Wohnanhänger in die Schweiz importieren

Kurz beantwortet: Beim Import eines Wohnanhängers in die Schweiz fallen weder Automobilsteuer noch CO₂-Sanktion an — Anhänger der Zolltarifnummer 8716 stehen nicht im Automobilsteuergesetz. Geschuldet ist nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %. Ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an.

Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Nur die Einfuhrsteuer — mehr fällt nicht an

Der Wohnanhänger ist die günstigste Fahrzeugart im Import. Das Automobilsteuergesetz zählt in Artikel 2 abschliessend auf, was als «Automobil» gilt: die Tarifnummern 8702 bis 1'600 kg, 8703 und 8704 bis 1'600 kg. Anhänger laufen unter 8716 und sind nicht erfasst. Auch die CO₂-Vorschriften greifen nicht, weil ein Anhänger keinen eigenen Antrieb hat. Übrig bleibt die Einfuhrsteuer von 8,1 % auf den Zollwert — und die Kosten für Transport, Zollanmeldung, Prüfung und Zulassung.

Die Abgaben auf einen Blick

AbgabeWohnanhänger
Zolltarifnummer8716
EinfuhrzollCHF 0.00 (seit 1.1.2024)
Automobilsteuer 4 %nein — nicht im Automobilsteuergesetz
Einfuhrsteuer 8,1 %ja
CO₂-Sanktionnein
Motorfahrzeugkontrolleja

Grundlage: BAZG-Richtlinie 68 «Automobilsteuer», Fassung 1. Juli 2026, Ziffer 1.1 zu Art. 2 des Automobilsteuergesetzes. Der Zollansatz von CHF 0.00 folgt aus der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024.

Worauf Sie achten

Auch ein Anhänger muss in der Schweiz geprüft und eingelöst werden und braucht ein eigenes Kontrollschild. Prüfen Sie vor dem Kauf die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs und das Gesamtzugsgewicht — der schönste Wohnwagen nützt nichts, wenn er sich mit Ihrem Auto nicht legal ziehen lässt. Bei älteren Anhängern lohnt ein Blick auf Bremsanlage, Auflaufeinrichtung und den Zustand des Bodens.

Ablauf und Kosten

Der Ablauf unterscheidet sich nicht von einem Personenwagen: Sie wählen das Fahrzeug, wir beschaffen die Unterlagen, erledigen die Ausfuhr im Herkunftsland, holen ab, verzollen an der Zollstelle Thayngen und begleiten Sie durch Prüfung und Zulassung. Den Endpreis rechnen Sie im Import-Rechner aus — mit Fahrzeugart, Herkunftsland und allen Abgaben, ohne Anmeldung.

Aus welchem Land Sie importieren, ändert nicht die Schweizer Abgaben, aber die Rückerstattung im Herkunftsland: von 17 % in Luxemburg bis 25 % in Schweden — und gar nichts in Norwegen.

Häufige Fragen

Muss ich für einen Wohnanhänger Automobilsteuer zahlen?

Nein. Das Automobilsteuergesetz erfasst nur die Tarifnummern 8702 (bis 1'600 kg), 8703 und 8704 (bis 1'600 kg). Anhänger laufen unter 8716 und stehen nicht darin. Es bleibt die Einfuhrsteuer von 8,1 %.

Braucht ein importierter Wohnanhänger eine Prüfung?

Ja. Der Anhänger wird geprüft, eingelöst und bekommt ein eigenes Kontrollschild. Bei älteren Modellen sind Bremsanlage und Auflaufeinrichtung die üblichen Beanstandungspunkte.

Worauf muss ich beim Zugfahrzeug achten?

Auf die zulässige Anhängelast und das Gesamtzugsgewicht. Beides steht im Fahrzeugausweis Ihres Zugfahrzeugs. Prüfen Sie es vor dem Kauf — nachträglich lässt sich daran nichts ändern.

Fällt beim Import eines Wohnanhänger ein Einfuhrzoll an?

Nein. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Schweizer Zollansatz seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 — unabhängig vom Herkunftsland und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung selbst bleibt Pflicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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