Wohnanhänger in die Schweiz importieren
Kurz beantwortet: Ein Wohnanhänger kostet bei der Einfuhr in die Schweiz nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %. Automobilsteuer und CO₂-Sanktion entfallen: Anhänger laufen unter der Zolltarifnummer 8716, die das Automobilsteuergesetz nicht erfasst, und sie haben keinen eigenen Antrieb. Der Zollansatz ist seit dem 1. Januar 2024 null.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Nur die Einfuhrsteuer — mehr fällt nicht an
Der Wohnanhänger ist die günstigste Fahrzeugart im Import, aus zwei Gründen. Das Automobilsteuergesetz nennt als steuerpflichtig nur Fahrzeuge der Tarifnummern 8702, 8703 und 8704; Anhänger stehen unter 8716 und fehlen in dieser Liste. Und weil ein Wohnwagen keinen eigenen Antrieb hat, stösst er kein CO₂ aus, die Emissionsvorschriften greifen also nicht. Zu bezahlen bleibt die Einfuhrsteuer von 8,1 % auf den Wert samt Transport bis zur Grenze; dazu kommen die Kosten für Transport, Zollanmeldung, Prüfung und Zulassung.
Die Abgaben auf einen Blick
| Abgabe | Wohnanhänger |
|---|---|
| Zolltarifnummer | 8716 |
| Einfuhrzoll | CHF 0.00 (seit 1.1.2024) |
| Automobilsteuer 4 % | nein — nicht im Automobilsteuergesetz |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | ja |
| CO₂-Sanktion | nein |
| Motorfahrzeugkontrolle | ja |
Grundlage: Art. 2 des Automobilsteuergesetzes erfasst nur die Tarifnummern 8702, 8703 und 8704; Anhänger und Sattelanhänger sind unter 8716 eingereiht. Die CO₂-Emissionsvorschriften gelten für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, nicht für Anhänger.
Was kostet die Einfuhr eines Wohnanhängers für CHF 20'000?
Ein Wohnwagen, der samt Transport bis zur Grenze CHF 20'000 wert ist, kostet bei der Einfuhr 8,1 % oder CHF 1'620. Weitere Abgaben gibt es nicht. Zum Vergleich: Ein Wohnmobil gleichen Werts bis 3'500 kg zahlt CHF 800 Automobilsteuer und CHF 1'684.80 Einfuhrsteuer, zusammen CHF 2'484.80.
Worauf muss ich beim Import eines Wohnanhängers achten?
Auch ein Anhänger muss in der Schweiz geprüft und eingelöst werden und braucht ein eigenes Kontrollschild. Prüfen Sie vor dem Kauf die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs und das Gesamtzugsgewicht — der schönste Wohnwagen nützt nichts, wenn er sich mit Ihrem Auto nicht legal ziehen lässt.
Bei älteren Anhängern lohnt ein Blick auf Bremsanlage, Auflaufeinrichtung und den Zustand des Bodens.
Verzollung und Zulassung
Auch ein Anhänger wird an der Zollstelle Thayngen angemeldet. Die Stammnummer vergibt der Zoll (BAZG); sie steht im Prüfungsbericht 13.20 A. Mit diesem Bericht geht der Anhänger im Wohnkanton zur Prüfung und bekommt danach sein eigenes Kontrollschild.
Häufige Fragen
Muss ich für einen Wohnanhänger Automobilsteuer zahlen?
Nein. Anhänger laufen unter der Tarifnummer 8716, und die kommt in der abschliessenden Liste von Art. 2 des Automobilsteuergesetzes nicht vor. Geschuldet ist nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %.
Braucht ein importierter Wohnanhänger eine Prüfung?
Ja. Der Anhänger wird geprüft, eingelöst und bekommt ein eigenes Kontrollschild. Bei älteren Modellen sind Bremsanlage und Auflaufeinrichtung die üblichen Beanstandungspunkte.
Worauf muss ich beim Zugfahrzeug achten?
Auf die zulässige Anhängelast und das Gesamtzugsgewicht. Beides steht im Fahrzeugausweis Ihres Zugfahrzeugs. Prüfen Sie es vor dem Kauf — nachträglich lässt sich daran nichts ändern.
Fällt beim Import eines Wohnanhängers ein Einfuhrzoll an?
Nein. Der Schweizer Zollansatz ist seit dem 1. Januar 2024 null, gleich aus welchem Land das Fahrzeug kommt und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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