Motorrad in die Schweiz importieren
Kurz beantwortet: Beim Import eines Motorrads in die Schweiz fallen weder Automobilsteuer noch CO₂-Sanktion an: Motorräder laufen unter der Zolltarifnummer 8711, und diese Nummer kommt im Automobilsteuergesetz nicht vor. Geschuldet ist nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %. Ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Keine Automobilsteuer — und das steht so im Gesetz
Praktisch jeder Ratgeber im Netz schreibt beim Fahrzeugimport pauschal von «4 % Automobilsteuer plus 8,1 % Mehrwertsteuer». Für Motorräder stimmt das nicht. Das Automobilsteuergesetz erfasst in Artikel 2 abschliessend drei Gruppen: Fahrzeuge der Tarifnummer 8702 bis 1'600 kg Stückgewicht, Personenwagen der Nummern 8703.1000–9060 und Warentransportfahrzeuge der Nummer 8704 bis 1'600 kg. Motorräder laufen unter 8711 und kommen in dieser Aufzählung nicht vor. Die BAZG-Richtlinie 68, die den Begriff «Automobil» ausbuchstabiert, erwähnt sie an keiner Stelle. Damit entfallen 4 % auf den gesamten Fahrzeugwert — bei einer Maschine für EUR 15'000 rund CHF 560, die andernorts fälschlich einkalkuliert werden.
Die Abgaben auf einen Blick
| Abgabe | Motorrad |
|---|---|
| Zolltarifnummer | 8711 |
| Einfuhrzoll | CHF 0.00 (seit 1.1.2024) |
| Automobilsteuer 4 % | nein — nicht im Automobilsteuergesetz |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | ja |
| CO₂-Sanktion | nein |
| Motorfahrzeugkontrolle | ja |
Grundlage: Art. 2 des Automobilsteuergesetzes zählt die erfassten Tarifnummern abschliessend auf; die Nummer 8711 für Motorräder gehört nicht dazu. Die BAZG-Richtlinie 68, Fassung 1. Juli 2026, erwähnt Motorräder an keiner Stelle.
Was kostet die Einfuhr eines Motorrads für CHF 15'000?
Die Einfuhr kostet CHF 1'215, wenn das Motorrad samt Transport bis zur Grenze CHF 15'000 wert ist: Geschuldet ist nur die Einfuhrsteuer von 8,1 %. Ein Personenwagen gleichen Werts käme mit CHF 600 Automobilsteuer und CHF 1'263.60 Einfuhrsteuer auf CHF 1'863.60. Die Differenz von CHF 648.60 zahlen Sie zu viel, wenn jemand beim Motorrad mit den Sätzen fürs Auto rechnet.
Worauf muss ich beim Import eines Motorrads achten?
Für die Schweizer Zulassung braucht das Motorrad eine MFK und, wie jedes Importfahrzeug, das COC-Papier. Achten Sie bei älteren Maschinen darauf, ob eine Schweizer Typengenehmigung existiert — sonst läuft es über die Einzelabnahme, was Zeit kostet. Umbauten an Auspuff, Lenker oder Beleuchtung sind der häufigste Grund, warum eine Maschine bei der MFK durchfällt.
Verzollung und Zulassung
Angemeldet wird ein Motorrad an der Zollstelle Thayngen wie ein Auto. Die Stammnummer vergibt der Zoll (BAZG); sie steht im Prüfungsbericht 13.20 A. Mit diesem Bericht melden Sie die Maschine im Wohnkanton zur Prüfung und Zulassung an. Den Endpreis samt Transport rechnet der Import-Rechner, wenn Sie dort das Motorrad als Fahrzeugart wählen.
Häufige Fragen
Muss ich beim Motorrad-Import Automobilsteuer zahlen?
Nein. Das Automobilsteuergesetz erfasst in Art. 2 nur die Tarifnummern 8702 (bis 1'600 kg), 8703 und 8704 (bis 1'600 kg). Motorräder laufen unter 8711 und sind darin nicht enthalten. Es bleibt die Einfuhrsteuer von 8,1 %.
Fällt beim Motorrad eine CO₂-Sanktion an?
Nein. Die CO₂-Emissionsvorschriften gelten für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, nicht für Motorräder.
Was kostet der Import eines Motorrads insgesamt?
Neben der Einfuhrsteuer von 8,1 % auf den Zollwert kommen Transport, Zollanmeldung, MFK und Zulassung dazu. Ohne Automobilsteuer und CO₂ ist ein Motorradimport deutlich günstiger als der eines Personenwagens gleichen Werts — rechnen Sie es im Import-Rechner konkret durch.
Brauche ich für ein importiertes Motorrad eine MFK?
Ja, in aller Regel. Die Einlösung ohne Vorführung, die seit 2026 für junge Personenwagen gilt, setzt bei Motorrädern einen Prüfungsbericht des Typengenehmigungsinhabers voraus, den ein Einzelimport kaum hat. Rechnen Sie bei Umbauten an Auspuff, Lenker oder Beleuchtung mit Nachbesserungen — das ist der häufigste Grund für eine Beanstandung.
Fällt beim Import eines Motorrads ein Einfuhrzoll an?
Nein. Der Schweizer Zollansatz ist seit dem 1. Januar 2024 null, gleich aus welchem Land das Fahrzeug kommt und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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