Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Ratgeber

Auto verzollen Schweiz: was es 2026 wirklich kostet

Bei der Verzollung eines Autos fallen 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert und 8,1 % Einfuhrsteuer auf Wert plus Automobilsteuer an; der Zollansatz ist seit 2024 null. Der Prüfungsbericht 13.20 A kostet bei uns CHF 5, am Schalter CHF 20. Unser Basic-Paket kostet CHF 350 inkl. MwSt. Bei einem Auto für CHF 30'000 sind das rund CHF 4'082.

Zollbeamter füllt auf einem Klemmbrett ein Formular aus, am Ärmel ein Abzeichen mit der Aufschrift «Zoll»

Grundlagen der Fahrzeugverzollung Schweiz

Wer ein Auto aus Deutschland oder einem anderen EU-Land dauerhaft in die Schweiz einführt, muss es beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden und veranlagen lassen. Der Zollansatz beträgt dabei null: Mit der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024 wurde der Generaltarif für die Zolltarif-Kapitel 25–97 auf CHF 0.– je 100 kg brutto gesetzt, und Personenwagen gehören zur Tarifnummer 8703 und damit zu Kapitel 87. Das gilt unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg. Steuern und Abgaben fallen dennoch an: 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer und bei jungen Neuwagen die CO₂-Sanktion.

Wichtig: Zollansatz null bedeutet nicht «keine Verzollung». Wer ein Fahrzeug definitiv in die Schweiz einführt, muss es unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle zur Einfuhr anmelden. Davon zu trennen ist die deutsche Ausfuhranmeldung: Den Ausgangsvermerk brauchen Sie weiterhin, sonst erstattet Ihnen der deutsche Händler die 19 % Umsatzsteuer nicht.

Rechtsgrundlagen sind das Zollgesetz (ZG), das Automobilsteuergesetz (AStG) und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). Die CO₂-Emissionsvorschriften stützen sich auf das CO₂-Gesetz und werden vom Bundesamt für Energie (BFE) vollzogen. Verzollt wird beim Grenzübertritt an einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle, bei Käufen in Süddeutschland meist an der Zollstelle Thayngen, oder über die Spedition, die das Fahrzeug transportiert.

Die Verzollung kann jede Privatperson selbst erledigen. Fehleranfällig ist die Kombination aus Formularen (Prüfungsbericht 13.20 A, beim Umzug zusätzlich Formular 18.44), Wechselkurs, CO₂-Nachweis und der Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer. Ein falsch deklarierter Zollwert kann mehrere hundert Franken Nachzahlung oder eine Busse nach sich ziehen.

Das kostet die Verzollung auf einen Blick

  1. Zoll: CHF 0. Personenwagen fallen unter die Zolltarifnummer 8703 und damit in Kapitel 87. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Zollansatz für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 je 100 kg brutto, unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg. In älteren Ratgebern steht noch ein Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg, der «mit EU-Ursprungsnachweis entfällt»: Diesen Zoll gibt es nicht mehr, und ein präferenzieller Ursprungsnachweis (EUR.1) hat auf die Höhe der Einfuhrabgaben keinen Einfluss mehr.
  2. Automobilsteuer: 4 % auf den Zollwert (Kaufpreis + Transportkosten bis zur Grenze).
  3. Mehrwertsteuer: 8,1 % auf Zollwert + Automobilsteuer. Der Zoll beträgt null und erhöht die Bemessungsgrundlage nicht mehr.
  4. CO₂-Sanktion: nur bei zollrechtlichen Neuwagen, CHF 95 je Gramm über dem individuellen Zielwert.
  5. Gebühr Formular 13.20 A: CHF 20 bei Ausstellung und Beglaubigung an der Zollstelle, CHF 5, wenn der Anmelder die Stammnummer selbst anbringt.
  6. Zollanmeldung: Pauschale des Anmelders. Bei Finsler Customs ist das die Importpauschale von CHF 350 fix inkl. MwSt (Basic-Paket); Spediteure verlangen je nach Anbieter CHF 80–350.

Beispielrechnung: Fahrzeug für 30'000 CHF, 1'600 kg

Eine Occasion mit einem Zollwert von CHF 30'000 (Kaufpreis netto plus Transport bis zur Grenze), seit mehr als einem Jahr zugelassen und damit ohne CO₂-Sanktion. Verzollt wird mit unserem Basic-Paket.

PositionBetrag
Zoll0 CHF (seit 1.1.2024 aufgehoben)
Automobilsteuer (4 % von 30'000)1'200 CHF
MwSt (8,1 % von 31'200)ca. 2'527 CHF
Gebühr Prüfungsbericht 13.20 A (Ziff. 9.22 GebV-BAZG)5 CHF
Zollanmeldung (Basic-Paket Finsler Customs, inkl. 8,1 % MwSt)350 CHF
Total Verzollungca. 4'082 CHF

Das Leergewicht von 1'600 kg taucht in dieser Rechnung bewusst nicht mehr auf: Es war einzig für den weggefallenen Gewichtszoll massgeblich. Automobilsteuer und Mehrwertsteuer bemessen sich am Wert, nicht am Gewicht.

So wird die Verzollung Schritt für Schritt berechnet

Die vollständige Berechnung an einem Beispiel: ein zweijähriger BMW 320d aus München, Kaufpreis 32'000 € brutto beim Händler mit ausweisbarer deutscher Mehrwertsteuer, Transport bis zur Grenze 350 €, Wechselkurs 0,94191 CHF/€ (BAZG-Tageskurs vom 15.10.2026) (an der Grenze gilt der BAZG-Kurs vom Vortag). Der Wagen ist über zwei Jahre alt und hat mehr als 5'000 km, die CO₂-Sanktion entfällt.

BerechnungsschrittFormelWert
Kaufpreis brutto (DE)32'000 € inkl. 19 % MwSt.32'000 €
Kaufpreis netto (Export)32'000 € / 1,1926'890 €
+ Transport bis Grenzegemäss Rechnung Spedition+ 350 €
= Zollwert in EURGrundlage der Schweizer Abgaben27'240 €
Umrechnung in CHF× 0,94191 (BAZG-Tageskurs)25'658 CHF
Automobilsteuer 4 %25'658 × 0,041'026 CHF
ZwischensummeZollwert + Automobilsteuer26'684 CHF
Einfuhrsteuer 8,1 %26'684 × 0,0812'161 CHF
+ Gebühr Formular 13.20 AAusstellung und Beglaubigung an der Zollstelle+ 20 CHF
Total VerzollungskostenSteuern + Gebühr3'207 CHF

Die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % (im Beispiel rund 5'110 €) erstattet der deutsche Händler nach dem Grenzübertritt, sobald die abgestempelte Ausfuhrbescheinigung vorliegt. Netto zahlen Sie in der Schweiz also rund 29'400 CHF für ein Fahrzeug, das beim Schweizer Händler ca. 34'000–36'000 CHF kosten würde, eine Ersparnis von 12–18 % trotz vollständiger Verzollung. Umgerechnet wird zum Devisenkurs (Verkauf) des BAZG vom Vortag der Zollanmeldung; das BAZG veröffentlicht ihn an jedem Werktag um 7 Uhr.

Preisbeispiele nach Fahrzeugklasse

Die reinen Verzollungskosten (Automobilsteuer und Einfuhrsteuer) für typische Fahrzeuge dreier Klassen. Der Nettopreis ist der deutsche Kaufpreis ohne 19 % Mehrwertsteuer. Ein Zollbetrag fehlt bewusst, weil der Einfuhrzoll seit dem 1. Januar 2024 CHF 0 beträgt. Das Gewicht steht nur zur Orientierung da: Auf Automobilsteuer und Einfuhrsteuer wirkt es sich nicht aus, eine Rolle spielt es nur beim CO₂-Zielwert für Neuwagen.

KlasseBeispieleNettopreisAutomobilsteuer 4 %Einfuhrsteuer 8,1 %Nettopreis + Abgaben
Kleinwagen, ~1'200 kgVW Polo, Toyota YarisCHF 18'000CHF 720CHF 1'516CHF 20'236
Mittelklasse, ~1'500 kgBMW 3er, Audi A4CHF 32'000CHF 1'280CHF 2'696CHF 35'976
Oberklasse SUV, ~2'100 kgBMW X5, Audi Q7CHF 55'000CHF 2'200CHF 4'633CHF 61'833

Transport, MFK, Zubehör und eine allfällige CO₂-Sanktion kommen in der Gesamtrechnung dazu.

Preisbeispiele Deutschland vs. Schweiz

Warum lohnt sich der Import trotz Steuern und Aufwand? Weil die Preise in Deutschland, gerade bei Premium- und Neuwagen, deutlich unter den Schweizer Preisen liegen. Die Tabelle zeigt gerundete Richtwerte (Stand September 2026), keine aktuellen Inserate, jeweils für ein vergleichbar ausgestattetes, zweijähriges Fahrzeug mit ca. 30'000 km:

ModellPreis DEImport CH inkl. SteuernPreis CH HändlerErsparnis
VW Golf 8 Life 1.5 TSI22'900 €24'800 CHF29'500 CHF−16 %
BMW 320d xDrive Touring34'500 €37'400 CHF45'900 CHF−19 %
Audi Q5 40 TDI quattro45'900 €49'800 CHF61'500 CHF−19 %
Mercedes GLC 300 4MATIC52'900 €57'400 CHF72'900 CHF−21 %
Porsche Macan T78'500 €85'100 CHF109'500 CHF−22 %
Tesla Model Y Long Range48'900 €53'000 CHF62'490 CHF−15 %

Ersparnis nach vollständiger Verzollung inklusive Transport, MFK und Zulassung, ohne mögliche CO₂-Sanktion bei Neufahrzeugen. Die Ersparnis für Ihr Fahrzeug rechnet der Import-Rechner.

Verzollung Schritt für Schritt

  1. Zollwert ermitteln: Der Zollwert ist der deutsche Nettopreis ohne 19 % Mehrwertsteuer, umgerechnet in Franken zum Devisenkurs des BAZG. Der Transport bis zur Schweizer Grenze wird hinzugerechnet.
  2. Automobilsteuer berechnen: 4 % auf den Zollwert samt Transport, fällig beim BAZG.
  3. Einfuhrsteuer berechnen: 8,1 % auf die Summe aus Zollwert, Automobilsteuer und den Nebenkosten bis zum Bestimmungsort.
  4. Verzollung abschliessen: Nach Bezahlung der Abgaben erhalten Sie den Prüfungsbericht 13.20 A mit der Stammnummer. Er gilt beim Strassenverkehrsamt als Verzollungsnachweis; damit ist das Fahrzeug frei für MFK und Zulassung.

Der Verzollungsvorgang am Grenzübergang dauert zwischen 20 und 60 Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Läuft der Import über eine Spedition oder einen Dienstleister, liegt die Zollanmeldung in der Regel vorbereitet vor und muss an der Zollstelle nur noch bestätigt und bezahlt werden.

Nach der Bezahlung stellt das BAZG die Veranlagungsverfügung und den Prüfungsbericht 13.20 A aus. Ohne diese Papiere gibt es keine MFK und keine Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.

Der Ablauf an der Grenze

Die Einfuhr muss über eine besetzte Zollstelle zu den Abfertigungszeiten erfolgen. Finsler Customs reicht die Anmeldung elektronisch via e-dec/Passar beim BAZG ein; nach der Veranlagung erhalten Sie den Zollausweis Form. 13.20 A – das zentrale Dokument für die spätere MFK. Am Standort Thayngen erfolgt die Abfertigung in der Regel am selben Tag.

Diese Dokumente brauchen Sie für die Verzollung

Ob die Verzollung 30 Minuten oder 3 Stunden dauert, entscheidet die Vollständigkeit der Papiere. Die Liste mit Aussteller und Zweck:

DokumentAusgestellt vonZweck
Kaufvertrag / RechnungVerkäufer / HändlerNachweis Kaufpreis (Zollwert)
AusfuhrbescheinigungDeutsches ZollamtRückerstattung deutsche MwSt.
COC-Papier (EG-Übereinstimmung)FahrzeugherstellerGrundlage für MFK und Zulassung
Zulassungsbescheinigung Teil I + IIKfz-Zulassungsstelle DEHalter-, Fahrzeug- und Abmeldenachweis
Prüfungsbericht Form. 13.20 ABAZG (Zoll CH)Verzollungsnachweis für MFK und Zulassung
Formular 18.44 (bei Übersiedlung)BAZG (Zoll CH)Abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut
ASTRA-Bestätigung (CO₂)ASTRAnur bei zollrechtlichen Neuwagen
Ausweiskopie / WohnsitzbestätigungGemeinde CHHalternachweis, Übersiedlungsgut

CO₂-Sanktion im Detail

Die CO₂-Sanktion ist einer der grössten Kostenposten beim Import junger Fahrzeuge. Sie greift nur bei Fahrzeugen, die noch als Neuwagen gelten: wenn die erste Zulassung im Ausland zum Zeitpunkt der Zollanmeldung höchstens sechs Monate zurückliegt, oder wenn sie zwischen sechs und zwölf Monaten zurückliegt und der Wagen weniger als 5'000 km gefahren ist. Liegt die Erstzulassung mehr als zwölf Monate zurück, entfällt die Sanktion in jedem Fall, unabhängig vom Kilometerstand.

Berechnet wird die Sanktion pro Gramm CO₂ pro Kilometer über dem Zielwert, der für Ihr Fahrzeug gilt. Für Personenwagen, die zwischen 2025 und 2029 erstmals in Verkehr gesetzt werden, beträgt dieser Zielwert 93,6 g CO₂/km (WLTP), so steht es in Art. 10 Abs. 1 Bst. a des CO₂-Gesetzes. Für jedes Gramm darüber, gerechnet ab 0,1 Gramm, werden zurzeit CHF 95 verrechnet. Das Gesetz gibt dafür einen Rahmen von 95 bis 152 Franken vor; der Betrag wird jedes Jahr neu festgesetzt. Der Emissionswert wird aus dem COC-Papier übernommen, ein anderer Wert im Kaufvertrag zählt nicht.

Die 93,6 g sind ein Durchschnittswert. Für Ihr Fahrzeug wird daraus über das Leergewicht ein individueller Zielwert gerechnet. Referenz ist das durchschnittliche Leergewicht der Personenwagen, die zwei Jahre zuvor in der Schweiz neu zugelassen wurden, für 2026 sind das 1'777 kg. Pro Kilogramm über diesem Referenzgewicht sinkt der Zielwert um 0,0144 g CO₂/km, pro Kilogramm darunter steigt er um denselben Betrag. Ein Wagen mit 2'000 kg Leergewicht darf also nur rund 90,4 g/km ausstossen, einer mit 1'400 kg rund 99,0 g/km.

CO₂-Ausstoss (WLTP)g über Ziel (93,6 g)Sanktion Neuwagen
115 g/km (z. B. Kleinwagen Diesel)21,4CHF 2'033
140 g/km (z. B. Mittelklasse Benzin)46,4CHF 4'408
165 g/km (z. B. Kompakt-SUV)71,4CHF 6'783
195 g/km (z. B. Oberklasse-SUV)101,4CHF 9'633
240 g/km (z. B. V8 Sportwagen)146,4CHF 13'908

Die Tabelle rechnet mit einem Fahrzeug von durchschnittlichem Leergewicht, dessen Zielwert genau 93,6 g/km beträgt. Wiegt Ihr Wagen mehr, fällt sein Zielwert tiefer aus und die Sanktion höher. Wer mit der Einfuhr wartet, bis die Erstzulassung mehr als sechs Monate zurückliegt und der Wagen 5'000 km gefahren ist, zahlt keine Sanktion; bei manchen SUV macht das mehrere tausend Franken aus. Was die Sanktion für Ihr Fahrzeug ausmacht, zeigt der CO₂-Rechner.

Übersiedlungsgut – abgabenfrei beim Umzug in die Schweiz

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und in die Schweiz zieht, kann sein Fahrzeug als Übersiedlungsgut anmelden. Dann entfallen die 4 % Automobilsteuer und die 8,1 % Einfuhrsteuer vollständig, es bleiben die Gebühren für Verzollung und Zulassung. Bei einem Fahrzeug im Wert von 30'000 CHF sind das über 3'500 CHF.

Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug vor dem Umzug mindestens sechs Monate lang besessen und selbst benutzt haben, dass Sie Ihren Wohnsitz nachweislich in die Schweiz verlegen und dass Sie den Wagen hier weiter selbst benutzen. Eine feste Behaltefrist nach der Einfuhr nennt das BAZG nicht; wer den Wagen unmittelbar nach der Einfuhr verkauft, erfüllt die Bedingung aber nicht. Angemeldet wird das Fahrzeug mit dem Formular 18.44 des BAZG, zusammen mit der Wohnsitzbestätigung der Schweizer Gemeinde.

Die CO₂-Sanktion entfällt bei Übersiedlungsgut in aller Regel ebenfalls, sofern das Fahrzeug bereits länger als 6 Monate zugelassen ist. Für die MFK gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Import. Mehr dazu im Ratgeber Umzug in die Schweiz.

Elektroauto & Plug-in-Hybrid importieren

Elektrofahrzeuge waren bis Ende 2023 von der Automobilsteuer befreit. Diese Befreiung ist per 1. Januar 2024 weggefallen: Die 4 % werden heute wie bei einem Verbrenner erhoben. Geblieben ist der andere Vorteil, keine CO₂-Sanktion, weil der Ausstoss am Auspuff bei 0 g/km liegt. Der Import eines Tesla, ID.4 oder Ioniq 5 kommt damit rund 4–8 % günstiger als der eines vergleichbaren Diesel-SUV mit hohem WLTP-Wert.

Plug-in-Hybride fallen mit ihrem WLTP-Kombinationswert (typischerweise 25–55 g/km) unter die normale CO₂-Regelung. Weil dieser Wert meist unter dem Zielwert liegt, entfällt die Sanktion in der Regel.

  • Vorteile: keine CO₂-Sanktion bei reinen Elektroautos, Hersteller- und Batteriegarantie EU-weit gültig, Software-Updates wie in der Schweiz.
  • Worauf achten: Typ-2-Ladekabel prüfen, Notladekabel mit Schweizer Stecker (T13/T25) besorgen, Batteriezertifikat (SoH-Report) vom Verkäufer verlangen, kantonale Steuerermässigungen prüfen.

Alle Themen rund um die Verzollung

Besonderheiten & Spartipps

  • Bei Privatverkäufen ohne ausweisbare deutsche Mehrwertsteuer entspricht der Bruttopreis dem Nettopreis; die 19 % lassen sich dann nicht zurückholen.
  • Übersiedlungsgut: Automobilsteuer und Einfuhrsteuer auf den Fahrzeugwert entfallen bei nachgewiesenem Umzug in die Schweiz.
  • Elektrofahrzeuge: Die CO₂-Sanktion entfällt, Automobilsteuer und Einfuhrsteuer bleiben.
  • Massgebend ist der Devisenkurs (Verkauf) des BAZG vom Vortag der Zollanmeldung, nicht der Bank- oder Marktkurs.
  • Bei jungen Fahrzeugen (Erstzulassung höchstens 6 Monate her, oder 6 bis 12 Monate her mit unter 5'000 km) vorher die CO₂-Sanktion prüfen; sie kann mehrere tausend Franken ausmachen.
  • Die Stammnummer vergibt der Zoll bei der Verzollung; sie steht im Prüfungsbericht 13.20 A. Damit können Sie gleich die Versicherung abschliessen und den MFK-Termin buchen.

Die häufigsten Fehler beim Verzollen

Sechs Fehler kosten in der Praxis am häufigsten Zeit oder Geld, dazu jeweils, wie Sie sie vermeiden:

  1. Bruttopreis als Zollwert deklariert: Beim Händlerkauf ist der Nettopreis ohne 19 % Mehrwertsteuer der Zollwert. Wer den Bruttopreis angibt, zahlt auf die deutschen 19 % zusätzlich Automobilsteuer und Einfuhrsteuer.
  2. Transport nicht im Zollwert: Der Transport bis zur Schweizer Grenze gehört zum Zollwert. Wer ihn weglässt, riskiert eine Nachdeklaration mit Busse.
  3. CO₂-Wert aus dem Prospekt statt aus dem COC: Es zählt nur der WLTP-Wert aus dem COC-Papier, Katalogwerte werden nicht akzeptiert.
  4. Ausfuhrbescheinigung nicht abgestempelt: Ohne Stempel des deutschen Ausgangsamts erstattet der Händler die Mehrwertsteuer nicht, bei vielen Fahrzeugen 5'000 € und mehr.
  5. MFK vor der Verzollung: Kein Strassenverkehrsamt nimmt einen Wagen ohne Prüfungsbericht 13.20 A an. Erst verzollen, dann MFK.
  6. Falscher Wechselkurs: Verbindlich ist der Devisenkurs (Verkauf) des BAZG vom Vortag der Zollanmeldung. Wer mit dem Bank- oder Marktkurs rechnet, liegt bei der Kalkulation daneben.

Nur die Verzollung buchen

Die Verzollung allein ist das Basic-Paket: CHF 350 fix inkl. MwSt plus Abgaben. Sie bringen das Fahrzeug an die Grenze, wir übernehmen Anmeldung, Abgabenberechnung und Papiere. Mehr dazu auf der Seite Zollabwicklung. Die Gesamtkosten Ihres Imports rechnet der Auto-Import-Rechner.

Häufige Fragen zur Verzollung

Was kostet die Verzollung eines Autos in der Schweiz?

Ein Einfuhrzoll fällt nicht an – er beträgt seit dem 1. Januar 2024 CHF 0. Es kommen 4 % Automobilsteuer auf den Zollwert (Nettopreis in CHF + Transport) plus 8,1 % Schweizer MwSt. auf die Gesamtsumme dazu. Bei einem Fahrzeug mit CHF 25'000 Zollwert also rund CHF 1'000 Automobilsteuer und CHF 2'106 MwSt.

Fällt Zoll auf ein Auto aus Deutschland an?

Nein, der Zollansatz beträgt null. Mit der Aufhebung der Industriezölle sind die Schweizer Einfuhrzölle für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 auf CHF 0.– je 100 kg gesetzt; Personenwagen gehören zur Tarifnummer 8703. Das gilt unabhängig vom Ursprungsland – ein EUR.1 ist dafür nicht mehr nötig. Zu entrichten sind nur Automobilsteuer und MwSt.; angemeldet werden muss das Fahrzeug trotzdem.

Auf welchen Wert werden die Schweizer Abgaben berechnet?

Massgeblich ist der Zollwert: der Kaufpreis plus die Transportkosten bis zur Schweizer Grenze. Darauf werden 4 % Automobilsteuer erhoben; die Mehrwertsteuer von 8,1 % wird auf Zollwert plus Automobilsteuer berechnet – der Einfuhrzoll beträgt seit dem 1. Januar 2024 null und erhöht die Bemessungsgrundlage nicht mehr. Eine zu tiefe Deklaration des Kaufpreises kann als Zollvergehen geahndet werden.

Gibt es noch einen Gewichtszoll von CHF 12–15 pro 100 kg?

Nein. Diese Zahl stammt aus der Zeit vor 2024 und kursiert in vielen Ratgebern immer noch. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Zollansatz für Personenwagen CHF 0.– je 100 kg brutto. Das Leergewicht des Fahrzeugs spielt für die Einfuhrabgaben damit keine Rolle mehr – relevant bleibt es nur noch für die Berechnung des CO₂-Zielwerts bei Neuwagen.

Kann die deutsche 19 % MwSt. zurückerstattet werden?

Ja – bei Händlerkauf mit ausweisbarer deutscher MwSt. wird diese im Exportverfahren zurückerstattet. Bei Privatkauf ohne MwSt.-Ausweis entfällt diese Möglichkeit.

Was ist mit Umzug und Übersiedlungsgut?

Bei einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz kann das Fahrzeug als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden: Automobilsteuer und MwSt. auf den Fahrzeugwert entfallen dann. Das ist der eigentliche Vorteil – ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 auch bei einem normalen Import nicht mehr an.

Wann fällt eine CO₂-Sanktion an?

Nur bei Fahrzeugen, die noch als Neuwagen gelten: wenn die Erstzulassung höchstens sechs Monate zurückliegt, oder wenn sie sechs bis zwölf Monate zurückliegt und der Wagen unter 5'000 km gefahren ist. Für jedes Gramm CO₂ pro Kilometer über dem individuellen Zielwert werden zurzeit CHF 95 fällig. Elektroautos und ältere Gebrauchtwagen sind ausgenommen.

Wie lange dauert die gesamte Einfuhr?

Von der Anzahlung bis zur Schweizer Zulassung vergehen üblicherweise 2–4 Wochen, in Kantonen mit langer MFK-Wartezeit wie Zürich oder Genf länger. Der Transport nimmt 1–5 Tage in Anspruch, die Verzollung an der Zollstelle meist einen halben Tag, die Wartezeit auf den MFK-Termin je nach Kanton 1–8 Wochen und die Zulassung beim Strassenverkehrsamt weitere 1–3 Tage. Personenwagen, die im Ausland höchstens ein Jahr zugelassen und höchstens 2'000 km gefahren sind, werden seit dem 1. Januar 2026 ohne Vorführung eingelöst.

Brauche ich für den Import eine Zollnummer?

Als Privatperson nein. Nur gewerbliche Importeure benötigen eine ZAZ- oder UID-Nummer beim BAZG. Für den einmaligen Privatimport reicht die Ausweiskopie.

Was kostet die MFK nach dem Import?

Die Prüfgebühr für einen Personenwagen beträgt je nach Kanton rund CHF 60–160, ohne COC in Bern und Genf bei CHF 240; Fahrzeugausweis und Schilder kosten zusammen CHF 40–130. Muss am Fahrzeug etwas angepasst werden, etwa die Nebelschlussleuchte oder die Einstellung der Scheinwerfer, kommt die Garagenrechnung dazu.

Muss das Fahrzeug in der Schweiz umgerüstet werden?

In der Regel nein. Fahrzeuge mit EU-Typenzulassung erfüllen bereits die Schweizer Anforderungen. Nur bei Sondermodellen (US-Import, Grauimport ausserhalb der EU) sind Anpassungen an Beleuchtung, Blinkgeschwindigkeit oder Kilometeranzeige nötig.

Ist ein Privatkauf oder ein Händlerkauf günstiger?

Beim Händler mit ausweisbarer MwSt. ist der effektive Endpreis fast immer tiefer, weil die 19 % deutsche MwSt. zurückerstattet werden. Beim Privatkauf entfällt diese Rückerstattung – der Bruttopreis wird 1:1 zum Zollwert.

Kann ich den Wagen selbst über die Grenze fahren?

Ja, mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen samt Kurzzeitversicherung. Alternativ übernimmt eine Spedition die Überführung – meist günstiger, weil Übernachtung, Sprit und Rückreise entfallen.

Offizielle Grundlagen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Weiterführende Artikel

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

Finsler Customs GmbH

Unternehmen

Dienstleistungen

Rechner und Werkzeuge

Standort

Händler

Import nach Herkunftsland

Import nach Fahrzeugart

Finsler Customs GmbH · Rebbergstrasse 6 · 8240 Thayngen · +41 77 246 76 37 · info@finsler-customs.ch · Mo–Fr 08:00–17:00

Impressum · Datenschutz · AGB · Sitemap