Wohnmobil in die Schweiz importieren
Kurz beantwortet: Beim Import eines Wohnmobils in die Schweiz fallen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer an. Eine CO₂-Sanktion gibt es nicht, denn Wohnmobile gelten als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Über 3'500 kg Gesamtgewicht entfällt die Automobilsteuer; dafür unterliegt das Fahrzeug dann der Schwerverkehrsabgabe.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Keine CO₂-Sanktion — das ist beim Wohnmobil der grosse Hebel
Wohnmobile gelten als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und fallen nicht unter die CO₂-Emissionsvorschriften; für die Zulassung braucht es auch keine CO₂-Bescheinigung. Das ist bares Geld: Ein Wohnmobil auf Basis eines Transporters liegt beim CO₂-Ausstoss regelmässig zwischen 180 und 250 g/km. Wäre es ein Personenwagen, kämen bei einem jungen Fahrzeug schnell mehrere tausend Franken Sanktion zusammen. Beim Wohnmobil sind es null.
Die Automobilsteuer fällt dagegen sehr wohl an: Die BAZG-Richtlinie 68 nennt Wohnmobile ausdrücklich unter den Personenwagen der Tarifnummern 8703.1000–9060. Eine Websuche behauptet gelegentlich das Gegenteil — an der Primärquelle geprüft, stimmt es nicht.
Die Abgaben auf einen Blick
| Abgabe | Wohnmobil |
|---|---|
| Zolltarifnummer | 8703 |
| Einfuhrzoll | CHF 0.00 (seit 1.1.2024) |
| Automobilsteuer 4 % | ja, ausser über 3'500 kg Gesamtgewicht |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | ja |
| CO₂-Sanktion | nein |
| Motorfahrzeugkontrolle | ja |
Grundlage: Die BAZG-Richtlinie 68, Fassung 1. Juli 2026, führt Wohnmobile unter den Personenwagen der Tarifnummern 8703.1000–9060 und nimmt in Ziffer 3.7.2.4 Fahrzeuge aus, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die Befreiung von der CO₂-Sanktion stützt sich auf das BFE-Merkblatt «Vollzug der CO₂-Emissionsvorschriften für Neuwagen».
Was kostet die Einfuhr eines Wohnmobils für CHF 60'000?
Die Abgaben betragen CHF 7'454.40, wenn das Wohnmobil bis 3'500 kg Gesamtgewicht samt Transport bis zur Grenze CHF 60'000 wert ist: CHF 2'400 Automobilsteuer und CHF 5'054.40 Einfuhrsteuer auf CHF 62'400. Eine CO₂-Sanktion kommt nicht dazu. Über 3'500 kg entfällt die Automobilsteuer, es bleiben CHF 4'860 Einfuhrsteuer plus die pauschale Schwerverkehrsabgabe.
Worauf muss ich beim Import eines Wohnmobils achten?
Die entscheidende Grenze ist das Gesamtgewicht von 3'500 kg. Darunter fahren Sie mit dem Führerausweis Kategorie B, es gibt keine pauschale Schwerverkehrsabgabe, und die Automobilsteuer ist geschuldet. Darüber kippen alle drei Punkte: Sie brauchen Kategorie C1, das Fahrzeug wird schwerverkehrsabgabepflichtig — und ist deshalb von der Automobilsteuer befreit.
Prüfen Sie das eingetragene Gesamtgewicht vor dem Kauf, es steht in den Fahrzeugpapieren. Alles zu Gewichtsklassen, Führerausweis und Abgaben steht ausführlich im Ratgeber Wohnmobil importieren.
Verzollung und Zulassung
Verzollt wird ein Wohnmobil an der Zollstelle Thayngen wie ein Personenwagen, mit dem Prüfungsbericht 13.20 A und der Stammnummer als Ergebnis. Bei der Prüfung im Wohnkanton kommt zum Fahrgestell der Aufbau dazu, vor allem die Gasanlage.
Häufige Fragen
Fällt beim Wohnmobil eine CO₂-Sanktion an?
Nein. Wohnmobile sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und fallen nicht unter die CO₂-Emissionsvorschriften. Für die Zulassung braucht es auch keine CO₂-Bescheinigung. Bei einem Personenwagen mit demselben Ausstoss wären schnell mehrere tausend Franken fällig.
Zahle ich beim Wohnmobil die Automobilsteuer?
Ja, 4 %. Die BAZG-Richtlinie 68 führt Wohnmobile ausdrücklich unter den Personenwagen der Tarifnummern 8703.1000–9060. Eine Ausnahme gibt es erst über 3'500 kg Gesamtgewicht: Dann unterliegt das Fahrzeug der Schwerverkehrsabgabe und ist von der Automobilsteuer befreit.
Was ändert sich über 3'500 kg Gesamtgewicht?
Drei Dinge gleichzeitig: Sie brauchen den Führerausweis der Kategorie C1 statt B, das Fahrzeug wird pauschal schwerverkehrsabgabepflichtig, und die Automobilsteuer entfällt. Prüfen Sie das eingetragene Gesamtgewicht vor dem Kauf.
Brauche ich für ein importiertes Wohnmobil eine MFK?
In aller Regel ja. Ohne Vorführung eingelöst werden seit 2026 nur Fahrzeuge der Klasse M1, die im Ausland höchstens ein Jahr zugelassen und höchstens 2'000 km gefahren sind; ob ein junges Wohnmobil darunter fällt, klären wir vorab mit dem Strassenverkehrsamt. Achten Sie zusätzlich auf Gasanlage und Gasprüfung — bei Wohnmobilen ist das der häufigste Grund für eine Beanstandung.
Fällt beim Import eines Wohnmobils ein Einfuhrzoll an?
Nein. Der Schweizer Zollansatz ist seit dem 1. Januar 2024 null, gleich aus welchem Land das Fahrzeug kommt und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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