CO2-Rechner: Sanktion beim Autoimport berechnen
Kurz beantwortet: Der CO2-Rechner von Finsler Customs berechnet die CO2-Sanktion beim Autoimport nach der offiziellen BFE-Formel: Zielwert = 93,6 g/km + 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg); jedes Gramm darüber kostet CHF 95.–. CO2-Wert (WLTP) und Leergewicht stehen im COC-Papier.
Wann fällt die CO2-Sanktion an?
- Keine Erstzulassung (fabrikneu): sanktionspflichtig
- Erstzulassung vor weniger als 6 Monaten: sanktionspflichtig
- Erstzulassung 6–12 Monate mit unter 5'000 km: sanktionspflichtig
- Erstzulassung über 12 Monate oder 6–12 Monate mit mindestens 5'000 km: befreit
- Elektro- und Wasserstofffahrzeuge (0 g CO2/km): immer befreit
Rechenbeispiel
Benziner-SUV, WLTP 165 g/km, Leergewicht 1'900 kg, Erstzulassung vor 3 Monaten: Zielwert 93,6 + 0,0144 × (1'900 − 1'777) = 95,4 g/km. Überschreitung 69,6 g × CHF 95.– = CHF 6'612.– Sanktion.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die CO2-Sanktion beim Autoimport?
Zielwert berechnen (93,6 g/km, korrigiert um 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg)), dann die Überschreitung des WLTP-Werts mit CHF 95.– pro Gramm multiplizieren. Der CO2-Rechner erledigt das automatisch.
Wo finde ich CO2-Wert und Leergewicht meines Fahrzeugs?
Im COC-Papier: CO2 kombiniert (WLTP) in Ziffer 49, Leergewicht in Ziffer 13. Alternativ im deutschen Fahrzeugschein in Feld V.7 und Feld G.
Fällt beim Elektroauto eine CO2-Sanktion an?
Nein. Elektrofahrzeuge stossen 0 g CO2/km aus und liegen immer unter dem Zielwert. Zusätzlich entfällt beim E-Auto die 4 % Automobilsteuer.
Wie vermeide ich die CO2-Sanktion legal?
Ein Fahrzeug importieren, das älter als 12 Monate ist oder 6–12 Monate alt mit mindestens 5'000 km — dann gilt es zollrechtlich als Gebrauchtwagen und die Sanktion entfällt vollständig.