Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Ausschliesslich die deutsche Fassung als PDF dieser AGB ist rechtlich bindend. Die Übersetzungen dienen lediglich der Information.
Vollversion als PDF herunterladen
1. Geltungsbereich und Umfang
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Finsler Customs GmbH, Rebbergstrasse 6, 8240 Thayngen, insbesondere für die Import- und Beschaffungsdienstleistungen, die Sie über finsler-customs.ch beauftragen. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern; es gelten die jeweils im Zeitpunkt der Leistungsbuchung aktuellen AGB.
2. Hinweis
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, der Nutzung unserer Website oder der Unterzeichnung eines Vertrags erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser AGB sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie bestätigen zudem, dass Sie volljährig sind und berechtigt, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen.
3. Rechtsverhältnis
Grundlage jedes Auftrags ist eine Offerte der Finsler Customs GmbH. Sie ist 7 Tage gültig und für den Auftraggeber unverbindlich. Den Auftrag erteilt der Auftraggeber in seinem Kundenkonto auf finsler-customs.ch: Er reicht die nötigen Unterlagen ein, bestätigt diese AGB und die Datenschutzerklärung und klickt auf «Verbindlich beauftragen». Ebenso kann er den Auftrag schriftlich per E-Mail bestätigen. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Finsler Customs prüft den Auftrag und die Unterlagen. Der Vertrag kommt in beiden Fällen erst mit der Annahme durch Finsler Customs zustande; die Annahme erfolgt mit der Rechnung, die Finsler Customs dem Auftraggeber per E-Mail zustellt. Finsler Customs ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und ist der Kauf bei Auftragserteilung noch nicht erfolgt, organisiert Finsler Customs die Ausfuhranmeldung. Die dafür nötige Vertretungsvollmacht für die deutsche Ausfuhr (Exportvollmacht) zugunsten des beigezogenen Zolldienstleisters wird im Kundenkonto mit den vom Auftraggeber erfassten Angaben zu Händler und Fahrzeug automatisch ausgefüllt; unterzeichnet wird sie von der Firma, die in der Ausfuhranmeldung als Ausführer steht, in der Regel vom verkaufenden Händler. Für die Beendigung des Auftrags gilt Ziff. 10.
4. Verfügbarkeit und Leistungsvorbehalt
Informationen über die Verfügbarkeit von Fahrzeugen sowie Liefertermine sind vorläufig und gelten als ungefähre Richtwerte. Wir übernehmen keine Haftung für nicht verfügbare Fahrzeuge oder Lieferverzögerungen.
5. Unsere Pflichten / unsere Leistungen
Wir verpflichten uns zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistungen und setzen qualifizierte Mitarbeitende ein. Wir handeln als Beschaffungs- und Importdienstleister – der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Verkäufer zustande. Wir werden nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrags.
6. Mitwirkungspflichten / Ihre Pflichten
Sie verpflichten sich, uns alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Leistungsänderungen
Änderungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Änderungen des Fahrzeugkaufpreises, von Gebühren, Steuern, Transport- oder Importkosten durch Dritte gelten als Leistungsänderung und werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
8. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Zustand, Qualität oder Laufleistung des Fahrzeugs – solche Ansprüche bestehen ausschliesslich gegenüber dem Verkäufer. Eine bei uns abgeschlossene Garantie von Quality1 richtet sich allein nach deren Garantiebedingungen. Im Premium-Paket deckt die in der Offerte enthaltene MFK-Gebühr einen Prüfungsversuch. Besteht das Fahrzeug die Motorfahrzeugkontrolle nicht, trägt der Auftraggeber die Kosten der Instandsetzung und der Nachprüfung; für ein Nichtbestehen haftet Finsler Customs nicht. Der Transport erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers.
9. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Offerte und wird mit der Rechnung abgerechnet; Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Unser Honorar steht mit der Offerte fest. Beim Wechselkurs rechnen wir mit dem Zolldevisenkurs des Offertdatums; Kursschwankungen bis zur Bezahlung verrechnen wir nicht. Ausgenommen sind die im Basic-Paket in Fremdwährung (meist Euro) anfallenden Beträge sowie der Kaufpreis des Fahrzeugs, wenn wir es in Ihrem Auftrag erwerben: Diese Beträge rechnen wir zum effektiv bezahlten Kurs ab – zu Ihren Gunsten ebenso wie zu Ihren Lasten, und ohne Zuschlag. Nicht fest stehen die Abgaben und Gebühren der Behörden sowie Kosten Dritter. Fällt die Veranlagung des BAZG höher aus als berechnet, erhebt das Strassenverkehrsamt zusätzliche Gebühren, oder entstehen Kosten Dritter – etwa für die Behebung von Mängeln nach einer nicht bestandenen Motorfahrzeugkontrolle, für ein Gutachten, für die Nachbestellung eines COC beim Hersteller oder für Standgebühren –, geben wir diese zum effektiven Betrag und ohne Zuschlag weiter. Kosten Dritter, die nicht in der Offerte stehen, lösen wir erst nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen aus. Weitergegeben wird ebenso der Kaufpreis des Fahrzeugs, wenn wir es in Ihrem Auftrag erwerben. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Grenzübertritt des Fahrzeugs zu bezahlen; mit der Ausführung beginnt Finsler Customs unmittelbar nach der Annahme. Umfasst der Auftrag den Erwerb des Fahrzeugs (Kaufabwicklung durch Finsler Customs), ist der gesamte Rechnungsbetrag samt Kaufpreis im Voraus zu bezahlen; in diesem Fall beginnt Finsler Customs erst nach Zahlungseingang mit der Ausführung. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen und eine Mahngebühr von CHF 25.00 pro Mahnung.
10. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Ein Beenden des Auftrags durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen, nur im Einzelfall nach Absprache mit Finsler Customs. Wird der Auftrag in diesem Fall vorzeitig beendet, bleiben die bis dahin erbrachten Leistungen und die getätigten Auslagen geschuldet, insbesondere eine bereits geleistete Zahlung an den Verkäufer. Nach Bereitstellung des Fahrzeugs ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
11. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
Finsler Customs GmbH, Oktober 2026
Unternehmen
Dienstleistungen
- Alle Dienstleistungen
- Fahrzeugimport DE→CH
- Zollabwicklung
- Fahrzeugbeschaffung
- Dokumentenservice
- Importberatung
- Fahrzeugreinigung
Rechner und Werkzeuge
- Import-Rechner
- Import-Rechner: alle Angaben
- Zollgebühren Schweiz
- CO₂-Rechner
- CO₂-Strafsteuer
- Transport-Rechner
- Autotransport CH
- Stammnummer prüfen
- FlexiMoto.ch
Standort
Händler
Import nach Herkunftsland
- Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren
- Auto aus Österreich in die Schweiz importieren
- Auto aus Frankreich in die Schweiz importieren
- Auto aus Italien in die Schweiz importieren
- Auto aus den Niederlanden in die Schweiz importieren
- Auto aus Belgien in die Schweiz importieren
- Auto aus Luxemburg in die Schweiz importieren
- Auto aus Tschechien in die Schweiz importieren
- Auto aus Polen in die Schweiz importieren
- Auto aus Schweden in die Schweiz importieren
- Auto aus Norwegen in die Schweiz importieren
Import nach Fahrzeugart
- Personenwagen in die Schweiz importieren
- Motorrad in die Schweiz importieren
- Transporter bis 3,5 t in die Schweiz importieren
- Wohnmobil in die Schweiz importieren
- Wohnanhänger in die Schweiz importieren
Impressum · Datenschutz · AGB · Sitemap