Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Ratgeber

Typengenehmigung & COC beim Autoimport

Das COC (Certificate of Conformity) ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers und bestätigt die Typengenehmigung des Fahrzeugs. Für die Schweizer MFK und Zulassung ist es faktisch zwingend. Bei Neuwagen liegt es den Papieren bei; für Occasionen stellt der Hersteller ein Duplikat aus, meist für EUR 50–250 und mit ein bis vier Wochen Lieferzeit.

Stapel von COC-Dokumenten mit Schweizerkreuz auf einem Schreibtisch

Was steht im COC?

Das COC dokumentiert alle typengenehmigungsrelevanten Daten: Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN), EU-Typengenehmigungsnummer, Abmessungen, Gewichte, Emissionswerte (WLTP-CO2), Geräuschwerte und Bereifung. Das Schweizer Strassenverkehrsamt übernimmt diese Daten für die Zulassung und den Fahrzeugausweis.

Warum ist das COC für die Schweiz so wichtig?

Die Schweiz anerkennt die EU-Gesamttypengenehmigung. Mit COC entfällt eine aufwendige Einzelprüfung – die MFK beschränkt sich auf die technische Kontrolle. Ohne COC braucht es eine Datenbestätigung des Herstellers oder im schlechtesten Fall Einzelnachweise über eine Prüfstelle und eine Einzelabnahme beim Strassenverkehrsamt. Das dauert Wochen und kostet meist CHF 800–2'500, je nach Fahrzeug und Kanton.

Wo bekomme ich das COC?

  • Neuwagen: liegt den Fahrzeugpapieren bei – beim Kauf ausdrücklich mitverlangen.
  • Gebrauchtwagen vom Händler: im Kaufvertrag zusichern lassen; viele Händler beschaffen es kostenlos.
  • Nachbestellung: beim Hersteller oder Schweizer Generalimporteur (z. B. AMAG für VW/Audi/Škoda/SEAT). Ein Duplikat kostet beim Hersteller meist EUR 50–250, Lieferzeit ein bis vier Wochen.

COC fehlt – was nun?

Der Dokumentenservice von Finsler Customs beschafft fehlende COC-Papiere und Datenbestätigungen – auch für bereits importierte Fahrzeuge. Zusammen mit dem Zollausweis Form. 13.20 A und dem Prüfbericht entsteht so das komplette Zulassungsdossier.

Häufige Fragen zum COC-Papier

Kann ich ein Auto ohne COC in der Schweiz zulassen?

Nur auf Umwegen: Ohne COC verlangt das Strassenverkehrsamt eine Datenbestätigung des Herstellers oder Generalimporteurs, im schlechtesten Fall Einzelnachweise über eine Prüfstelle und eine Einzelabnahme – das dauert Wochen und kostet meist CHF 800–2'500, je nach Fahrzeug und Kanton. Lassen Sie sich das COC deshalb schon im Kaufvertrag schriftlich zusichern oder beschaffen Sie es vor der MFK.

Was kostet die Nachbestellung eines COC und wie lange dauert sie?

Ein Duplikat beim Hersteller kostet meist EUR 50–250, die Lieferzeit beträgt ein bis vier Wochen; auch der Schweizer Generalimporteur (z. B. AMAG für VW, Audi, Škoda und SEAT) kann es besorgen. Viele deutsche Händler beschaffen das Dokument auf Nachfrage kostenlos – fragen Sie deshalb immer zuerst beim Verkäufer, bevor Sie kostenpflichtig nachbestellen.

Welche Daten stehen im COC und wofür braucht sie das Strassenverkehrsamt?

Das COC enthält alle typengenehmigungsrelevanten Daten: Fahrzeugidentifikationsnummer, EU-Typengenehmigungsnummer, Abmessungen, Gewichte, WLTP-Emissionswerte, Geräuschwerte und zulässige Bereifung. Das Strassenverkehrsamt übernimmt diese Angaben direkt in den Schweizer Fahrzeugausweis – dank der anerkannten EU-Gesamttypengenehmigung entfällt so eine aufwendige technische Einzelprüfung, und die MFK beschränkt sich auf die normale Kontrolle.

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Zahlen und Fristen auf einen Blick

AngabeWert
COC beim Hersteller nachbestellenmeist EUR 50–250, Lieferung in 1–4 Wochen
Leergewicht im COCZiffer 13
CO₂-Wert nach WLTP im COCZiffer 49
Prüfungsbericht Form. 13.20 ACHF 20; CHF 5, wenn der Anmelder die Stammnummer selbst anbringt
Ohne COC: Einzelnachweise und Einzelabnahmemeist CHF 800–2'500, je nach Fahrzeug und Kanton
Anerkennung der EU-Typengenehmigungja, dadurch keine Einzelprüfung nötig

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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