Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Auto aus der Schweiz in die EU: Zoll und Steuern in Deutschland, Frankreich und Italien
Wer ein Auto aus der Schweiz nach Deutschland, Frankreich oder Italien bringt, zahlt im Zielland 10 % Zoll und danach die Einfuhrsteuer des Landes: 19 % in Deutschland, 20 % in Frankreich, 22 % in Italien. Ohne Zoll geht es nur mit Ursprungsnachweis, und den hat ein Gebrauchtwagen fast nie. Die Schweizer Automobilsteuer gibt es nicht zurück.

Was im Zielland anfällt
Ein Auto, das die Schweiz verlässt, wird im Zielland eingeführt. Dort gilt EU-Recht: 10 % Zoll auf Personenwagen, danach die Einfuhrsteuer des Landes. Was beim Import in die Schweiz bezahlt wurde, spielt keine Rolle mehr.
| Zielland | Zoll | Einfuhrsteuer | Kommt bei der Zulassung dazu |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 10 % | 19 % Einfuhrumsatzsteuer | keine einmalige Steuer |
| Frankreich | 10 % | 20 % TVA | Malus für CO₂ und Gewicht |
| Italien | 10 % | 22 % IVA | IPT, die Steuer der Provinz |
Der Zoll wird auf den Zollwert erhoben, also Kaufpreis plus Transport bis zur EU-Grenze. Die Einfuhrsteuer rechnet man auf Zollwert und Zoll, dazu kommt der Transport bis zum ersten Bestimmungsort im Land. Einen Preis in Franken rechnet der Zoll zum amtlichen Monatskurs in Euro um.
Die Regel, nach der ein Auto bis sechs Monate oder 6'000 km als neu gilt, betrifft nur Käufe innerhalb der EU. Bei der Einfuhr aus der Schweiz ist die Einfuhrsteuer immer fällig, auch für ein altes Auto.
Ein Beispiel
Ein Gebrauchtwagen hat einen Zollwert von EUR 20'000, der Transport bis zur Grenze ist darin enthalten. Ohne Transport im Zielland gerechnet:
| Deutschland | Frankreich | Italien | |
|---|---|---|---|
| Zoll 10 % | EUR 2'000 | EUR 2'000 | EUR 2'000 |
| Einfuhrsteuer | EUR 4'180 | EUR 4'400 | EUR 4'840 |
| Abgaben bei der Verzollung | EUR 6'180 | EUR 6'400 | EUR 6'840 |
In Frankreich kommt bei der Zulassung der Malus dazu, in Italien die IPT. Beide hängen vom Auto ab, mehr dazu weiter unten.
Warum der Freihandel selten hilft
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU senkt den Zoll auf 0 %, aber nur für Waren mit Ursprung in der EU oder in der Schweiz. Es zählt, wo das Auto gebaut wurde. Dass es jahrelang in der Schweiz eingelöst war, ändert daran nichts.
Den Ursprung weist der Schweizer Ausführer vor der Ausfuhr nach. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 stellt der Zoll ohne Wertgrenze aus, eine Ursprungserklärung auf der Rechnung darf jeder Ausführer bis EUR 6'000 abgeben. Beides setzt einen Beleg für den Ursprung voraus, etwa eine Lieferantenerklärung. Den hat ein privater Verkäufer praktisch nie. Autos aus Japan, Korea, den USA, China oder Grossbritannien haben ohnehin keinen europäischen Ursprung. Rechnen Sie deshalb mit den 10 %.
Zwei Ausnahmen: Umzug und Rückware
Ziehen Sie selbst in die EU, bringen Sie Ihr Auto als Umzugsgut ohne Zoll und ohne Einfuhrsteuer mit. Dafür müssen Sie mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und das Auto mindestens sechs Monate besessen und auf Ihren Namen benutzt haben. Angemeldet wird es innert zwölf Monaten nach dem Umzug, und ein Jahr lang dürfen Sie es danach weder verkaufen noch verleihen oder vermieten. Wer das Auto erst kurz vor dem Umzug kauft, erfüllt die Bedingungen nicht.
Ein Auto, das ursprünglich EU-Ware war und nachweislich aus der EU ausgeführt wurde, kommt als Rückware ohne Zoll zurück, wenn es innert drei Jahren unverändert wieder eingeführt wird. Typisch ist ein junger Wagen, der als Neuwagen aus Deutschland in die Schweiz kam. Dafür braucht es den Ausfuhrnachweis von damals (MRN). Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt in Deutschland trotzdem, wenn das Auto vor der Einfuhr an einen neuen Käufer verkauft wurde.
Deutschland: Papiere für die Zulassung
Für ein Auto aus einem Drittstaat verlangt die Zulassungsstelle den ausländischen Fahrzeugausweis im Original, ein CoC oder ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO, den Kaufvertrag, die eVB-Nummer der Versicherung und die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung gibt es bei der Verzollung. Ein Händler mit eigener EORI-Nummer zieht die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ab. Für eine Privatperson ist sie endgültig.
Frankreich: 846 A, contrôle technique und Malus
Zoll und TVA bezahlen Sie beim französischen Zoll. Danach erhalten Sie das certificat de dédouanement 846 A, das Sie für die carte grise brauchen. Laut douane.gouv.fr müssen die ausländischen Kontrollschilder bei der Verzollung noch gültig sein. Fragen Sie beim Zollbüro vorher nach, ob es Schweizer Exportschilder annimmt.
Für die carte grise braucht es das 846 A, ein COC oder eine Einzelabnahme durch die DREAL, das Formular cerfa 15776, den Original-Fahrzeugausweis und einen contrôle technique. Dieser darf höchstens sechs Monate alt sein und muss in Frankreich oder einem anderen EU-Land gemacht worden sein. Die Schweizer MFK zählt dort nicht.
Der Malus wird erst bei der ersten Zulassung in Frankreich fällig, nicht beim Zoll. Es gilt der Tarif aus dem Jahr, in dem das Auto erstmals zugelassen wurde, mit einem Abschlag nach Alter: 33 % nach drei bis vier Jahren, 64 % nach neun bis zehn Jahren, nach 15 Jahren entfällt er ganz. War die Erstzulassung vor 2015, gibt es keinen Malus. Bei schweren SUV kann der Gewichtsmalus höher sein als Zoll und TVA zusammen. Rechnen Sie ihn vor dem Kauf aus.
Italien: bolletta doganale, nazionalizzazione und IPT
Bei der Verzollung werden Zoll und 22 % IVA fällig, Sie erhalten die bolletta doganale. Für die Zulassung (nazionalizzazione) verlangt die Motorizzazione die bolletta doganale, ein COC und den endgültigen Schweizer Fahrzeugausweis mit Übersetzung. Der Ausweis zum Exportschild ist nur provisorisch, der annullierte Original-Ausweis muss mit. Bei der Eintragung ins PRA kommt die IPT dazu, eine Steuer der Provinz, die mit der Motorleistung steigt.
Die Schweizer Seite
Jedes Auto, das die Schweiz verlässt, braucht eine Ausfuhranmeldung bei einer Zollstelle für Handelswaren. Mitzubringen sind der Fahrzeugausweis, auch wenn er schon annulliert ist, ein Ausweis und gegebenenfalls der Ursprungsnachweis.
Verkauft ein Schweizer Händler das Auto ins Ausland, ist das eine Ausfuhrlieferung ohne Schweizer Mehrwertsteuer. Als Beleg braucht er die Ausfuhr-Veranlagungsverfügung. Beim Kauf von privat fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Automobilsteuer, die beim Import in die Schweiz bezahlt wurde, gibt es für ein gebrauchtes, eingelöstes Auto nicht zurück.
Über die Grenze fährt das Auto mit Exportschildern oder auf dem Anhänger. Exportschilder gelten nur kurz, im Kanton Zürich höchstens 35 Tage. Die Zeit muss für die Fahrt und die Verzollung reichen.
Wo es oft hängt
- Fährt das Auto durch Deutschland nach Frankreich oder Italien, braucht es ein Versandverfahren (T1) bis zur Zollstelle im Zielland. Sonst wird es schon in Deutschland verzollt, und Frankreich stellt kein 846 A aus.
- Schweizer Sonderversionen haben oft kein EU-CoC. Dann braucht es in Deutschland ein Einzelgutachten, in Frankreich eine Einzelabnahme durch die DREAL und in Italien die technischen Unterlagen.
- Ein Sammlerfahrzeug der Zolltarifnummer 9705 kostet keinen Zoll. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt dann in Deutschland 7 %, die IVA in Italien 5 %. Ob ein Oldtimer darunter fällt, hängt von Alter und Zustand ab.
Was wir übernehmen
Wir melden das Auto in der Schweiz zur Ausfuhr an und kümmern uns um die Verzollung im Zielland. Die Zulassung dort und die technische Prüfung erledigen Sie selbst. Zielland, Route und Papiere bestimmen den Aufwand, deshalb rechnen wir jeden Fall einzeln. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, um welches Auto es geht und wohin es soll.
Quellen
- Zoll Deutschland: Beispiele für Zollsätze
- Zoll Deutschland: Länderinformation Schweiz (Präferenzen)
- BAZG: Ausfuhr von Fahrzeugen
- BAZG: Steuerbefreite Lieferung bei Ausfuhr
- Douane France: Achat d'un véhicule à l'étranger
- Service-Public.fr: Malus CO2
- Agenzia delle Entrate: aliquote IVA
Häufige Fragen
Muss ich Zoll zahlen, wenn ich ein Auto aus der Schweiz nach Deutschland bringe?
In der Regel ja: 10 % auf den Zollwert und dazu 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Ohne Zoll geht es nur mit einem Ursprungsnachweis für ein in der EU oder der Schweiz gebautes Auto, als Umzugsgut oder als Rückware innert drei Jahren.
Was kostet es, ein Auto aus der Schweiz in Italien zu verzollen?
10 % Zoll auf den Zollwert, danach 22 % IVA auf Zollwert und Zoll. Bei einem Zollwert von EUR 20'000 sind das EUR 6'840. Bei der Eintragung ins PRA kommt die IPT der Provinz dazu.
Wann zahle ich in Frankreich den Malus?
Bei der ersten Zulassung in Frankreich, nicht beim Zoll. Es gilt der Tarif aus dem Jahr der Erstzulassung im Ausland, mit einem Abschlag nach Alter. Für Autos, die vor 2015 erstmals zugelassen wurden, fällt kein Malus an.
Bekomme ich die Schweizer Automobilsteuer zurück, wenn ich mein Auto exportiere?
Nein, nicht für ein gebrauchtes, eingelöstes Auto. Erstattet wird sie nur, wenn ein Auto unverändert und innert drei Jahren an den ausländischen Lieferanten zurückgeht, zum Beispiel weil der Kauf rückgängig gemacht wurde.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG: Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG: Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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