Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Importkosten berechnen: die Faustregel und alle Posten
Die Importkosten bestehen aus Abgaben und Dienstleistungen. Abgaben: 4 % Automobilsteuer auf den Zollwert, 8,1 % Einfuhrsteuer auf Zollwert und Automobilsteuer, CHF 20 für den Prüfungsbericht 13.20 A und bei jungen Fahrzeugen allenfalls die CO₂-Sanktion; der Zollansatz ist null. Dazu kommen Transport, Verzollung (Basic-Paket CHF 350 inkl. MwSt) und MFK. Faustregel ab CHF 55'000 Nettopreis: rund 13–15 %, darunter mehr.

Die Kostenkomponenten im Überblick
| Position | Berechnung | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Zoll | Zollansatz CHF 0.00 je 100 kg brutto – Industriezölle seit 1.1.2024 aufgehoben (Zolltarif 8703, Kapitel 87) | 0 CHF |
| Automobilsteuer | 4 % auf den Zollwert | bei 30'000 CHF: 1'200 CHF |
| CH-MwSt | 8,1 % auf Zollwert + Automobilsteuer + Nebenkosten | bei 30'000 CHF: ca. 2'530 CHF |
| CO2-Sanktion | abhängig vom WLTP-Wert, nur zollrechtliche Neuwagen (EZ höchstens 6 Monate zurück oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km) | 0 bis mehrere tausend CHF |
| Transport DE–CH | je nach Distanz und Transportart | Spediteur offen CHF 450–800, geschlossen CHF 1'100–1'800; Finsler auf eigener Achse ab Stuttgart rund CHF 380, ab München rund CHF 630 |
| Zollanmeldung | Pauschale des Anmelders | bei Finsler Customs CHF 350 fix inkl. MwSt (Basic-Paket); Spediteure verlangen CHF 80–350 |
| MFK | kantonale Gebühr | je nach Kanton rund CHF 60–160 |
Kein Einfuhrzoll mehr – seit dem 1. Januar 2024
In älteren Ratgebern und Rechnern steht noch ein Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg, der «mit EU-Ursprungsnachweis entfällt». Diesen Zoll gibt es nicht mehr. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Zollansatz für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 je 100 kg brutto. Personenwagen liegen unter der Tarifnummer 8703 und damit in Kapitel 87 – der Zoll ist null, und zwar unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg: für einen Wagen aus Deutschland genauso wie für einen aus den USA oder Japan. Ein präferenzieller Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) hat auf die Höhe der Einfuhrabgaben keinen Einfluss mehr. Unverändert geschuldet bleiben Automobilsteuer (4 %) und Einfuhrmehrwertsteuer (8,1 %) – und die Zollanmeldung bleibt Pflicht: Null Zoll heisst «Zollansatz null», nicht «keine Verzollung».
Rechenbeispiel: BMW 320d für 30'000 €
Kaufpreis netto 30'000 € (ca. 28'257 CHF, gerechnet mit EUR/CHF 0,94191 als Annahme, Stand 15. Oktober 2026; der Zollwert ist dieser Betrag plus Transport bis zur Grenze): Zoll 0 CHF + Automobilsteuer rund 1'150–1'160 CHF + MwSt rund 2'420–2'450 CHF + Transport per Spediteur rund CHF 450–800 + Zollanmeldung 350 CHF (Basic-Paket Finsler Customs, inkl. MwSt) + MFK 150 CHF ≈ rund 4'500–4'950 CHF Importkosten. Wird die deutsche MwSt (19 %) erstattet, bleibt trotz dieser Kosten oft eine Ersparnis; wie viel, hängt vom Modell ab. Bei zwei unserer Aufträge lag der Importpreis rund CHF 14'140 (Mercedes GLS) und CHF 9'120 (BMW X5) unter einem vergleichbaren Schweizer Inserat.
Der wichtigste Hebel: die deutsche Mehrwertsteuer
Bei Fahrzeugen mit ausweisbarer MwSt (Neuwagen, die meisten Händlerfahrzeuge) wird die deutsche MwSt von 19 % im Exportverfahren erstattet – Sie zahlen nur die Schweizer 8,1 %. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen ist keine Erstattung möglich; der Import lohnt sich dann nur bei entsprechend tieferem Kaufpreis. Finsler Customs prüft die MwSt-Konstellation vor jedem Kauf.
Zweites Rechenbeispiel: Elektroauto für 40'000 €
Elektroautos rechnen sich beim Import oft besonders gut: Die CO2-Sanktion entfällt komplett (0 g/km). Beispiel: E-SUV, 40'000 € netto (ca. 37'676 CHF; der Zollwert ist dieser Betrag plus Transport bis zur Grenze): Zoll 0 CHF (das hohe Gewicht spielt keine Rolle mehr, seit die Industriezölle aufgehoben sind) + Automobilsteuer rund 1'530–1'540 CHF (seit 1. Januar 2024 gilt die 4-%-Steuer auch für Elektrofahrzeuge) + MwSt rund 3'210–3'240 CHF + Transport per Spediteur rund CHF 450–800 + Zollanmeldung 350 CHF (Basic-Paket Finsler Customs, inkl. MwSt) + MFK 150 CHF ≈ rund 5'650–6'100 CHF Importkosten – ohne Zoll und ohne jeden CO2-Zuschlag. Mit erstatteter deutscher MwSt (19 %) bleibt die Rechnung deutlich unter dem Schweizer Vergleichspreis. Mehr dazu im Ratgeber Elektroauto importieren.
Häufige Fehler bei der Kalkulation
- Brutto- statt Nettopreis gerechnet: Bei ausweisbarer MwSt ist der deutsche Nettopreis massgeblich – wer mit dem Bruttopreis kalkuliert, rechnet den Import künstlich schlecht.
- Transportkosten nicht im Zollwert: Die Schweizer Abgaben werden auf Kaufpreis plus Transport bis zur Grenze berechnet – wer das vergisst, unterschätzt MwSt und Automobilsteuer.
- CO2-Sanktion ignoriert: Sie trifft nur zollrechtliche Neuwagen (Erstzulassung höchstens 6 Monate zurück oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km) – dort können bei starken Benzinern ohne Hybridisierung aber mehrere tausend Franken zusammenkommen; ältere Occasionen sind nicht betroffen. Vor dem Kauf den WLTP-Wert aus dem COC prüfen – Details im Ratgeber CO2-Strafsteuer.
- Folgekosten vergessen: Nach der MFK können kleine Anpassungen nötig sein (z. B. Beleuchtung); ein Puffer von einigen hundert Franken schadet nie.
Welcher Wechselkurs gilt — und ab wann
Für die Verzollung gilt nicht der Kurs Ihrer Bank und nicht der Kurs, den eine Suchmaschine anzeigt, sondern der Zolldevisenkurs des BAZG. Er wird börsentäglich festgelegt und gilt jeweils für den Folgetag.
Massgebend ist der Kurs, der am Tag der Verzollung gilt, also der am Vortag veröffentlichte, nicht der Kurs am Tag des Kaufvertrags. Zwischen Anzahlung und Grenze liegen oft ein bis drei Wochen — bei EUR 30'000 bewegen zwei Rappen Kursunterschied rund CHF 600.
Genau deshalb trägt jede Offerte ihr Datum. Im Komfort- und Premium-Paket ist der Zolldevisenkurs dieses Tages massgebend; Kursschwankungen verrechnen wir nicht. Ausgenommen ist der Kaufpreis, wenn wir das Fahrzeug in Ihrem Auftrag kaufen: Ihn rechnen wir zum effektiv bezahlten Kurs ab, nach oben wie nach unten. Im Basic-Paket gibt es keine Wechselkurssicherheit. Die Abgaben selbst gelten in jedem Paket so, wie das BAZG sie am Tag der Verzollung veranlagt. Der Kurs im Rechner wird täglich aus der amtlichen Quelle nachgeführt.
Wenn Sie mit einem fremden Rechner vergleichen, sehen Sie zuerst nach, welchen Kurs er verwendet und wann er zuletzt aktualisiert wurde. Ein eingefrorener Kurs ist der häufigste Grund, weshalb zwei Rechner für dasselbe Fahrzeug unterschiedliche Summen ausgeben.
Die vier Stellen, an denen sich fast alle verrechnen
Erstens: Die Transportkosten gehören in die Bemessungsgrundlage. Die Einfuhrsteuer wird nicht nur auf den Fahrzeugwert erhoben, sondern auf den Wert plus sämtliche Nebenkosten bis zur Schweizer Grenze. Das steht in MWSTG Art. 54 Abs. 3 Bst. b. Wer den Transport weglässt, rechnet zu tief und wird an der Grenze korrigiert.
Zweitens: Die CO₂-Sanktion trifft nur zollrechtliche Neuwagen. Neu ist ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung höchstens sechs Monate zurückliegt — oder sechs bis zwölf Monate bei weniger als 5'000 km. Bei einem drei Jahre alten Gebrauchtwagen fällt sie nicht an. Rechner, die sie pauschal mitrechnen, zeigen einen zu hohen Preis; Rechner, die sie bei einem jungen Fahrzeug weglassen, einen viel zu tiefen.
Drittens: Die Automobilsteuer trifft nicht jedes Fahrzeug. Das Automobilsteuergesetz zählt in Art. 2 Abs. 1 abschliessend auf. Motorräder der Tarifnummer 8711 und Wohnanhänger stehen nicht darin — bei ihnen entfallen die 4 %. Bei Transportern der Nummer 8704 entscheidet das Stückgewicht: bis 1'600 kg steuerpflichtig, darüber nicht. Massgebend ist das Stückgewicht, nicht das Leergewicht aus dem Fahrzeugausweis.
Viertens: Was das Formular 13.20 A kostet, hängt davon ab, wer anmeldet. Der Anhang der Gebührenverordnung BAZG (SR 631.035) führt für dieses Formular fünf Ziffern. Der Normalfall steht in Ziffer 9.12: CHF 20, wenn die Zollstelle das Formular bei der Verzollung ausstellt und beglaubigt. Nur CHF 5 sind es nach Ziffer 9.22, wenn die anmeldepflichtige Person die Stammnummer selbst anbringt oder zur Selbstbeglaubigung ermächtigt ist — so melden wir an. Die Beglaubigung allein kostet CHF 7 (Ziffer 9.21), ein Duplikat des Formulars im Fall der Ziffer 9.22 CHF 10 (Ziffer 9.23). Duplikate und Ersatzbelege von Veranlagungsverfügungen kosten CHF 30 (Ziffer 9.15).
Was in keiner Formel steht, aber trotzdem anfällt
Die Abgaben sind der grösste, aber nicht der letzte Posten. Was danach kommt, unterscheidet sich stark je nach Kanton und Fahrzeug — und wird beim Vergleichen von Offerten regelmässig übersehen.
Die MFK beim kantonalen Strassenverkehrsamt: die amtliche Prüfgebühr, dazu allfällige Nachbesserungen. Personenwagen, die im Ausland höchstens ein Jahr zugelassen und höchstens 2'000 km gefahren sind, werden seit dem 1. Januar 2026 ohne MFK eingelöst — dann entfällt dieser Block ganz.
Die Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons, mit kantonal unterschiedlicher Gebühr.
Ein fehlendes COC, falls der Hersteller es nachliefern muss. Der Betrag ist überschaubar, die Wartezeit von ein bis vier Wochen ist der eigentliche Preis.
Nicht anfallen bei uns dagegen: Betankung bei der Übergabe, Prüfung einer vorhandenen Anhängerkupplung und ein Aufschlag auf den Wechselkurs. Diese Positionen führen andere Anbieter einzeln im Rechner; bei uns stehen sie ab dem Komfort-Paket mit CHF 0.00. Die Abgaben laufen in jedem Paket, auch bei Basic, ohne Aufschlag über unser Zollkonto. Schweizer Kontrollschildhalter und die digitale Autobahnvignette sind nur im Premium-Paket enthalten, weil sie die Zulassung voraussetzen.
Häufige Fragen zu den Importkosten
Wann werden welche Abgaben fällig?
Automobilsteuer und MwSt werden bei der Einfuhr an der Grenze veranlagt; der Einfuhrzoll wird ebenfalls veranlagt, beträgt seit dem 1. Januar 2024 aber CHF 0. Die MFK-Gebühr zahlen Sie beim Strassenverkehrsamt, die deutsche MwSt-Erstattung erfolgt nach Eingang des Ausfuhrnachweises beim deutschen Händler.
Kann ich die deutsche MwSt selbst zurückfordern?
Die Erstattung läuft über den deutschen Händler: Er zahlt die 19 % zurück, sobald der abgestempelte Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne korrekte Ausfuhranmeldung verfällt der Anspruch – der teuerste Einzelfehler beim Selbstimport.
In welcher Währung zahle ich die Abgaben?
In Franken. Automobilsteuer, Einfuhrsteuer und eine allfällige CO₂-Sanktion werden bei der Einfuhr in Franken veranlagt; einen Einfuhrzoll gibt es nicht, der Zollansatz ist null. Auch die MFK-Gebühr verrechnet das Strassenverkehrsamt in Franken. Den Zollwert rechnet das BAZG zum Devisenkurs vom Vortag der Zollanmeldung um.
Exakte Berechnung
Der kostenlose Auto-Import-Rechner kalkuliert alle Positionen auf Basis Ihrer Fahrzeugdaten (Preis, Gewicht, CO2-Wert). Welche Abgaben allein an der Grenze anfallen, zeigt die Seite Zollgebühren Schweiz.
Weiterführende Artikel
- Zollgebühren Schweiz – Was Automobilsteuer, Einfuhrsteuer und Gebühren im Einzelnen ausmachen.
- CO₂-Strafsteuer Schweiz – Wie die CO₂-Sanktion beim Neuwagen-Import berechnet wird.
- Autotransport Schweiz – Finsler-Transport nach km und Fahrzeit, ab Stuttgart rund CHF 380, 1–5 Werktage.
- Auto-Import-Rechner Schweiz – Abgaben, Transport und Endpreis für Ihr Fahrzeug berechnen.
- Zollwert bestimmen – Woraus die Abgaben entstehen.
- Auto verzollen Schweiz – Was die Verzollung kostet: 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer und Gebühren, Zollansatz null.
- Kostenbeispiele – Drei Importe mit Netto-Exportpreis durchgerechnet.
- Elf Länder im Vergleich – Was vom Herkunftsland abhängt und was überall gleich bleibt.
- Elektroauto importieren – Was beim Elektroauto anders ist: CO₂-Sanktion, Ladekabel & Co.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- ESTV – Mehrwertsteuer
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