Zollabwicklung
Kurz beantwortet: Die Zollabwicklung von Finsler Customs kostet pauschal ab CHF 250: elektronische Einfuhranmeldung beim BAZG, Berechnung von 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MwSt sowie Ausstellung des Zollausweises 13.20 A – direkt am Grenzübergang Thayngen, in der Regel am selben Tag. Auch als Einzelleistung für Selbstimporteure buchbar.
Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Finsler Customs erstellt die elektronische Einfuhranmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), berechnet Zollwert, Automobilsteuer und CH-MwSt und stellt den Zollausweis 13.20A aus – die Grundlage für die spätere MFK.
Auch Selbstimporteure können die reine Zollabwicklung als Einzelleistung buchen: Sie bringen das Fahrzeug an die Grenze, wir übernehmen Papiere und Abfertigung.
Durch den Standort direkt am Grenzübergang Thayngen erfolgt die Abfertigung in der Regel am selben Tag.
Ablauf der Verzollung am Grenzübergang Thayngen
- Voranmeldung: Sie senden uns Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere und COC vorab – wir bereiten die Anmeldung vor Ihrer Ankunft vor.
- Elektronische Einfuhranmeldung: Deklaration beim BAZG mit korrektem Zollwert (Kaufpreis plus Transportkosten bis zur Grenze).
- Abgaben: Einfuhrzoll CHF 0 – die Industriezölle der Zolltarif-Kapitel 25–97 sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben, Personenwagen der Tarifnummer 8703 haben einen Zollansatz von CHF 0.00 je 100 kg brutto. Geschuldet bleiben die Automobilsteuer von 4 % und die CH-MwSt von 8,1 % auf Zollwert plus Steuer. Viele Ratgeber nennen noch einen Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg – diesen gibt es nicht mehr.
- Zollausweis Form. 13.20 A: Sie erhalten das gestempelte Dokument – ohne dieses ist keine MFK und keine Schweizer Zulassung möglich.
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
- Kaufvertrag und Rechnung (mit oder ohne ausgewiesene deutsche MwSt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity)
- Ausfuhranmeldung mit Ausgangsvermerk aus ATLAS – Grundlage für die MwSt-freie Lieferung des deutschen Verkäufers. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1) wird für die Einfuhr nicht mehr benötigt, weil der Einfuhrzoll ohnehin CHF 0 beträgt.
Zollabwicklung für Selbstimporteure
Sie importieren Ihr Fahrzeug selbst und möchten nur die Grenzformalitäten auslagern? Genau dafür ist die Zollabwicklung als Einzelleistung gedacht: Termin vereinbaren, Fahrzeug an die Grenze Thayngen bringen – Anmeldung, Abgabenberechnung und Zollausweis übernimmt Finsler Customs, in der Regel am selben Tag. Was danach kommt, erklärt der Ratgeber MFK und Zulassung nach dem Import.
Alles zur Zollstelle vor Ort – Öffnungszeiten, Anfahrt, Ablauf – auf der Seite Zollstelle Thayngen; die Abgaben berechnet der Zollkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Was kostet die Verzollung insgesamt?
Die Abgaben richten sich allein nach dem Zollwert – bei einem Fahrzeug mit Zollwert 30'000 Franken rund 3'730 CHF (4 % Automobilsteuer CHF 1'200 plus 8,1 % MwSt CHF 2'530), dazu CHF 20.– für das Formular 13.20 A und die Zollanmeldung pauschal ab CHF 250. Der Zollkosten-Rechner rechnet Ihren Fall kostenlos durch.
Fällt beim Autoimport aus der EU noch ein Einfuhrzoll an?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben – Personenwagen werden zum Zollansatz CHF 0 eingeführt, unabhängig vom Ursprungsland und vom Lieferweg. Ein Ursprungsnachweis wie EUR.1 ist dafür nicht mehr nötig. Automobilsteuer (4 %) und MwSt (8,1 %) bleiben geschuldet, und die Zollanmeldung bleibt Pflicht.
Wie lange dauert die Abfertigung?
Mit vollständigen Unterlagen und Voranmeldung in der Regel am selben Tag – der Firmensitz liegt direkt am Grenzübergang Thayngen, wenige hundert Meter vom Zollamt.
Muss ich für die Verzollung persönlich an die Grenze kommen?
Beim Full-Service-Import nicht – Finsler Customs übernimmt Transport und Abfertigung komplett. Selbstimporteure bringen das Fahrzeug an die Grenze Thayngen und übergeben dort nur die Papiere; die Anmeldung ist dann bereits vorbereitet.
Weitere Dienstleistungen
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
- Auto-Import-Rechner – Zoll, Automobilsteuer, MwSt und CO₂ berechnen
- Auto importieren lassen – Full-Service von der Suche bis zur Zulassung
- Alle Dienstleistungen – Import, Zoll, Beschaffung, Dokumente, Beratung
- Ratgeber – siebzehn Artikel rund um den Fahrzeugimport
- CO₂-Rechner – Sanktion nach der BFE-Formel berechnen
- Transport-Rechner – Richtpreis für die Lieferung in der Schweiz
- Zollstelle Thayngen – Öffnungszeiten, Anfahrt und Ablauf
- Import im Kanton Schaffhausen – Zoll, MFK und Zulassung vor Ort
- Für deutsche Händler – Fahrzeuge an Schweizer Käufer verkaufen
- Über Finsler Customs – Firma, Standort und Arbeitsweise
- Kontakt und Beratung