MFK & Zulassung nach dem Autoimport
Kurz beantwortet: Nach dem Import muss jedes Fahrzeug die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) des kantonalen Strassenverkehrsamts bestehen. Benötigt werden COC-Papier, Zollausweis Form. 13.20 A und Versicherungsnachweis. Die Wartezeit beträgt je nach Kanton 1–4 Wochen, die Prüfung selbst 30–60 Minuten, die Gebühr 100–200 CHF.
Der Ablauf in vier Schritten
- Dossier einreichen: Zollausweis 13.20 A, COC, Prüfbericht (Form. 13.20 B) beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.
- MFK-Termin: Technische Prüfung von Bremsen, Fahrwerk, Licht, Abgas und Identifikation (VIN-Abgleich mit COC).
- Versicherungsnachweis: Ihre Schweizer Versicherung meldet die Deckung elektronisch ans Amt.
- Einlösung: Fahrzeugausweis und Kontrollschilder werden ausgestellt – das Fahrzeug erhält seine Stammnummer.
Diese Dokumente brauchen Sie
- Zollausweis Form. 13.20 A (von der Verzollung)
- COC-Bescheinigung (EU-Typengenehmigung)
- Deutsche Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Versicherungsnachweis (elektronisch)
- Ausweiskopie und Wohnsitznachweis
Dauer und Kosten
Die Terminwartezeit variiert stark: kleine Kantone (AI, OW, UR) oft unter 2 Wochen, grosse Kantone (ZH, BE, VD) bis 4 Wochen. Die Prüfgebühr liegt bei 100–200 CHF; hinzu kommen Fahrzeugausweis und Schilder (je nach Kanton 50–150 CHF).
Häufige Stolpersteine
- Fehlendes COC – vorab klären, sonst verzögert sich alles um Wochen.
- Nicht CH-konforme Bereifung oder Folierung – vor der Prüfung anpassen.
- Abgelaufene deutsche HU ersetzt die MFK nicht – die Schweizer Prüfung ist immer nötig.
Finsler Customs bereitet jedes importierte Fahrzeug MFK-gerecht vor, bucht den Termin und führt es vor – in allen 26 Kantonen. Details zum Gesamtablauf im Importprozess-Ratgeber.