Zollkosten-Rechner
Kurz beantwortet: Der Zollkosten-Rechner ermittelt die reinen Abgaben bei der Fahrzeug-Verzollung in der Schweiz: Einfuhrzoll CHF 0 (seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben), Automobilsteuer von 4 % und Mehrwertsteuer von 8,1 %. Grundlage ist der Zollwert – Kaufpreis plus Transportkosten bis zur Schweizer Grenze.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
So rechnet der Zoll
| Schritt | Was berechnet wird | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Zollwert | Kaufpreis netto, in Franken umgerechnet, plus Transport bis zur Grenze | Tageskurs des BAZG, nicht der Marktkurs |
| 2. Einfuhrzoll | CHF 0 | Industriezölle seit 1. Januar 2024 aufgehoben |
| 3. Automobilsteuer | 4 % des Zollwerts | Automobilsteuergesetz |
| 4. Einfuhrsteuer | 8,1 % auf Zollwert plus Automobilsteuer | Mehrwertsteuergesetz |
| 5. Prüfungsbericht | CHF 20 Pauschale | Formular 13.20 A |
Zum Einfuhrzoll kursiert weiterhin viel Veraltetes: Zahlreiche Ratgeber nennen einen Gewichtszoll von 12 bis 15 Franken je 100 Kilogramm. Den gibt es nicht mehr. Personenwagen der Tarifnummer 8703 haben einen Zollansatz von CHF 0.00 – unabhängig vom Ursprungsland. Ein Ursprungsnachweis EUR.1 beeinflusst die Höhe der Abgaben deshalb nicht mehr und muss beim deutschen Händler nicht angefordert werden.
Zollansatz null heisst nicht «keine Verzollung»: Ein Fahrzeug, das definitiv in die Schweiz eingeführt wird, muss weiterhin unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Automobilsteuer und Einfuhrmehrwertsteuer bleiben unverändert geschuldet.
Kurzbeispiel
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Zollwert | Kaufpreis plus Transport bis zur Grenze | CHF 25'000 |
| Einfuhrzoll | entfällt | CHF 0 |
| Automobilsteuer | 4 % von 25'000 | CHF 1'000 |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % von 26'000 | CHF 2'106 |
| Prüfungsbericht 13.20 A | Pauschale | CHF 20 |
| Abgaben total | CHF 3'126 |
Das Leergewicht spielt für die Einfuhrabgaben keine Rolle mehr – es zählt nur noch für die CO₂-Sanktion bei jungen Fahrzeugen.
Drei Fehler, die teuer werden
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Marktkurs statt BAZG-Kurs verwendet | Der Zollwert stimmt nicht, die Abgaben werden nachgefordert |
| Transportkosten nicht in den Zollwert gerechnet | Zu tiefe Bemessungsgrundlage für Automobilsteuer und MwSt |
| Fahrzeug ohne Anmeldung eingeführt | Zollstrafverfahren – Zollansatz null heisst nicht «keine Anmeldung» |
Für die Vollkostenrechnung inklusive Transport und MFK nutzen Sie den Auto-Import-Rechner; den Ablauf an der Grenze erklärt der Ratgeber Auto verzollen: Kosten und Ablauf.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Zollgebühren für ein Auto aus Deutschland?
Der Einfuhrzoll beträgt CHF 0: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben – unabhängig vom Ursprungsland und ohne Ursprungsnachweis. Es bleiben 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert plus 8,1 % MwSt auf Wert inklusive Automobilsteuer.
Wie wird der Zollwert eines Autos ermittelt?
Massgebend ist der tatsächlich bezahlte Nettokaufpreis, umgerechnet zum BAZG-Tageskurs am Verzollungstag, plus Transportkosten bis zur Schweizer Grenze.
Brauche ich für die Zollanmeldung einen Spediteur?
Nein — die Selbstverzollung ist an jeder besetzten Zollstelle möglich (COC, Kaufvertrag und Ausweis mitbringen). Eine elektronische Vorverzollung über einen Spediteur kostet ca. CHF 80–350 und spart Wartezeit.
Was kostet die Verzollung am Zollamt?
Die Zollanmeldung selbst ist kostenlos — bezahlt werden die Abgaben (Automobilsteuer, MwSt, ggf. CO₂-Sanktion) plus CHF 20.– für das Formular 13.20 A.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- ESTV – Mehrwertsteuer
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