Auto aus Frankreich in die Schweiz importieren
Kurz beantwortet: Beim Import aus Frankreich in die Schweiz fallen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer an, bei zollrechtlichen Neuwagen zusätzlich die CO₂-Sanktion. Ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an. Die 20 % Mehrwertsteuer kommt bei regelbesteuertem Kauf nach der Ausfuhr zurück.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Warum Frankreich?
Frankreich hat einen der grössten Gebrauchtwagenmärkte Europas und ein Preisniveau, das besonders bei Kompaktwagen und französischen Marken unter dem deutschen liegt. Die französische Mehrwertsteuer beträgt 20 %.
TVA sur la marge — in Frankreich die Regel, nicht die Ausnahme
In Frankreich werden auffällig viele Gebrauchtwagen unter der Margenbesteuerung verkauft («TVA sur la marge»). Dann ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, und die 20 % kommen nicht zurück. Wer mit dem Rückerstattungseffekt kalkuliert, verrechnet sich schnell um mehrere tausend Franken. Im Inserat steht bei regelbesteuerten Fahrzeugen «TVA récupérable» oder «prix HT»; fehlt dieser Hinweis, sollte man ausdrücklich nachfragen, bevor eine Anzahlung fliesst. Wir prüfen das auf Wunsch vor dem Kaufvertrag mit Ihnen zusammen.
Was Sie zurückbekommen
Die Mehrwertsteuer von 20 % fordern Sie nach der Ausfuhr beim Verkäufer zurück — vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde regelbesteuert verkauft und die Ausfuhr ist korrekt deklariert. Wir erstellen die Ausfuhrdokumente, die der Verkäufer dafür braucht.
Was die Schweizer Seite kostet
Die Schweizer Abgaben sind bei jedem Herkunftsland dieselben. Ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an — mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Zollansatz für Fahrzeuge CHF 0.00, unabhängig vom Ursprungsland. Einen Präferenznachweis (EUR.1) braucht es dafür nicht. Die Zollanmeldung selbst bleibt Pflicht.
| Abgabe | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Automobilsteuer | 4 % | Fahrzeugwert plus Nebenkosten bis zur Grenze |
| Einfuhrmehrwertsteuer | 8,1 % | wie oben, zuzüglich der Automobilsteuer |
| CO2-Sanktion | CHF 95 je Gramm | nur bei zollrechtlichen Neuwagen |
| Einfuhrzoll | CHF 0.00 | seit dem 1. Januar 2024 |
Die 4 % Automobilsteuer treffen nicht jedes Fahrzeug: Motorräder und Wohnanhänger stehen nicht im Automobilsteuergesetz, ein Lieferwagen über 1'600 kg Leergewicht ebenso wenig. Beim Wohnmobil entfällt dafür die CO2-Sanktion.
Worauf Sie beim Kauf achten
Für den Verkauf verlangt Frankreich ein certificat de situation administrative, umgangssprachlich «non-gage». Es weist nach, dass das Fahrzeug weder verpfändet noch gesperrt ist. Ohne dieses Papier lässt sich die Ausfuhr nicht sauber abwickeln. Dazu kommen die carte grise mit Abmeldevermerk und der Kaufvertrag.
Transport und Ablauf
Transporte aus Frankreich organisieren wir auf Anfrage. Nennen Sie uns den Abholort, dann kalkulieren wir die Kosten konkret — die Schweizer Abgaben können Sie schon vorher im Rechner ermitteln.
Der Ablauf ist in jedem Land derselbe: Sie wählen das Fahrzeug, wir beschaffen die Unterlagen und erledigen die Ausfuhr, holen das Fahrzeug ab, verzollen es an der Zollstelle Thayngen und begleiten Sie durch MFK und Zulassung in Ihrem Wohnkanton. Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen; aus Frankreich organisieren wir den Transport auf Anfrage.
Was es kostet
Den Endpreis für Ihr konkretes Fahrzeug rechnen Sie im Import-Rechner aus — mit Herkunftsland, Fahrzeugart, allen Abgaben und dem Transport ab Ihrem Abholort. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Wie die einzelnen Positionen zustande kommen, steht im Ratgeber Importkosten berechnen; drei komplett durchgerechnete Fälle finden Sie unter Kostenbeispiele.
Häufige Fragen
Kommt die französische Mehrwertsteuer von 20 % zurück?
Nur bei regelbesteuertem Kauf. In Frankreich ist die Margenbesteuerung («TVA sur la marge») bei Gebrauchtwagen besonders verbreitet — dann gibt es nichts zurückzufordern. Fragen Sie vor der Anzahlung ausdrücklich nach «TVA récupérable».
Welche Papiere brauche ich aus Frankreich?
Carte grise mit Abmeldevermerk für die Ausfuhr, den Kaufvertrag, das certificat de situation administrative (non-gage) und die COC-Bescheinigung. Fehlt das COC, beschaffen wir es beim Hersteller.
Lohnt sich ein Import aus Frankreich überhaupt?
Bei französischen Marken und Kompaktwagen oft ja, weil das Preisniveau tiefer liegt. Bei Premium-Fahrzeugen ist Deutschland meist günstiger, allein wegen der Auswahl und der kürzeren Transportwege.
Fällt beim Import aus Frankreich ein Einfuhrzoll an?
Nein. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Schweizer Zollansatz für Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 — unabhängig vom Herkunftsland und ohne Ursprungsnachweis. Geschuldet bleiben Automobilsteuer, Einfuhrsteuer und bei Neuwagen die CO₂-Sanktion. Die Zollanmeldung selbst bleibt Pflicht.
Wie lange dauert ein Import aus Frankreich?
Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen ab Kaufvertrag. Aus Frankreich organisieren wir den Transport auf Anfrage; die Abholung braucht etwas mehr Vorlauf. Die Verzollung erledigen wir an der Zollstelle Thayngen in der Regel am selben Tag.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
- Auto-Import-Rechner – Zoll, Automobilsteuer, MwSt und CO₂ berechnen
- Auto importieren lassen – Full-Service von der Suche bis zur Zulassung
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- Ratgeber – siebzehn Artikel rund um den Fahrzeugimport
- CO₂-Rechner – Sanktion nach der BFE-Formel berechnen
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- Zollstelle Thayngen – Öffnungszeiten, Anfahrt und Ablauf
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