Auto in Deutschland kaufen als Schweizer
Kurz beantwortet: Schweizer können problemlos ein Auto in Deutschland kaufen. Entscheidend sind vier Punkte: die MwSt-Ausweisbarkeit prüfen (Erstattung der deutschen MwSt beim Export möglich), einen schriftlichen Kaufvertrag mit Exportklausel abschliessen, das COC-Papier mitverlangen und die Ausfuhr korrekt anmelden. Finsler Customs übernimmt auf Wunsch Kauf und komplette Abwicklung.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Händler oder Privatkauf?
- Händlerkauf (empfohlen): Gewährleistung nach deutschem Recht, häufig ausweisbare MwSt (Erstattung der deutschen MwSt beim Export – rechnerisch 19/119 des Bruttopreises), Werksgarantie, geprüfte Historie.
- Privatkauf: Tiefere Preise, aber keine Gewährleistung, keine MwSt-Erstattung und höheres Risiko bei Mängeln – nur mit Zustandsprüfung vor Ort empfehlenswert.
Worauf Sie vor dem Kauf achten müssen
- MwSt-Status klären: «MwSt ausweisbar» bedeutet: Beim Export wird die deutsche MwSt erstattet – rechnerisch 19/119 des Bruttopreises (≈ 16 % vom Brutto) – oder Sie kaufen direkt zum Netto-Exportpreis. «Differenzbesteuert» (§ 25a UStG) bedeutet keine Erstattung – der Preis muss entsprechend tiefer sein.
- COC-Papier verlangen: Ohne Certificate of Conformity keine Schweizer Zulassung. Bei Neuwagen liegt es bei; bei Gebrauchten schriftlich zusichern lassen.
- Historie prüfen: Scheckheft, Unfallfreiheit, Kilometerstand – bei deutschen Händlern über den Zustandsbericht dokumentiert.
- Exportkaufvertrag: Der Vertrag sollte den Export in die Schweiz und die Netto-Abrechnung ausdrücklich festhalten.
Bezahlung und Übergabe
Üblich sind Banküberweisung vor Abholung oder Zahlung bei Übergabe. Von Bargeldtransporten über die Grenze raten wir ab (Deklarationspflicht ab 10'000 CHF). Bei Abwicklung über Finsler Customs kauft die Firma treuhänderisch – Sie zahlen erst nach Vertragsabschluss mit transparenter Schweizer Endabrechnung.
Ausfuhr und deutsche Kennzeichen
Für die Überführung brauchen Sie entweder ein deutsches Ausfuhrkennzeichen (mit Versicherung, gelber Rand) oder einen Transport per Anhänger/Autotransporter ohne eigene Zulassung. Die Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll ist Voraussetzung für die MwSt-Erstattung.
Häufige Fragen zum Autokauf in Deutschland
Können Schweizer ohne Weiteres ein Auto in Deutschland kaufen?
Ja. Es gibt keine rechtlichen Hürden – Schweizer Käufer schliessen mit deutschen Händlern oder Privatpersonen einen normalen Kaufvertrag ab. Wichtig sind ein schriftlicher Vertrag mit Exportklausel, die Klärung des MwSt-Status vor dem Kauf und die Zusicherung des COC-Papiers, damit die spätere Schweizer Zulassung problemlos klappt.
Bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer beim Export zurück?
Nur beim regelbesteuerten Händlerkauf: Dann wird die deutsche MwSt nach dem Ausfuhrnachweis erstattet – rechnerisch 19/119 des Bruttopreises, also rund 16 Prozent vom Brutto – oder Sie kaufen direkt zum Netto-Exportpreis. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen und beim Privatkauf gibt es keine Erstattung; der Kaufpreis muss dann entsprechend tiefer sein.
Wie bezahle ich das Auto beim deutschen Händler am sichersten?
Am sichersten ist die Banküberweisung vor der Abholung oder die Zahlung bei Übergabe. Von Bargeld über die Grenze raten wir ab – ab 10'000 CHF besteht Deklarationspflicht. Beim Kauf über Finsler Customs kauft die Firma treuhänderisch ein; Sie zahlen erst nach Vertragsabschluss mit transparenter Schweizer Endabrechnung.
Wie überführe ich das gekaufte Auto in die Schweiz?
Entweder mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen inklusive Kurzzeitversicherung auf eigener Achse oder per Anhänger beziehungsweise Autotransporter ohne eigene Zulassung. In beiden Fällen muss die Ausfuhr beim deutschen Zoll korrekt angemeldet werden – ohne diesen Nachweis verfällt der Anspruch auf die MwSt-Erstattung, der teuerste Einzelfehler beim Selbstimport.
Der einfachere Weg
Mit der Fahrzeugbeschaffung von Finsler Customs entfallen alle diese Schritte: Wir suchen, prüfen, verhandeln, kaufen und importieren – Sie erhalten das Fahrzeug MFK-geprüft und zugelassen. Die Kosten kalkuliert vorab der Import-Rechner.
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Zahlen und Fristen auf einen Blick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Deutsche Mehrwertsteuer | 19 %, bei Ausfuhr erstattungsfähig |
| Schweizer Einfuhrsteuer | 8,1 % |
| Automobilsteuer | 4 % des Zollwerts |
| Einfuhrzoll seit 1. Januar 2024 | CHF 0 |
| Prüfungsbericht Form. 13.20 A | CHF 20 |
| Nötige Papiere vom Verkäufer | Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie COC |
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
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