Zollformular 13.20 A: So verzollen Sie Ihr Auto an der Schweizer Grenze
Kurz beantwortet: Das Formular 13.20 A ist der amtliche Nachweis des BAZG, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt und veranlagt wurde (Automobilsteuer 4 %, MwSt 8,1 %). Ohne dieses Dokument nimmt kein Strassenverkehrsamt die Zulassung vor. Die Ausstellungsgebühr an der Zollstelle beträgt CHF 20.–.
Ablauf: Auto verzollen in 6 Schritten
- Ausfuhr beim deutschen Zoll anmelden (wichtig für die MwSt-Rückerstattung bei Händlerkauf)
- Besetzte Schweizer Zollstelle anfahren (z. B. Thayngen, Basel, Kreuzlingen)
- Dokumente vorlegen: Kaufvertrag, COC, Fahrzeugbrief, Ausweis, EUR.1
- Veranlagung: 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MwSt, bei Neuwagen zusätzlich die CO2-Sanktion
- Abgaben plus CHF 20.– Formulargebühr bezahlen
- Formular 13.20 A erhalten und zur MFK anmelden
Gebühren im Überblick
- Wertzoll: 0 % mit EUR.1 (EU-Ursprung), sonst CHF 12–15 pro 100 kg
- Automobilsteuer: 4 % (Elektrofahrzeuge befreit)
- Schweizer MwSt: 8,1 % auf Wert inklusive Automobilsteuer
- Formular 13.20 A: CHF 20.–
- Spediteur (optional): CHF 80–350
Häufige Fragen
Was ist das Zollformular 13.20 A?
Der amtliche Nachweis des BAZG über die ordnungsgemässe Einfuhr und Veranlagung eines Fahrzeugs. Ohne 13.20 A ist keine MFK und keine Schweizer Zulassung möglich.
Was kostet das Formular 13.20 A?
CHF 20.– Ausstellungsgebühr an der Zollstelle (Stand 2026), zusätzlich zu den eigentlichen Abgaben: 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MwSt.
Welche Dokumente brauche ich für die Fahrzeug-Verzollung?
Kaufvertrag oder Rechnung, COC-Papier, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Ausweis und idealerweise das Ursprungszeugnis EUR.1 für 0 % Zoll.
Kann ich das Auto selbst verzollen?
Ja, an jeder besetzten Zollstelle — mit vollständigen Papieren dauert es 30–60 Minuten. Ein Spediteur mit elektronischer Vorverzollung spart Wartezeit und kostet CHF 80–350.