CO2-Rechner: Sanktion beim Autoimport berechnen
Kurz beantwortet: Der CO₂-Rechner ermittelt die Sanktion beim Import eines jungen Fahrzeugs in die Schweiz. Grundlage ist die BFE-Formel für 2026: individueller Zielwert = 93,6 − 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg). Jedes Gramm über diesem Zielwert kostet CHF 95. Ältere Occasionen und Elektroautos zahlen nie eine Sanktion.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Wie der Zielwert entsteht
Die Schweiz rechnet nicht mit einem festen Grenzwert, sondern mit einem Zielwert pro Fahrzeug. Er hängt am Leergewicht: Ein Fahrzeug von genau 1'777 Kilogramm hat den Basiswert von 93,6 g/km. Schwerere Fahrzeuge bekommen ein strengeres Ziel, leichtere ein grosszügigeres – anders als in der EU, wo es umgekehrt läuft.
| Leergewicht | Rechnung | Zielwert |
|---|---|---|
| 1'450 kg | 93,6 − 0,0144 × (−327) | 98,31 g/km |
| 1'650 kg | 93,6 − 0,0144 × (−127) | 95,43 g/km |
| 1'777 kg | Basiswert | 93,60 g/km |
| 1'900 kg | 93,6 − 0,0144 × 123 | 91,83 g/km |
| 2'200 kg | 93,6 − 0,0144 × 423 | 87,51 g/km |
Der Wert 95,43 für 1'650 Kilogramm stammt aus dem amtlichen Rechenbeispiel des Bundesamts für Energie – daran lässt sich die Formel jederzeit gegenprüfen.
Rechenbeispiel
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Fahrzeug | SUV-Benziner, Erstzulassung vor 3 Monaten |
| Leergewicht | 1'900 kg |
| CO₂ nach WLTP | 168 g/km |
| Individueller Zielwert | 91,83 g/km |
| Überschreitung | 76,17 g/km |
| Sanktion | CHF 7'236.15 |
Wann die Sanktion entfällt
| Fall | Sanktion |
|---|---|
| Erstzulassung älter als 12 Monate | keine |
| Erstzulassung 6–12 Monate, mindestens 5'000 km | keine |
| Erstzulassung 6–12 Monate, unter 5'000 km | fällig |
| Erstzulassung unter 6 Monaten | fällig |
| Elektrofahrzeug (0 g/km) | keine |
| Fahrzeug war schon einmal in der Schweiz zugelassen | keine |
Die Sanktion geht ans Bundesamt für Energie, nicht an den Zoll – sie erscheint deshalb nicht auf der Zollquittung. Die Automobilsteuer von 4 % zahlen seit dem 1. Januar 2024 übrigens auch Elektroautos; die frühere Befreiung wurde aufgehoben. Wie sich die Sanktion in die Gesamtrechnung einfügt, zeigt der Auto-Import-Rechner; Hintergründe liefert die Themenseite CO₂-Strafsteuer Schweiz.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die CO2-Sanktion beim Autoimport?
Individuellen Zielwert berechnen (93,6 − 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg)), dann die Überschreitung des WLTP-Werts mit CHF 95.– pro Gramm multiplizieren. Der CO2-Rechner erledigt das automatisch nach der offiziellen BFE-Formel für 2026.
Wo finde ich CO2-Wert und Leergewicht meines Fahrzeugs?
Im COC-Papier: CO2 kombiniert (WLTP) in Ziffer 49, Leergewicht in Ziffer 13. Alternativ im deutschen Fahrzeugschein in Feld V.7 und Feld G.
Fällt beim Elektroauto eine CO2-Sanktion an?
Nein. Elektrofahrzeuge stossen 0 g CO2/km aus und liegen immer unter dem Zielwert. Die Automobilsteuer von 4 % zahlen seit dem 1. Januar 2024 allerdings auch Elektroautos — die frühere Befreiung wurde aufgehoben.
Wie vermeide ich die CO2-Sanktion legal?
Ein Fahrzeug importieren, das älter als 12 Monate ist oder 6–12 Monate alt mit mindestens 5'000 km — dann gilt es zollrechtlich als Gebrauchtwagen und die Sanktion entfällt vollständig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- CO₂-Verordnung (SR 641.711)
- ESTV – Mehrwertsteuer
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