Abgas-Wartungsdokument und Abgasmessung: Was beim Import wirklich nötig ist
Kurz beantwortet: Ein Abgas-Wartungsdokument brauchen in der Schweiz zugelassene Benzin- und Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1976. Seit dem 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit anerkanntem OBD-System davon befreit — rückwirkend auch ältere. Eine eigene Abgas- und Lärmmessung wird nur nötig, wenn die europäischen Nachweise fehlen; sie ist in der Schweiz bei zwei anerkannten Stellen möglich.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Beim Import tauchen zwei Begriffe auf, die nichts miteinander zu tun haben:
- Das Abgas-Wartungsdokument (AWD) ist ein Serviceheft für die Abgasanlage. Es begleitet das Fahrzeug im Betrieb, nicht die Einfuhr.
- Die Abgas- und Lärmmessung ist ein Prüfbericht, der belegt, dass das Fahrzeug die Emissions- und Geräuschvorschriften einhält. Sie wird nur dann verlangt, wenn dieser Nachweis nicht schon aus den europäischen Papieren hervorgeht.
Bei einem gewöhnlichen EU-Fahrzeug mit COC-Papier brauchen Sie keine Messung. Das COC belegt die Typgenehmigung, und damit sind Abgas und Geräusch abgedeckt. Mehr dazu im Ratgeber Typengenehmigung und COC.
Das Abgas-Wartungsdokument: wer es braucht
Die Abgaswartungspflicht gilt für alle in der Schweiz zugelassenen Benzin- und Dieselfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1976 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Ausgenommen sind Benzinfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h, Fahrzeuge über 3'500 kg Gesamtgewicht und landwirtschaftliche Arbeitskarren.
Die grosse Ausnahme kam 2013: Seit dem 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System von der Abgaswartung befreit — und zwar nicht nur Neufahrzeuge, sondern rückwirkend auch solche, die schon im Verkehr standen. Zu erkennen ist das System an der gelben Motorkontrollleuchte im Armaturenbrett, die einen Fehler auch während der Fahrt anzeigt. Für die allermeisten Importe aus den letzten zwanzig Jahren heisst das: kein AWD nötig.
Wo noch gewartet werden muss, gelten diese Fristen:
| Fahrzeug | Abgaswartung alle |
|---|---|
| Benzinfahrzeug ohne Katalysator | 12 Monate |
| Benzinfahrzeug mit Katalysator, Dieselfahrzeug | 24 Monate |
| Dieselmotor bis 30 km/h | 48 Monate |
Die Frist läuft jeweils bis zum Ende des Monats und lässt sich nicht verlängern. Das Dokument selbst bestellt die Garage bei auto-schweiz; ausgefüllt wird es bei der Wartung.
Die Abgas- und Lärmmessung: nur zwei Stellen in der Schweiz
Fehlt der europäische Nachweis, muss das Fahrzeug gemessen werden. Das darf nicht jede Prüfstelle: Anerkannt nach Artikel 17 Absatz 1 der Typengenehmigungsverordnung sind in der Schweiz zwei Stellen:
| Stelle | Ort |
|---|---|
| DTC Dynamic Test Center AG | Vauffelin BE |
| FAKT AG | Salez, Gemeinde Sennwald SG |
Beide führen die Rollenprüfung für die Abgasmessung und die Vorbeifahrtmessung für den Geräuschpegel durch. Der Bericht geht anschliessend an das Strassenverkehrsamt und ist Voraussetzung für die Einzelgenehmigung.
Wann die Messung nötig wird
- Fahrzeuge aus Übersee — typischerweise aus den USA. Sie tragen keine europäische Typgenehmigung; die amerikanischen EPA- oder California-Werte werden in bestimmten Fällen anerkannt, sonst wird gemessen.
- Umgebaute Fahrzeuge — geänderte Auspuffanlage, Leistungssteigerung, anderer Motor. Die ursprüngliche Genehmigung trägt dann nicht mehr.
- Einzelanfertigungen und Kleinserien — wer weniger als fünf gleiche Fahrzeuge in Verkehr setzt, kann statt einer Typengenehmigung die Einzelabnahme wählen.
- Fahrzeuge ohne brauchbare Papiere — wenn COC und Datenblatt fehlen und sich beim Hersteller nichts beschaffen lässt.
Die Messung kostet Zeit und Geld, und beides hängt vom Fahrzeug ab. Rechnen Sie mit einem Termin nach Vereinbarung und mit einem vierstelligen Betrag — verbindlich wird es erst mit der Offerte der Prüfstelle.
Was wir übernehmen
Wir prüfen vor dem Kauf, ob Ihr Fahrzeug eine Messung braucht — das ist der Punkt, an dem ein Import teuer wird, wenn man ihn zu spät merkt. Bei einem EU-Fahrzeug mit vollständigen Papieren ist die Antwort in der Regel nein. Fehlt etwas, sagen wir es, bevor Sie kaufen, und organisieren den Termin bei der zuständigen Stelle. Fragen Sie uns an, bevor Sie einen Wagen aus Übersee oder ein umgebautes Fahrzeug kaufen.
Häufige Fragen
Braucht mein importiertes Auto ein Abgas-Wartungsdokument?
Nur wenn es kein anerkanntes OBD-System hat. Seit dem 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit OBD von der Abgaswartung befreit, rückwirkend auch ältere. Bei Importen aus den letzten zwanzig Jahren ist damit in der Regel keines nötig.
Wo bekomme ich ein Abgas-Wartungsdokument?
Die Garage bestellt es bei auto-schweiz und füllt es bei der Abgaswartung aus. Ein eigenes Gesuch beim Strassenverkehrsamt braucht es nicht.
Wer darf die Abgas- und Lärmmessung durchführen?
In der Schweiz zwei nach Artikel 17 Absatz 1 TGV anerkannte Stellen: die DTC Dynamic Test Center AG in Vauffelin BE und die FAKT AG in Salez SG. Berichte anerkannter ausländischer Stellen werden ebenfalls akzeptiert.
Brauche ich bei einem EU-Fahrzeug eine Messung?
In aller Regel nicht. Das COC-Papier belegt die europäische Typgenehmigung, und damit sind Abgas- und Geräuschvorschriften nachgewiesen. Nötig wird die Messung bei Fahrzeugen aus Übersee, bei Umbauten und wenn die Papiere fehlen.
Was kostet die Messung?
Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab; ein vierstelliger Betrag ist üblich. Verbindlich ist die Offerte der Prüfstelle. Wir klären vor dem Kauf, ob sie überhaupt nötig wird.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
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