Zollformular 13.20 A: So verzollen Sie Ihr Auto an der Grenze
Kurz beantwortet: Das Formular 13.20 A ist der amtliche Nachweis des BAZG, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt und veranlagt wurde (Automobilsteuer 4 %, MwSt 8,1 %). Ohne dieses Dokument lässt kein Strassenverkehrsamt das Fahrzeug zu. An der Zollstelle kostet es CHF 20, wenn sie das Formular ausstellt und beglaubigt, und CHF 5, wenn der Anmelder die Stammnummer selbst anbringt.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Ablauf: Auto verzollen in 6 Schritten
- Ausfuhr Deutschland: Melden Sie die Ausfuhr beim deutschen Zoll an — ohne diesen Nachweis erstattet Ihnen ein Händler die deutsche Umsatzsteuer nicht.
- Besetzte Schweizer Zollstelle anfahren: Fahren Sie über einen besetzten Grenzübergang ein, während die Zollabfertigung geöffnet ist (z. B. Thayngen, Basel/Weil, Kreuzlingen, St. Margrethen).
- Dokumente vorlegen: Kaufvertrag/Rechnung, COC, Fahrzeugbrief und Ausweis, dazu den Ausgangsvermerk der deutschen Ausfuhranmeldung. Ein Ursprungsnachweis wird für die Abgabenberechnung nicht mehr verlangt.
- Veranlagung: Das BAZG berechnet 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert und 8,1 % MwSt auf Wert + Automobilsteuer. Bei sanktionspflichtigen Neuwagen kommt die CO₂-Sanktion dazu.
- Bezahlen: Abgaben plus CHF 20 Gebühr für den Prüfungsbericht 13.20 A (CHF 5, wenn der Anmelder die Stammnummer selbst anbringt). An den grossen Zollstellen können Sie mit Karte bezahlen.
- Formular 13.20 A erhalten: Damit fahren Sie legal in die Schweiz ein und melden das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt zur Zulassung an, bei den meisten Fahrzeugen mit MFK.
Gebühren und Abgaben im Überblick
| Position | Satz / Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| Einfuhrzoll | CHF 0 | seit 1.1.2024 aufgehoben — unabhängig vom Ursprungsland |
| Automobilsteuer | 4 % | auf Fahrzeugwert + Transport bis Grenze; seit 1.1.2024 auch auf Elektrofahrzeugen |
| Schweizer MwSt | 8,1 % | auf Wert inkl. Automobilsteuer (Kaskade) |
| Formular 13.20 A | CHF 20 | Ziff. 9.12 GebV-BAZG; CHF 5, wenn die Stammnummer selbst angebracht wird (Ziff. 9.22) |
| CO₂-Sanktion | individuell | nur junge Fahrzeuge — sie entfällt, wenn das Auto vor über zwölf Monaten im Ausland zugelassen wurde oder vor über sechs Monaten und mindestens 5'000 km gelaufen ist; im CO₂-Rechner prüfen |
| Spediteur (optional) | CHF 80–350 | elektronische Vorverzollung, spart Wartezeit |
Viele Ratgeber nennen noch einen Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg: Die Schweizer Industriezölle sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben, unabhängig vom Ursprungsland und ohne Ursprungsnachweis.
Checkliste: Diese Dokumente gehören ins Handschuhfach
- Kaufvertrag oder Händlerrechnung (mit ausgewiesenem Nettopreis)
- COC-Papier (Certificate of Conformity)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausgangsvermerk der deutschen Ausfuhranmeldung (ATLAS) — Voraussetzung für die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer
- Personalausweis / Pass
- Deutsches Ausfuhrkennzeichen (oder Transport auf dem Anhänger)
Häufige Fragen
Was ist das Zollformular 13.20 A?
Amtlich heisst es «Prüfungsbericht Form. 13.20 A». Die Zollstelle stellt es aus und bestätigt mit dem Zollstempel, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt und veranlagt wurde (Automobilsteuer und MwSt bezahlt). Darin steht auch die Stammnummer, unter der Ihr Fahrzeug in der Schweiz geführt wird. Ohne dieses Papier lässt kein Strassenverkehrsamt das Fahrzeug zu.
Was kostet das Formular 13.20 A beim BAZG?
Das BAZG erhebt für das Formular 13.20 A CHF 20, wenn die Zollstelle es bei der Verzollung ausstellt und beglaubigt (Ziff. 9.12 des Anhangs zur Gebührenverordnung BAZG, SR 631.035). Bringt die anmeldepflichtige Person die Stammnummer selbst an oder ist sie zur Selbstbeglaubigung ermächtigt, sind es CHF 5 (Ziff. 9.22). Dazu kommen die eigentlichen Abgaben: 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert und 8,1 % Schweizer MwSt.
Wo bekomme ich das Formular 13.20 A?
Direkt an einer besetzten Zollstelle bei der Einfuhr (z. B. Thayngen, Basel, Kreuzlingen) oder über einen Spediteur/Zolldeklaranten, der die Verzollung elektronisch vorbereitet. Bei Finsler Customs ist die komplette Verzollung inkl. 13.20 A im Paket enthalten.
Welche Dokumente brauche ich für die Fahrzeug-Verzollung?
Kaufvertrag oder Rechnung, COC-Papier (Certificate of Conformity), Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Ihren Ausweis sowie die deutsche Ausfuhranmeldung (Ausgangsvermerk aus ATLAS) — diese brauchen Sie für die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1) ist nicht mehr nötig: Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Schweizer Einfuhrzoll auf Fahrzeuge generell CHF 0, unabhängig vom Ursprungsland.
Wie hoch ist der Zoll auf ein Auto aus Deutschland?
Der Zollansatz beträgt CHF 0. Mit der Aufhebung der Industriezölle sind die Schweizer Einfuhrzölle für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 auf null gesetzt. Personenwagen fallen unter Tarifnummer 8703 und damit in Kapitel 87. Das gilt unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg. In älteren Ratgebern steht noch ein Gewichtszoll von CHF 12–15 pro 100 kg; den gibt es nicht mehr. Die Zollanmeldung selbst bleibt aber Pflicht, und Automobilsteuer (4 %) sowie MwSt (8,1 %) sind davon nicht betroffen.
Wie hoch ist die Automobilsteuer für Personenwagen?
Der Bund erhebt 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert (Zollwert inkl. Transportkosten bis zur Grenze). Das gilt seit dem 1. Januar 2024 auch für Elektrofahrzeuge — der Bundesrat hat ihre Befreiung am 8. November 2023 aufgehoben. Auf den Wert inklusive Automobilsteuer kommen anschliessend 8,1 % MwSt.
Kann ich das Auto selbst verzollen oder brauche ich einen Spediteur?
Selbstverzollung ist an jeder besetzten Zollstelle möglich — mit vollständigen Papieren dauert es 30–60 Minuten. Ein Spediteur mit elektronischer Vorverzollung (e-dec) spart Wartezeit und Fehlerrisiko und kostet je nach Anbieter CHF 80–350.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- BAZG – Häufige Fragen zur Fahrzeugverzollung
- BAZG – Passar, das Warenverkehrssystem für die Zollanmeldung
- BAZG – Öffnungszeiten der Zollstellen
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