Zollabwicklung
Finsler Customs erstellt die elektronische Einfuhranmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), berechnet Zollwert, Automobilsteuer und CH-MwSt und stellt den Zollausweis 13.20A aus – die Grundlage für die spätere MFK.
Auch Selbstimporteure können die reine Zollabwicklung als Einzelleistung buchen: Sie bringen das Fahrzeug an die Grenze, wir übernehmen Papiere und Abfertigung.
Durch den Standort direkt am Grenzübergang Thayngen erfolgt die Abfertigung in der Regel am selben Tag.
Ablauf der Verzollung am Grenzübergang Thayngen
- Voranmeldung: Sie senden uns Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere und COC vorab – wir bereiten die Anmeldung vor Ihrer Ankunft vor.
- Elektronische Einfuhranmeldung: Deklaration beim BAZG mit korrektem Zollwert (Kaufpreis plus Transportkosten bis zur Grenze).
- Abgaben: Zoll nach Leergewicht (12–15 CHF pro 100 kg, Zolltarif 8703), Automobilsteuer von 4 % und CH-MwSt von 8,1 % auf Zollwert plus Steuer.
- Zollausweis Form. 13.20 A: Sie erhalten das gestempelte Dokument – ohne dieses ist keine MFK und keine Schweizer Zulassung möglich.
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
- Kaufvertrag und Rechnung (mit oder ohne ausgewiesene deutsche MwSt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity)
- Falls vorhanden: Ursprungsnachweis für die zollbefreite Einfuhr von EU-Ursprungsware
Zollabwicklung für Selbstimporteure
Sie importieren Ihr Fahrzeug selbst und möchten nur die Grenzformalitäten auslagern? Genau dafür ist die Zollabwicklung als Einzelleistung gedacht: Termin vereinbaren, Fahrzeug an die Grenze Thayngen bringen – Anmeldung, Abgabenberechnung und Zollausweis übernimmt Finsler Customs, in der Regel am selben Tag. Was danach kommt, erklärt der Ratgeber MFK und Zulassung nach dem Import.
Häufige Fragen zur Zollabwicklung
Was kostet die Verzollung insgesamt?
Die Abgaben hängen von Wert und Gewicht des Fahrzeugs ab – bei einem 30'000-Franken-Auto insgesamt rund 3'900–4'200 CHF, dazu die Zollanmeldung ab 250 CHF. Der Zollkosten-Rechner rechnet Ihren Fall kostenlos durch.
Kann EU-Ursprungsware zollfrei eingeführt werden?
Ja – mit gültigem Ursprungsnachweis entfällt der Gewichtszoll. Automobilsteuer und MwSt bleiben geschuldet. Wir prüfen vor der Anmeldung, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Wie lange dauert die Abfertigung?
Mit vollständigen Unterlagen und Voranmeldung in der Regel am selben Tag – der Firmensitz liegt direkt am Grenzübergang.