Fahrzeugreinigung und Aufbereitung

Kurz beantwortet: Finsler Customs bereitet importierte Fahrzeuge auf, solange sie zwischen Verzollung und Übergabe ohnehin im Haus stehen: Felgen und Bremsstaub, Motorraum, Innenraum- und Aussenluftfilter, Polster per Sprühextraktion, Lackaufbereitung, Scheiben, Klimaanlage und Unterboden. Es gibt keine Pauschalen – der Aufwand hängt am Zustand, deshalb läuft alles nach Offerte.

Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Zwischen dem Händlerhof im Ausland und der Übergabe liegen ein paar hundert Kilometer Autobahn, meistens Regen und im Winter Salz – dazu das, was der Vorbesitzer hinterlassen hat.

Aufbereitet wird zwischen Verzollung und Übergabe: der einzige Moment, in dem niemand auf den Wagen wartet und in dem auch der Unterboden zugänglich ist.

Keine Pauschalen: Eine Politur an einem Wagen, der sie nicht braucht, verkaufen wir nicht.

Was zur Aufbereitung gehört

Was es kostet

Alles nach Offerte. Der Aufwand hängt am Zustand, und der ist bei einem zehnjährigen Kombi ein anderer als bei einem Jahreswagen. Wir sehen das Fahrzeug bei der Übernahme und melden uns mit einem Vorschlag, bevor wir anfangen. Zum Kontakt.

Häufige Fragen

Ist die Reinigung im Importpaket enthalten?

Nein. Die Aufbereitung läuft immer nach Offerte, weil der Aufwand vom Zustand abhängt. Sie steht deshalb auch nicht im Import-Rechner.

Kann ich die Aufbereitung auch ohne Import buchen?

Ja. Wenn Sie das Fahrzeug bereits haben, machen wir die Aufbereitung ebenso – melden Sie sich mit ein paar Fotos, dann lässt sich der Aufwand einschätzen.

Wie lange steht das Fahrzeug dafür bei Ihnen?

Eine gründliche Innen- und Aussenreinigung schaffen wir am selben Tag. Kommen Lackaufbereitung oder eine Ozonbehandlung dazu, rechnen Sie mit einem Tag mehr.

Warum ausgerechnet der Innenraumfilter?

Weil er beim Service am häufigsten vergessen wird und weil man ihn nicht sieht. Ein gesättigter Filter riecht, kühlt schlechter und lässt Pollen durch.

Weitere Dienstleistungen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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