Personenwagen in die Schweiz importieren
Kurz beantwortet: Beim Import eines Personenwagens in die Schweiz fallen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer an, bei zollrechtlichen Neuwagen zusätzlich die CO₂-Sanktion von CHF 95 je Gramm über dem Zielwert. Ein Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an. Die ausländische Mehrwertsteuer kommt bei regelbesteuertem Kauf zurück.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Der Personenwagen ist der Normalfall — und der teuerste
Der Personenwagen fällt unter die Zolltarifnummer 8703 und ist damit voll automobilsteuerpflichtig. Er ist zugleich die einzige Fahrzeugart neben dem leichten Nutzfahrzeug, bei der die CO₂-Sanktion greifen kann. Bei einem zollrechtlichen Neuwagen — Erstzulassung unter sechs Monaten, oder sechs bis zwölf Monate mit weniger als 5'000 km — kostet jedes Gramm über dem individuellen Zielwert CHF 95. Bei einem Fahrzeug mit 160 g/km und 1'600 kg Leergewicht sind das schnell mehrere tausend Franken. Wer diese Schwelle kennt, kauft manchmal bewusst ein Fahrzeug mit ein paar Monaten mehr auf dem Buckel.
Die Abgaben auf einen Blick
| Abgabe | Personenwagen |
|---|---|
| Zolltarifnummer | 8703 |
| Einfuhrzoll | CHF 0.00 (seit 1.1.2024) |
| Automobilsteuer 4 % | ja |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | ja |
| CO₂-Sanktion | ja, bei zollrechtlichen Neuwagen |
| Motorfahrzeugkontrolle | ja |
Grundlage: BAZG-Richtlinie 68 «Automobilsteuer», Fassung 1. Juli 2026, Ziffer 1.1 zu Art. 2 des Automobilsteuergesetzes. Der Zollansatz von CHF 0.00 folgt aus der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024.
Worauf Sie achten
Die COC-Bescheinigung ist der Schlüssel: Ohne sie gibt es weder eine saubere Verzollung noch eine einfache Zulassung. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob sie vorliegt. Für die Zulassung braucht es danach die MFK im Wohnkanton, den Versicherungsnachweis und die Stammnummer, die beim Import auf dem Formular 13.20 A entsteht.
Ablauf und Kosten
Der Ablauf unterscheidet sich nicht von einem Personenwagen: Sie wählen das Fahrzeug, wir beschaffen die Unterlagen, erledigen die Ausfuhr im Herkunftsland, holen ab, verzollen an der Zollstelle Thayngen und begleiten Sie durch Prüfung und Zulassung. Den Endpreis rechnen Sie im Import-Rechner aus — mit Fahrzeugart, Herkunftsland und allen Abgaben, ohne Anmeldung.
Aus welchem Land Sie importieren, ändert nicht die Schweizer Abgaben, aber die Rückerstattung im Herkunftsland: von 17 % in Luxemburg bis 25 % in Schweden — und gar nichts in Norwegen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Personenwagen zollrechtlich als Neuwagen?
Wenn die Erstzulassung weniger als sechs Monate zurückliegt, oder wenn sie sechs bis zwölf Monate zurückliegt und das Fahrzeug weniger als 5'000 km gelaufen ist. Nur dann kann die CO₂-Sanktion anfallen.
Wie hoch ist der CO₂-Zielwert 2026?
Der Basiswert liegt bei 93,6 g/km nach WLTP und wird über das Leergewicht korrigiert: 93,6 − 0,0144 × (Leergewicht − 1'777 kg). Schwerere Fahrzeuge haben damit ein strengeres Ziel. Pro Gramm darüber sind CHF 95 fällig.
Fällt bei Elektroautos die Automobilsteuer an?
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 zahlen auch reine Elektrofahrzeuge die 4 % Automobilsteuer. Eine CO₂-Sanktion fällt bei ihnen dagegen nicht an.
Fällt beim Import eines Personenwagen ein Einfuhrzoll an?
Nein. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Schweizer Zollansatz seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 — unabhängig vom Herkunftsland und ohne Ursprungsnachweis. Die Zollanmeldung selbst bleibt Pflicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
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