere Occasionen sind vollständig befreit – ebenso Fahrzeuge, die bereits einmal in der Schweiz zugelassen waren.
- Grosshändler verrechnen die Sanktion über ihre Flottenbilanz; beim Privatimport wird sie individuell fällig (Zahlung ans BFE).
Beispiele (sanktionspflichtige Neuwagen)
| Fahrzeugtyp | WLTP-CO2 | Sanktion (typisch, Stand 2026) |
|---|---|---|
| Elektroauto | 0 g/km | CHF 0 – immer |
| Vollhybrid-Kompakter | 100–120 g/km | ca. CHF 0–2'000 |
| Mittelklasse-Benziner | 150–170 g/km | ca. CHF 5'000–6'900 |
| Sportwagen / grosser SUV | 200+ g/km | ab ca. CHF 10'000 |
| Jede Occasion über 12 Monate (bzw. 6–12 Monate mit über 5'000 km) | beliebig | CHF 0 |
So vermeiden Sie böse Überraschungen
Vor jedem Import den exakten WLTP-Wert aus dem COC prüfen und die Sanktion in die Gesamtrechnung aufnehmen – der Auto-Import-Rechner von Finsler Customs macht das automatisch. Bei Modellen mit hoher Sanktion lohnt sich oft die Hybrid- oder Elektrovariante (E-Auto importieren).
Rechtsgrundlage: CO2-Gesetz und CO2-Verordnung des Bundes – Details beim CO₂-Verordnung (SR 641.711).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die CO₂-Strafsteuer in der Schweiz 2026?
Für 2026 gilt ein Zielwert von 93,6 g CO₂/km (WLTP) für Personenwagen. Der individuelle Zielwert wird nach der BFE-Formel 93,6 − 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg) berechnet — schwerere Fahrzeuge haben ein strengeres Ziel. Pro Gramm Überschreitung fallen CHF 95.– an.
Gilt die CO₂-Strafe auch für Occasionen aus Deutschland?
Nur bei jungen Fahrzeugen: Sanktionspflichtig ist, was zollrechtlich als Neuwagen gilt — keine Erstzulassung, Erstzulassung vor weniger als 6 Monaten oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km. Ältere Gebrauchtwagen sind vollständig befreit.
Wer zahlt die CO₂-Sanktion beim Import?
Der Erstinverkehrsetzer in der Schweiz — beim privaten Direktimport also der Käufer selbst. Die Zahlung geht an das Bundesamt für Energie (BFE), nicht an den Zoll.
Wie vermeide ich die CO₂-Strafe legal?
Ein Fahrzeug wählen, das älter als 12 Monate ist (oder 6–12 Monate mit mindestens 5'000 km) — oder ein Elektrofahrzeug: 0 g CO₂/km bedeutet nie eine Sanktion. Die Automobilsteuer von 4 % zahlen seit dem 1. Januar 2024 allerdings auch E-Autos.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- CO₂-Verordnung (SR 641.711)
- ESTV – Mehrwertsteuer
Weitere Informationen
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