Auto beim Umzug in die Schweiz mitnehmen

Kurz beantwortet: Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Auto als Übersiedlungsgut abgaben­frei einführen – ohne Zoll, Automobilsteuer und MwSt. Voraussetzung: Das Fahrzeug war vor dem Umzug mindestens 6 Monate im eigenen Gebrauch und wird danach mindestens 12 Monate weitergenutzt. Die Anmeldung erfolgt mit Formular 18.44 an der Grenze.

Umzug in die Schweiz – Auto als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen

Die Voraussetzungen im Detail

So läuft die Anmeldung ab

  1. Formular 18.44 («Übersiedlungsgut») ausfüllen – inkl. Fahrzeugangaben und Inventarliste.
  2. Einfuhr über eine besetzte Zollstelle während der Öffnungszeiten (z. B. Thayngen) – mit Fahrzeugpapieren, Kaufvertrag und Wohnsitznachweis.
  3. Der Zoll bestätigt die abgabenfreie Einfuhr und stellt den Zollausweis 13.20 A aus.
  4. Danach regulär zur MFK und Zulassung im Wohnkanton (innert 12 Monaten; das ausländische Kennzeichen darf übergangsweise gefahren werden).

Häufige Fehler

Unterstützung durch Finsler Customs

Direkt am Grenzübergang Thayngen begleiten wir Übersiedler bei Formularen, Abfertigung und der anschliessenden MFK-Zulassung – auch wenn das COC-Papier fehlt (Dokumentenservice). Offizielle Informationen: BAZG – Übersiedlungsgut.

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