Transporter bis 3,5 t in die Schweiz importieren

Kurz beantwortet: Beim Import eines Transporters bis 3,5 t in die Schweiz fällt die Automobilsteuer von 4 % nur an, wenn das Leergewicht höchstens 1'600 kg beträgt. Schwerere Lieferwagen sind davon befreit. Die Einfuhrsteuer von 8,1 % ist immer geschuldet, die CO₂-Sanktion kann bei Neufahrzeugen greifen.

Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Die 1'600-Kilo-Grenze — der teuerste Irrtum beim Lieferwagen

Das Automobilsteuergesetz erfasst Warentransportfahrzeuge der Tarifnummer 8704 nur «im Stückgewicht von nicht mehr als 1'600 kg». Stückgewicht heisst Leergewicht. Die BAZG-Richtlinie 68 wird an anderer Stelle noch deutlicher und nennt als Beispiel für ein Fahrzeug, das von der Steuer nicht erfasst ist, ausdrücklich «ein Lieferwagen im Stückgewicht von mehr als 1'600 kg».

Praktisch heisst das: Die meisten Transporter sind gar nicht automobilsteuerpflichtig. Ein Ford Transit, ein Sprinter oder ein Ducato wiegt leer zwischen 1'900 und 2'400 kg. Wer hier pauschal 4 % einrechnet, offeriert bei einem Fahrzeug für EUR 30'000 rund CHF 1'100 zu viel. Umgekehrt gilt: Ein kleiner Hochdachkombi unter 1'600 kg ist sehr wohl steuerpflichtig. Massgebend ist die Tarifeinreihung und das im Fahrzeugausweis eingetragene Leergewicht — wir prüfen das vor der Offerte.

Die Abgaben auf einen Blick

AbgabeTransporter bis 3,5 t
Zolltarifnummer8704
EinfuhrzollCHF 0.00 (seit 1.1.2024)
Automobilsteuer 4 %nur bis 1'600 kg Leergewicht
Einfuhrsteuer 8,1 %ja
CO₂-Sanktionja, Referenzwert 153,9 g/km
Motorfahrzeugkontrolleja

Grundlage: Art. 2 des Automobilsteuergesetzes erfasst die Tarifnummer 8704 nur «im Stückgewicht von nicht mehr als 1'600 kg». Die BAZG-Richtlinie 68, Fassung 1. Juli 2026, nennt den schwereren Lieferwagen ausdrücklich als Beispiel für ein nicht erfasstes Fahrzeug.

Was kostet die Einfuhr eines Transporters für CHF 30'000?

Die Einfuhr kostet CHF 2'430, wenn der Lieferwagen 2'100 kg Leergewicht hat und samt Transport bis zur Grenze CHF 30'000 wert ist: Geschuldet ist nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %. Ein Hochdachkombi mit 1'450 kg zahlt beim selben Wert CHF 1'200 Automobilsteuer und CHF 2'527.20 Einfuhrsteuer. Das Leergewicht entscheidet also über knapp CHF 1'300. Bei Neufahrzeugen kann die CO₂-Sanktion dazukommen.

Worauf muss ich beim Import eines Transporters achten?

Achten Sie bei Nutzfahrzeugen auf die Eintragung im Fahrzeugausweis: Ein Fahrzeug, das im Ausland als Lastwagen geführt wird, kann in der Schweiz anders eingereiht werden. Umbauten zum Wohnmobil sind ein eigenes Thema — R-68 behandelt sie als Herstellung, das Fahrzeug wird dann als Wohnmobil steuerpflichtig.

Gewichtsgrenzen und Führerausweis beim Wohnmobil erklärt der Ratgeber Wohnmobil importieren.

Verzollung und Zulassung

Ist ein Transporter im Ausland als Lastwagen eingetragen, prüfen wir die Schweizer Einreihung anhand von Fahrzeugausweis und COC, bevor die Offerte steht. Verzollt wird danach an der Zollstelle Thayngen. Steht Ihre Firma im Schweizer MWST-Register und nutzt sie den Wagen geschäftlich, kann sie die Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen.

Häufige Fragen

Zahle ich für einen Transporter Automobilsteuer?

Nur wenn das Leergewicht höchstens 1'600 kg beträgt. Das Automobilsteuergesetz erfasst Fahrzeuge der Tarifnummer 8704 ausdrücklich nur bis zu diesem Stückgewicht; die BAZG-Richtlinie 68 nennt einen Lieferwagen darüber als Beispiel für ein nicht erfasstes Fahrzeug. Die meisten gängigen Transporter liegen darüber.

Gilt die CO₂-Sanktion auch für Lieferwagen?

Ja, leichte Nutzfahrzeuge unterliegen den CO₂-Vorschriften. Der Referenzwert liegt mit 153,9 g/km deutlich höher als bei Personenwagen. Wir weisen die Sanktion beim Transporter als Richtwert aus und prüfen den individuellen Zielwert vor der Offerte.

Was passiert, wenn ich einen Lieferwagen zum Wohnmobil umbauen lasse?

Wird ein nicht steuerpflichtiges Fahrzeug im Ausland zu einem steuerpflichtigen umgebaut — etwa ein schwerer Lieferwagen zum Wohnmobil —, gilt das nach R-68 als Herstellung. Das Fahrzeug unterliegt bei der Einfuhr als Ganzes der Steuer.

Fällt beim Import eines Transporters ein Einfuhrzoll an?

Nein. Der Schweizer Zollansatz ist seit dem 1. Januar 2024 null, gleich aus welchem Land das Fahrzeug kommt und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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