Auto aus Frankreich in die Schweiz importieren

Kurz beantwortet: Ein Wagen für 30'000 € aus Frankreich kostet nach diesem Beispiel rund CHF 27'904 ab Zollstelle Thayngen. Darin sind 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer und der Transport enthalten. Die 20 % Mehrwertsteuer kommt bei regelbesteuertem Kauf zurück. In Frankreich ist die Margenbesteuerung «TVA sur la marge» dabei eher die Regel als die Ausnahme.

Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Warum Frankreich?

Frankreich hat einen der grössten Gebrauchtwagenmärkte Europas und ein Preisniveau, das besonders bei Kompaktwagen und französischen Marken unter dem deutschen liegt. Die französische Mehrwertsteuer beträgt 20 %.

TVA sur la marge — in Frankreich die Regel, nicht die Ausnahme

In Frankreich werden auffällig viele Gebrauchtwagen unter der Margenbesteuerung verkauft («TVA sur la marge»). Dann ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, und die 20 % kommen nicht zurück. Wer mit dem Rückerstattungseffekt kalkuliert, verrechnet sich schnell um mehrere tausend Franken. Im Inserat steht bei regelbesteuerten Fahrzeugen «TVA récupérable» oder «prix HT»; fehlt dieser Hinweis, sollte man ausdrücklich nachfragen, bevor eine Anzahlung fliesst. Wir prüfen das auf Wunsch vor dem Kaufvertrag mit Ihnen zusammen.

Wie viel Steuer kommt aus Frankreich zurück?

Ein Inserat mit «TVA récupérable» über EUR 18'000 TTC enthält 20 % TVA, also EUR 3'000; hors taxe (HT) sind es EUR 15'000. Nur diesen Anteil erstattet der Verkäufer nach der Ausfuhr. Fehlt der Hinweis im Inserat, fragen Sie nach, bevor Geld fliesst: Bei der «TVA sur la marge» bleibt die Steuer im Preis, auch wenn der Wagen Frankreich verlässt.

Auf der Schweizer Seite spielt die Herkunft keine Rolle, auch nicht bei einem Wagen aus Frankreich: Zollansatz null, 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer, bei zollrechtlichen Neuwagen die CO₂-Sanktion. Wie die Beträge berechnet werden, steht im Ländervergleich; Motorräder und Wohnanhänger zahlen keine Automobilsteuer.

Was kostet ein Wagen für 30'000 € aus Frankreich?

Rechenbeispiel: ein Wagen für 30'000 €
PositionBetrag
Kaufpreis beim Händler, brutto30'000 €
./. Mehrwertsteuer 20 %, nach der Ausfuhr zurück−5'000 €
Netto-Exportpreis25'000 €
Zollwert in Franken (Kurs 0,94191)CHF 23'548
Transport ab Strassburg (171 km) und ZollanmeldungCHF 589
Automobilsteuer 4 %CHF 965
Einfuhrsteuer 8,1 %CHF 2'038
Importabwicklung KomfortCHF 706
Schweizer Mehrwertsteuer auf die DienstleistungCHF 57
Endpreis ab Zollstelle ThayngenCHF 27'904

Beispiel, kein Angebot: zweijähriger Benziner, beim Händler mit ausweisbarer Mehrwertsteuer gekauft, kein zollrechtlicher Neuwagen und damit ohne CO₂-Sanktion. Kurs 0,94191 (BAZG-Tageskurs, Stand 15.10.2026); an der Grenze gilt der Kurs des Vortags. Die Lieferung an Ihre Wohnadresse ist nicht enthalten, sie hängt am Wohnort. Ihren eigenen Fall rechnet der Import-Rechner.

Welche Papiere braucht die Ausfuhr aus Frankreich?

Die Ausfuhranmeldung gehört an die Zollstelle, die für den Sitz des Verkäufers zuständig ist; einreichen kann sie der Verkäufer, ein Spediteur oder auch der Käufer. Beizulegen sind die Rechnung und eine Kopie der carte grise. Gebrauchtwagen verlassen Frankreich mit ihrer bisherigen Zulassung, für Neuwagen gibt es die provisorische WW-Zulassung, einen Monat gültig und einmal verlängerbar.

Worauf Sie beim Kauf achten

Für den Verkauf verlangt Frankreich ein certificat de situation administrative, umgangssprachlich «non-gage». Es weist nach, dass das Fahrzeug weder verpfändet noch gesperrt ist. Ohne dieses Papier lässt sich die Ausfuhr nicht sauber abwickeln. Dazu kommen die carte grise mit Abmeldevermerk und der Kaufvertrag.

Wie weit ist der Weg aus Frankreich in die Schweiz?

Von Strassburg bis Thayngen sind es 170 km, von Paris 658 km. Beide Wege führen über Kehl und durch den Schwarzwald an den Übergang Bietingen–Thayngen. Aus Lyon (481 km) geht die kürzeste Strecke dagegen bei Genf in die Schweiz.

Transporte aus Frankreich organisieren wir auf Anfrage. Nennen Sie uns den Abholort, dann kalkulieren wir die Kosten konkret — die Schweizer Abgaben können Sie schon vorher im Rechner ermitteln.

Den Kauf in Frankreich schliessen Sie in der Regel selbst ab. Was danach bei Ihnen bleibt und was wir übernehmen, bis zu MFK und Zulassung, hängt vom Paket ab (Übersicht der Pakete). Den Endpreis für einen Wagen aus Frankreich rechnet der Import-Rechner. Drei durchgerechnete Beispiele mit allen Posten zeigen die Kostenbeispiele.

Häufige Fragen

Kommt die französische Mehrwertsteuer von 20 % zurück?

Nur bei regelbesteuertem Kauf. In Frankreich ist die Margenbesteuerung («TVA sur la marge») bei Gebrauchtwagen besonders verbreitet — dann gibt es nichts zurückzufordern. Fragen Sie vor der Anzahlung ausdrücklich nach «TVA récupérable».

Welche Papiere brauche ich aus Frankreich?

Carte grise mit Abmeldevermerk für die Ausfuhr, den Kaufvertrag, das certificat de situation administrative (non-gage) und die COC-Bescheinigung. Fehlt das COC, beschaffen wir es beim Hersteller.

Lohnt sich ein Import aus Frankreich überhaupt?

Bei französischen Marken und Kompaktwagen oft ja, weil das Preisniveau tiefer liegt. Bei Premium-Fahrzeugen ist Deutschland meist günstiger, allein wegen der Auswahl und der kürzeren Transportwege.

Fällt beim Import aus Frankreich ein Einfuhrzoll an?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Schweizer Zollansatz für Fahrzeuge null, für einen Wagen aus Frankreich genauso wie für jeden anderen und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht, und Automobilsteuer, Einfuhrsteuer sowie bei Neuwagen die CO₂-Sanktion sind geschuldet.

Wie lange dauert ein Import aus Frankreich?

Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen ab Kaufvertrag. Aus Frankreich organisieren wir den Transport auf Anfrage; die Abholung braucht etwas mehr Vorlauf. Die Verzollung erledigen wir an der Zollstelle Thayngen in der Regel am selben Tag.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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