Vormerkschein 15.25: Auto erst im Inland verzollen – so funktioniert es

Kurz beantwortet: Mit dem Vormerkschein 15.25 dürfen Sie ein gekauftes Fahrzeug über die Grenze bringen, ohne es sofort zu verzollen: Der Schein wird an der Grenze ausgestellt, danach haben Sie 2 Arbeitstage Zeit, das Fahrzeug bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle im Inland anzumelden. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Busse – die Abgaben (4 % Automobilsteuer, 8,1 % MwSt) bleiben identisch.

Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Wann braucht man den Vormerkschein 15.25?

Der Vormerkschein ist die Lösung, wenn die Verzollung nicht direkt am Grenzübergang möglich oder gewollt ist – etwa weil die Zollstelle für Handelswaren bereits geschlossen ist oder die Unterlagen noch unvollständig sind. Sie erhalten ihn an besetzten Grenzübergängen und dürfen damit zur Inland-Zollstelle weiterfahren. Wichtig: Das Fahrzeug gilt bis zur Verzollung als unverzollt und darf in der Schweiz nicht frei verwendet werden.

Frist und Ablauf der Inlandverzollung

  1. An der Grenze: Vormerkschein 15.25 verlangen (Formular 15.30 ist das Pendant für die Ausfuhr) und Fahrzeugdaten aufnehmen lassen.
  2. Innert 2 Arbeitstagen: Fahrzeug bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle im Inland anmelden – die Frist gilt ausnahmslos, bei Versäumnis drohen Bussen.
  3. Veranlagung: Rechnung/Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung, COC, Ausweis und Ursprungsnachweis vorlegen; 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MwSt bezahlen.
  4. Zollausweis 13.20 A erhalten – die Grundlage für MFK und Zulassung.

Grenzverzollung oder Inlandverzollung – was ist besser?

VarianteVorteilNachteil
Direkt an der Grenze (z. B. Thayngen)alles in einem Schritt, sofort verzolltan Handelswaren-Öffnungszeiten gebunden
Vormerkschein 15.25 + Inlandverzollungflexible Einreise, Zollstelle nahe Wohnort wählbar2-Arbeitstage-Frist, zweiter Behördengang
Elektronische Vorverzollung via Spediteurkeine Wartezeit an der GrenzeSpeditionsgebühr (ca. CHF 80–350)

Beim Import über Finsler Customs ist der Vormerkschein praktisch nie nötig: Durch den Firmensitz direkt an der Zollstelle Thayngen wird während der Handelswaren-Zeiten abgefertigt – vorbereitet, bevor Ihr Fahrzeug ankommt. Quelle und Details: BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz.

Häufige Fragen

Was ist der Vormerkschein 15.25?

Ein amtliches Dokument des Schweizer Zolls, das die vorläufige, unverzollte Einfuhr eines Fahrzeugs erlaubt. Es wird an der Grenze ausgestellt und verpflichtet Sie, das Fahrzeug innert 2 Arbeitstagen bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle im Inland ordentlich zu verzollen.

Wie lange habe ich mit dem Vormerkschein Zeit für die Verzollung?

2 Arbeitstage ab Ausstellung. Die Frist gilt ausnahmslos – wer sie verpasst, riskiert eine Busse und Probleme bei der späteren Zulassung. Planen Sie den Termin bei der Inland-Zollstelle deshalb direkt nach dem Grenzübertritt.

Spare ich mit der Inlandverzollung Abgaben?

Nein. Automobilsteuer (4 %), MwSt (8,1 %) und allfälliger Gewichtszoll sind an jeder Zollstelle identisch. Der Vormerkschein verschafft nur zeitliche und örtliche Flexibilität – die Gesamtkosten bleiben gleich, es kommt lediglich ein zweiter Behördengang dazu.

Brauche ich den Vormerkschein, wenn Finsler Customs verzollt?

In der Regel nicht. Finsler Customs sitzt direkt am Grenzübergang Thayngen, bereitet die elektronische Einfuhranmeldung vor und fertigt Fahrzeuge während der Handelswaren-Öffnungszeiten meist am selben Tag ab – die Grenzverzollung ist dann der schnellste Weg.

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