Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Reparatur oder Service im Ausland: was Sie an der Schweizer Grenze zahlen
Kommt Ihr Schweizer Auto nach einer Reparatur oder einem Service im Ausland zurück, zahlen Sie nur die Einfuhrsteuer von 8,1 % auf die Reparaturrechnung. Zoll und Automobilsteuer fallen nicht an, der Wert des Autos spielt keine Rolle. Bis CHF 150 bleibt die Reparatur steuerfrei, darüber zählt der ganze Betrag ohne Öl, Kühlmittel und Treibstoff.

Was an der Grenze anfällt
Ein Auto, das in der Schweiz eingelöst ist und nach einer Reparatur zurückkommt, wird nicht neu eingeführt. Besteuert wird nur, was im Ausland daran gemacht wurde: die Arbeit und die eingebauten Teile. Grundlage ist Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe e des Mehrwertsteuergesetzes.
| Abgabe | Nach Reparatur im Ausland | Zum Vergleich: Import eines Autos |
|---|---|---|
| Zoll | CHF 0 | CHF 0 |
| Automobilsteuer | keine | 4 % auf Zollwert plus Transport bis zur Grenze |
| CO₂-Sanktion | keine | nur bei zollrechtlichen Neuwagen |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % auf die Reparaturrechnung | 8,1 % auf Zollwert, Transport bis zum Bestimmungsort und Automobilsteuer |
Die Grenze von CHF 150
Bis CHF 150 ist die Reparatur steuerfrei. Liegt die Rechnung darüber, wird der ganze Betrag besteuert, nicht nur der Teil über CHF 150. Anzahlungen gehören dazu: Massgebend ist der volle Rechnungsbetrag, auch wenn Sie einen Teil schon vorher überwiesen haben.
Was Sie von der Rechnung abziehen dürfen
Betriebsmittel für private Fahrzeuge sind von der Einfuhrsteuer befreit. Stehen sie einzeln auf der Rechnung, ziehen Sie sie vor der Verzollung ab:
- Treibstoff
- Motoren- und Getriebeöl
- Kühlwasser und Frostschutz
- Scheibenwaschmittel
- Bremsflüssigkeit
- Kältemittel der Klimaanlage
Das Altteilpfand auf Austauschteilen lässt sich nicht abziehen, es zählt zum Rechnungsbetrag.
Ein Beispiel
Eine deutsche Werkstatt stellt EUR 1'000.00 netto in Rechnung, davon EUR 60 für Motoröl, dazu 19 % deutsche Umsatzsteuer. Gerechnet mit dem Kurs 0,94191:
| Werkstatt erstattet die deutsche Steuer | Deutsche Steuer bleibt | |
|---|---|---|
| Steuerbarer Betrag ohne Öl | EUR 940.00 | EUR 1'118.60 |
| In Franken | CHF 885.40 | CHF 1'053.62 |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | CHF 71.72 | CHF 85.34 |
Eine Automobilsteuer gibt es in keinem der beiden Fälle, auch wenn das Auto selbst CHF 60'000 wert ist.
Bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer zurück?
Das hängt davon ab, was die Werkstatt geleistet hat. Liefert sie vor allem Teile, etwa einen Austauschmotor, ist das eine Werklieferung: Die Werkstatt kann sie als Ausfuhr steuerfrei stellen. Besteht die Rechnung vor allem aus Arbeit, ist es eine Werkleistung. Steuerfrei wird sie nur, wenn das Auto eigens zur Reparatur nach Deutschland gebracht wurde; nach einer Panne unterwegs bleibt die deutsche Steuer.
Für die Erstattung braucht die Werkstatt einen Beleg, dass das Auto die EU verlassen hat. Über EUR 1'000 meldet sie die Ausfuhr elektronisch an, an der Grenze gibt es den Ausgangsvermerk. Als Beleg dient auch die Schweizer Quittung über die Einfuhrsteuer. Bleibt die deutsche Steuer stehen, gehört sie in den Betrag, den Sie in der Schweiz versteuern.
So melden Sie an der Grenze an
Für ein privates Auto genügt die mündliche Anmeldung am Schalter oder die App QuickZoll; Sie erhalten eine Quittung. Ein Firmenfahrzeug, auch ein Taxi, melden Sie bei einer Zollstelle für Handelswaren an.
In Thayngen läuft es so: Sie fahren durch, gleich rechts liegt der Parkplatz mit dem Schweizer Schalter. Dort bezahlen Sie die Einfuhrsteuer. Danach gehen Sie zu Fuss auf die andere Strassenseite zum deutschen Zoll und lassen die Rechnung abstempeln. Die gestempelte Rechnung schicken Sie der Werkstatt, die damit die deutsche Steuer erstattet. Wann die Schalter offen sind, steht auf der Seite Zollstelle Thayngen.
Reparatur oder Import?
Das alles gilt nur für Autos, die schon in der Schweiz eingelöst sind. Kaufen Sie ein Auto im Ausland, ist es ein Import: 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer auf den ganzen Wert. Was das kostet, steht im Ratgeber Auto verzollen: Kosten, Ihren Fall rechnet der Import-Rechner durch.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ich eine Reparatur im Ausland beim Zoll anmelden?
Ja, sobald die Rechnung über CHF 150 liegt. Für ein privates Auto genügt die mündliche Anmeldung am Schalter oder die App QuickZoll. Ein Firmenfahrzeug melden Sie bei einer Zollstelle für Handelswaren an.
Zahle ich Automobilsteuer, wenn mein Auto im Ausland repariert wurde?
Nein. Ein in der Schweiz eingelöstes Auto wird nach der Reparatur nicht neu eingeführt. Es fällt nur die Einfuhrsteuer von 8,1 % auf die Reparaturrechnung an, kein Zoll und keine Automobilsteuer.
Darf ich das Motoröl von der Rechnung abziehen?
Ja. Betriebsmittel wie Treibstoff, Motoren- und Getriebeöl, Kühlwasser, Frostschutz, Scheibenwaschmittel, Bremsflüssigkeit und Klima-Kältemittel sind für private Fahrzeuge steuerfrei. Stehen sie einzeln auf der Rechnung, ziehen Sie sie ab.
Bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer auf die Reparatur zurück?
Nur in bestimmten Fällen. Liefert die Werkstatt vor allem Teile (Werklieferung), kann sie die Lieferung als Ausfuhr steuerfrei stellen. Bei reiner Arbeit nach einer Panne unterwegs bleibt die deutsche Steuer; dann gehört sie in den Betrag, den Sie in der Schweiz versteuern.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG: Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG: Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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