Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Autoimport in sieben Schritten: der Importprozess im Überblick
Ein Import aus Deutschland läuft in sieben Schritten: Kosten online berechnen, Offerte anfordern, im Kundenkonto verbindlich beauftragen, Fahrzeug kaufen (selbst oder durch uns in Ihrem Auftrag), Transport zur Grenze, Verzollung mit 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer, Zulassung im Wohnkanton, meist mit MFK. Rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen, bei langer MFK-Wartezeit länger.

Was vor dem Kauf feststehen muss
Drei Dinge entscheiden über mehrere tausend Franken, und alle drei klärt man vor der Anzahlung, nicht danach.
Erstens: Ist die Mehrwertsteuer ausweisbar? In Deutschland laufen sehr viele Gebrauchtwagen unter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Dort steht keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung, und es gibt folglich auch nichts zurückzuholen. Bei einem Fahrzeug für EUR 30'000 sind das rund EUR 4'790 Unterschied. Auf mobile.de erkennt man es am Filter «Mehrwertsteuer ausweisbar»; im Zweifel fragt man den Händler ausdrücklich. Diese eine Frage ist die lohnendste des ganzen Kaufs.
Zweitens: Gibt es ein COC? Das Certificate of Conformity ist die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Mit COC läuft die Schweizer Zulassung über die bestehende Typengenehmigung. Ohne COC braucht es eine Einzelabnahme — die kostet Zeit und Geld und kann bei Fahrzeugen ohne europäische Typgenehmigung ganz scheitern. Fehlt das Papier, bestellen wir es beim Hersteller nach; je nach Marke dauert das ein bis vier Wochen.
Drittens: Gilt das Fahrzeug zollrechtlich noch als Neuwagen? Davon hängt ab, ob die CO₂-Sanktion greift. Neu ist ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung höchstens sechs Monate zurückliegt — oder sechs bis zwölf Monate, wenn es weniger als 5'000 km gefahren ist (CO₂-Verordnung SR 641.711 Art. 17d Abs. 3). Jedes Gramm über dem individuellen Zielwert kostet zurzeit CHF 95. Bei einem Wagen mit 160 g/km sind schnell mehrere tausend Franken fällig. Wer die Schwelle kennt, kauft manchmal bewusst das Fahrzeug, das zwei Monate älter ist.
Die Ausfuhr im Herkunftsland
Vor der Schweizer Einfuhr steht die Ausfuhr aus dem EU-Land. Sie ist der Grund, weshalb die ausländische Mehrwertsteuer überhaupt zurückkommt: Der Verkäufer darf steuerfrei liefern, sobald ihm der Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne saubere Ausfuhranmeldung bleibt die Rechnung mit Mehrwertsteuer bestehen — und das Geld beim Verkäufer.
Die Ausfuhranmeldung erledigt der Verkäufer oder ein Dienstleister in seinem Land. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass der Händler nur noch unterschreiben muss; erfahrungsgemäss ist das der Punkt, an dem ein Privatverkäufer aussteigt und ein Händler routiniert weitermacht.
Ausfuhrkennzeichen braucht nur, wer selbst fährt. Nötig ist dann ein deutsches Ausfuhrkennzeichen (Gebühr der Zulassungsstelle rund EUR 30–40, Schilder rund EUR 20–40) samt Haftpflichtversicherung (15 Tage rund EUR 80–90, ein Monat rund EUR 90–110); die deutsche Kfz-Steuer ist für mindestens einen Monat fällig. Wenn wir das Fahrzeug abholen, entfällt beides: Wir überführen mit deutschen Händlerkennzeichen und Versicherung oder auf dem Anhänger.
An der Grenze: was wirklich anfällt
Einfuhrzoll: CHF 0.00. Mit der Aufhebung der Industriezölle am 1. Januar 2024 ist der Zollansatz für Fahrzeuge auf null gesetzt, unabhängig vom Herkunftsland. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1) wird dafür nicht mehr gebraucht. Der oft zitierte Gewichtszoll von CHF 12 bis 15 je 100 kg existiert nicht mehr. Die Zollanmeldung selbst bleibt trotzdem Pflicht.
Automobilsteuer: 4 % — aber nicht auf jedes Fahrzeug. Das Automobilsteuergesetz zählt in Art. 2 Abs. 1 abschliessend auf: Personenwagen der Tarifnummern 8703, Fahrzeuge der Nummer 8702 bis 1'600 kg Stückgewicht und Warenfahrzeuge der Nummer 8704 bis 1'600 kg. Motorräder (8711) und Wohnanhänger stehen nicht in dieser Aufzählung — bei ihnen entfallen die 4 % vollständig. Bei einer Maschine für EUR 15'000 sind das rund CHF 560, die andere Rechner fälschlich mitrechnen.
Einfuhrsteuer: 8,1 % auf den Fahrzeugwert plus sämtliche Nebenkosten bis zur Grenze plus die Automobilsteuer. Dass die Transportkosten in die Bemessungsgrundlage gehören, steht in MWSTG Art. 54 Abs. 3 Bst. b und wird häufig übersehen — wer sie weglässt, rechnet die Einfuhrsteuer zu tief und erlebt an der Grenze eine Korrektur.
Formular 13.20 A: CHF 20 — bei uns CHF 5. Das ist der Zollausweis für Motorfahrzeuge, ohne den keine Schweizer Zulassung möglich ist. Stellt die Zollstelle ihn bei der Verzollung aus und beglaubigt ihn, kostet er CHF 20 (Ziffer 9.12 des Anhangs zur Gebührenverordnung BAZG, SR 631.035). Bringt die anmeldepflichtige Person die Stammnummer selbst an, sind es CHF 5 (Ziffer 9.22) — wir reichen die Zollanmeldung selbst digital ein, deshalb gilt bei uns der zweite Fall.
Nach der Grenze: Stammnummer, Versicherung, MFK
Mit dem Formular 13.20 A entsteht die Stammnummer — die Kennung, unter der das Fahrzeug in der Schweiz geführt wird. Sie ist die Voraussetzung für alles Weitere, denn ohne sie stellt keine Versicherung einen Nachweis aus.
Als Nächstes braucht es den elektronischen Versicherungsnachweis (eVN). Ihn liefert die Versicherung direkt ans Strassenverkehrsamt; er gilt 30 Tage. Nicht jeder Kanton fragt ihn online ab — in Bern etwa muss man beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt anrufen. Wer den eVN zu früh auslösen lässt und dann auf einen MFK-Termin wartet, muss ihn ein zweites Mal beibringen.
Die MFK ist die kantonale Motorfahrzeugkontrolle. Sie prüft den technischen Zustand und die Übereinstimmung mit den Schweizer Vorschriften. Die häufigsten Ablehnungsgründe bei Importfahrzeugen sind nachträglich verbaute Beleuchtung, veränderte Auspuffanlagen und fehlende Nachweise für Anbauteile. Personenwagen, die im Ausland höchstens ein Jahr zugelassen und höchstens 2'000 km gefahren sind, werden seit dem 1. Januar 2026 ohne MFK eingelöst — dann entfällt die Prüfung ganz.
Zuletzt die Zulassung beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons. Danach fährt das Fahrzeug auf Schweizer Kontrollschildern.
Wie lange das Ganze dauert
Zwei bis vier Wochen vom Kaufentscheid bis zum Schweizer Kontrollschild sind der Regelfall. Die Spannweite kommt fast nie von der Verzollung — die dauert an unserem Zollamt in Thayngen meist einen halben Tag —, sondern von zwei anderen Stellen.
Das fehlende COC ist der häufigste Verzögerer. Bestellt man es beim Hersteller nach, vergehen je nach Marke ein bis vier Wochen. Deshalb fragen wir vor dem Kauf danach und nicht nach der Verzollung.
Der MFK-Termin ist der zweite. Die Wartezeit unterscheidet sich von Kanton zu Kanton erheblich. Die Stammnummer liegt mit der Verzollung vor; den Versicherungsnachweis bereiten wir vor, damit er gleich danach folgen kann.
Sonderfall Umzug: abgabenfrei, aber mit Bedingungen
Wer den Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Fahrzeug als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen: Automobilsteuer und Einfuhrsteuer entfallen. Die Bedingungen stehen in Art. 14 der Zollverordnung — und sie werden regelmässig falsch wiedergegeben.
Verlangt wird, dass Sie das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten benutzt haben und es in der Schweiz weiter benutzen. Massgebend ist die Benützung, nicht das Eigentum — ein Leasingfahrzeug kann die Bedingung ebenso erfüllen. Eine feste Behaltefrist nach der Einfuhr nennt das BAZG nicht; wer den Wagen unmittelbar danach verkauft, erfüllt die Bedingung der weiteren Benützung allerdings nicht.
Die CO₂-Sanktion ist von der Befreiung nicht erfasst. Sie beruht auf dem CO₂-Gesetz und nicht auf dem Zollrecht; bei einem jungen Fahrzeug bleibt sie deshalb auch beim Umzug bestehen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechner im Netz zu tief liegen.
Die sieben Schritte im Detail
- Fahrzeug nennen: Sie schicken den Link zum Inserat (mobile.de oder AutoScout24 genügt) oder lassen uns im Komfort- oder Premium-Paket nach Ihren Vorgaben suchen. Einen eigenen Fahrzeugbestand hat Finsler Customs nicht. Wir prüfen Zustand, Historie und Importfähigkeit.
- Offerte und Auftrag: Im Import-Rechner klicken Sie «Ein Angebot erhalten» (haben Sie noch kein Kundenkonto, legen Sie dabei eines an; eine Bestätigungsmail braucht es nicht). Die Offerte kommt per E-Mail und ist 7 Tage gültig. Im Kundenkonto ergänzen Sie die Unterlagen, bestätigen AGB und Datenschutz und beauftragen uns verbindlich; nach unserer Annahme kommt die Rechnung, sie bestätigt den Auftrag. Zahlbar ist sie innert 5 Tagen nach dem Grenzübertritt des Fahrzeugs, bei Kaufabwicklung im Voraus.
- Kauf in Deutschland: Sie kaufen selbst, oder Finsler Customs kauft in Ihrem Auftrag und auf Ihre Rechnung (treuhänderisch), prüft die MwSt-Ausweisbarkeit und organisiert die Ausfuhranmeldung.
- Transport zur Grenze: Per Autotransporter oder Überführungsfahrt zur Zollstelle Thayngen (SH), rund einen Kilometer von unserem Firmensitz.
- Verzollung: Elektronische Einfuhranmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Fällig werden Automobilsteuer (4 %) und CH-MwSt (8,1 %) – Einfuhrzoll: CHF 0, denn seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben (unabhängig vom Ursprungsland). Die Zollanmeldung selbst bleibt Pflicht; Sie erhalten den Zollausweis Form. 13.20 A.
- MFK: Motorfahrzeugkontrolle beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons – im Premium-Paket bucht Finsler Customs den Termin und führt das Fahrzeug vor.
- Zulassung und Lieferung: Einlösung mit Schweizer Kontrollschildern und Lieferung an Ihre Wunschadresse.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Kaufvertrag und Rechnung (mit oder ohne ausgewiesene deutsche MwSt)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Teil I)
- COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity, EU-Typengenehmigung)
- Zollausweis Form. 13.20 A (entsteht bei der Verzollung)
- Schweizer Versicherungsnachweis (elektronisch ans Strassenverkehrsamt)
Wie lange dauert der Import?
Vom Kaufentscheid bis zur Übergabe vergehen in der Regel 2–4 Wochen. Die grössten Zeitfaktoren sind die Terminverfügbarkeit der kantonalen MFK (1–8 Wochen, je nach Kanton) und die Beschaffung fehlender COC-Papiere beim Hersteller (ein bis vier Wochen, falls nicht vorhanden).
Was kostet der Import?
Als Faustregel: Auf den Nettokaufpreis kommen bei Fahrzeugen ab CHF 55'000 rund 13–15 % Abgaben und Gebühren (Automobilsteuer, MwSt, Transport, Zollanmeldung, MFK); bei günstigeren Autos ist der Anteil höher, weil Transport und Verzollung feste Beträge sind. Ein Einfuhrzoll ist darin nicht mehr enthalten, weil der Zollansatz seit dem 1. Januar 2024 null beträgt. Die genaue Berechnung liefert der Auto-Import-Rechner; Details erklärt der Ratgeber Importkosten berechnen.
Wie lange dauert welcher Schritt?
| Schritt | Typische Dauer |
|---|---|
| Fahrzeugsuche und Prüfung | wenige Tage bis mehrere Wochen (je nach Suchprofil) |
| Kauf und Ausfuhrpapiere | 2–5 Werktage |
| Transport zur Grenze | 3–7 Werktage (Süddeutschland meist innert 3 Tagen) |
| Verzollung in Thayngen | in der Regel am selben Tag |
| MFK-Termin im Wohnkanton | 1–8 Wochen Wartezeit, Prüfung 45–90 Minuten; junge Personenwagen (höchstens 1 Jahr, 2'000 km) seit 2026 ohne Vorführung |
| Zulassung und Lieferung | wenige Tage nach bestandener MFK |
Häufige Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden
- Fehlendes COC-Papier: Ohne Certificate of Conformity keine MFK. Die Übergabe des COC deshalb schon im Kaufvertrag schriftlich zusichern lassen – ein Duplikat beim Hersteller kostet sonst meist EUR 50–250 und ein bis vier Wochen.
- MwSt-Falle Differenzbesteuerung: Nur beim regelbesteuerten Händlerkauf gibt es die deutsche MwSt im Exportverfahren zurück – rechnerisch 19/119 des Bruttopreises (≈ 16 % vom Brutto). Differenzbesteuerte Fahrzeuge (§ 25a UStG) lohnen sich nur bei entsprechend tieferem Kaufpreis.
- Vergessene Ausfuhranmeldung: Ohne korrekte Ausfuhr beim deutschen Zoll verfällt der Anspruch auf die MwSt-Erstattung – dieser Fehler ist nachträglich kaum zu heilen.
- Falscher Zollwert: Massgeblich ist der Kaufpreis plus Transportkosten bis zur Grenze. Eine zu tiefe Deklaration kann als Zollvergehen geahndet werden.
- Versicherung zu spät organisiert: Der elektronische Versicherungsnachweis muss dem Strassenverkehrsamt vor der Einlösung vorliegen – am besten parallel zur MFK-Anmeldung veranlassen.
Selbst importieren oder importieren lassen?
Alle sieben Schritte lassen sich grundsätzlich selbst erledigen – das spart je nach Anbieter 1'000–2'000 CHF Dienstleistungskosten, kostet aber 2–4 Arbeitstage und volle Verantwortung für Papiere, MwSt-Erstattung und Fristen. Den ehrlichen Vergleich zieht der Ratgeber Import mit Dienstleister oder Selbstimport; wer nur die Grenzformalitäten auslagern will, bucht für die Zollabwicklung das Basic-Paket: CHF 350 fix inkl. MwSt plus Abgaben.
Häufige Fragen zum Importprozess
Muss ich persönlich nach Deutschland fahren?
Nicht, wenn Sie das Komfort- oder Premium-Paket wählen: Dann holen wir das Fahrzeug ab und bringen es in die Schweiz. Den Kauf erledigen Sie aus der Ferne selbst, oder wir wickeln ihn auf Wunsch in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung ab. Im Basic-Paket holen Sie das Fahrzeug selbst ab.
Kann ich die Verzollung an der Grenze miterleben?
Ja, gerne. Verzollt wird an der Zollstelle Thayngen, rund einen Kilometer von unserem Firmensitz. Gerade Selbstimporteure, die nur die Zollabwicklung buchen, sind bei der Abfertigung dabei.
Was passiert, wenn das Fahrzeug die MFK nicht besteht?
Beanstandete Punkte werden behoben und das Fahrzeug wird erneut vorgeführt. Im Premium-Paket bereiten wir das Fahrzeug vorher auf die Prüfung vor. Dass es durchfällt, kommt deshalb selten vor. Die MFK-Gebühr in der Offerte deckt einen Prüfungsversuch; die Kosten für Instandsetzung und Nachprüfung tragen Sie, und für ein Nichtbestehen haftet Finsler Customs nicht.
Weiterführende Artikel
- Importkosten richtig berechnen – Automobilsteuer, Einfuhrsteuer, CO₂-Sanktion und Nebenkosten einzeln erklärt.
- MFK & Zulassung nach Import – Prüfung, Zulassung und Kennzeichen – Schritt für Schritt.
- Typengenehmigung & COC-Papier – Welche Papiere die Schweizer Zulassung verlangt.
- Auto-Import-Rechner Schweiz – Abgaben, Transport und Endpreis für Ihr Fahrzeug berechnen.
- Auto verzollen Schweiz – Was die Verzollung kostet: 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer und Gebühren, Zollansatz null.
- Zollwert bestimmen – Woraus die Abgaben entstehen.
- Import mit Dienstleister oder Selbstimport – Kosten, Aufwand und Risiken im Vergleich.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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- Auto aus Österreich in die Schweiz importieren
- Auto aus Frankreich in die Schweiz importieren
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- Auto aus den Niederlanden in die Schweiz importieren
- Auto aus Belgien in die Schweiz importieren
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- Auto aus Polen in die Schweiz importieren
- Auto aus Schweden in die Schweiz importieren
- Auto aus Norwegen in die Schweiz importieren
Import nach Fahrzeugart
- Personenwagen in die Schweiz importieren
- Motorrad in die Schweiz importieren
- Transporter bis 3,5 t in die Schweiz importieren
- Wohnmobil in die Schweiz importieren
- Wohnanhänger in die Schweiz importieren
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