Auto beim Umzug in die Schweiz mitnehmen
Kurz beantwortet: Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Auto als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen – ohne Zoll, Automobilsteuer und MwSt. Voraussetzung: Das Fahrzeug war vor dem Umzug mindestens 6 Monate im eigenen Gebrauch und wird danach mindestens 12 Monate weitergenutzt. Die Anmeldung erfolgt mit Formular 18.44 an der Grenze.
Die Voraussetzungen im Detail
- Wohnsitzverlegung: Sie ziehen tatsächlich in die Schweiz (Anmeldung in der Gemeinde).
- 6 Monate Eigengebrauch: Das Fahrzeug war vor dem Umzug mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen und in Gebrauch.
- 12 Monate Sperrfrist: Nach der abgabenfreien Einfuhr darf das Fahrzeug ein Jahr lang nicht verkauft oder vermietet werden – sonst werden die Abgaben nachgefordert.
- Einfuhr innert Frist: Die Einfuhr sollte im Zeitraum des Umzugs erfolgen (bis 2 Jahre nach Wohnsitzverlegung möglich).
So läuft die Anmeldung ab
- Formular 18.44 («Übersiedlungsgut») ausfüllen – inkl. Fahrzeugangaben und Inventarliste.
- Einfuhr über eine besetzte Zollstelle während der Öffnungszeiten (z. B. Thayngen) – mit Fahrzeugpapieren, Kaufvertrag und Wohnsitznachweis.
- Der Zoll bestätigt die abgabenfreie Einfuhr und stellt den Zollausweis 13.20 A aus.
- Danach regulär zur MFK und Zulassung im Wohnkanton (innert 12 Monaten; das ausländische Kennzeichen darf übergangsweise gefahren werden).
Häufige Fehler
- Fahrzeug erst kurz vor dem Umzug gekauft → 6-Monats-Frist nicht erfüllt, volle Abgaben fällig.
- Einreise über einen unbesetzten Grenzübergang → keine Abfertigung möglich, Bussenrisiko.
- Verkauf innerhalb der Sperrfrist → Nachforderung von Zoll, Automobilsteuer und MwSt.
Unterstützung durch Finsler Customs
Direkt am Grenzübergang Thayngen begleiten wir Übersiedler bei Formularen, Abfertigung und der anschliessenden MFK-Zulassung – auch wenn das COC-Papier fehlt (Dokumentenservice). Offizielle Informationen: BAZG – Übersiedlungsgut.