Oldtimer in die Schweiz importieren: Was gilt, was sich geändert hat
Kurz beantwortet: Ein Oldtimer zahlt dieselben Einfuhrabgaben wie jedes andere Fahrzeug: keinen Zoll, 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer. Eine CO₂-Sanktion fällt nicht an. Ab dreissig Jahren ist der Veteraneneintrag möglich; seit dem 1. August 2026 verlangt die ASTRA-Weisung dafür keinen originalgetreuen Zustand mehr, sondern nur noch einen technisch einwandfreien.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Die Abgaben sind dieselben wie bei jedem Auto
Ein Missverständnis vorweg: Das Alter eines Fahrzeugs senkt die Einfuhrabgaben nicht. Ein Mercedes von 1972 wird genauso veranlagt wie ein Kombi von 2023 — der Unterschied liegt allein im Wert.
| Abgabe | Oldtimer |
|---|---|
| Einfuhrzoll | CHF 0 — Industriezölle sind seit 2024 aufgehoben |
| Automobilsteuer | 4 % auf Zollwert plus Beförderung |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % |
| CO₂-Sanktion | keine — sie trifft nur zollrechtliche Neufahrzeuge |
Der Zollwert ist der bezahlte Preis. Gerade bei Liebhaberfahrzeugen liegt er oft deutlich über dem, was eine Bewertungsliste ausweist — massgebend ist trotzdem der Kaufvertrag. Wie das im Einzelnen bestimmt wird, steht im Ratgeber Zollwert bestimmen.
Der Veteraneneintrag: was er bringt
Ist das Fahrzeug über dreissig Jahre alt, kann das Strassenverkehrsamt den Code 180 «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis eintragen. Das hat drei Folgen:
- Prüfintervall. Statt alle zwei Jahre steht die Motorfahrzeugkontrolle nur noch alle sechs Jahre an.
- Steuer. Die meisten Kantone berechnen die Verkehrssteuer für Veteranenfahrzeuge pauschal und deutlich tiefer. Die Sätze sind kantonal verschieden — Schaffhausen rechnet anders als Zürich.
- Nutzungsgrenze. Dafür darf das Fahrzeug höchstens 3'000 Kilometer im Jahr und nur privat gefahren werden.
Der Eintrag wird beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragt, im Rahmen der Prüfung. Das Datum der Erteilung und der Kilometerstand kommen in den Ausweis; bei jeder späteren Prüfung wird kontrolliert, ob die Bedingungen noch erfüllt sind.
Was sich am 1. August 2026 geändert hat
Die ASTRA-Weisung für Veteranenfahrzeuge wurde gemeinsam mit dem Dachverband SHVF und der Vereinigung der Strassenverkehrsämter überarbeitet und gilt seit dem 1. August 2026. Die wichtigste Änderung: Die Anforderung, dass das Fahrzeug der ursprünglichen Ausführung entsprechen muss, entfällt. Auch die Forderung nach einem optisch einwandfreien Zustand ist gestrichen.
Verlangt wird nur noch ein technisch einwandfreier Zustand. In der Praxis heisst das:
- Matter Originallack, abgenutzter Chrom und sichtbare Gebrauchsspuren stehen dem Eintrag nicht mehr entgegen.
- Technische Umbauten — etwa Scheibenbremsen statt Trommelbremsen — können genehmigt werden, wenn sie geprüft und eingetragen sind.
- Technische Mängel bleiben ein Hinderungsgrund. Ein gerissener Sitzbezug, der die Sicherheit betrifft, zählt dazu.
Für den Import ist das eine gute Nachricht: Ein ehrlich gealtertes Fahrzeug aus zweiter Hand hat es leichter als früher, und ein sauber dokumentierter Umbau ist kein Ausschlussgrund mehr.
Abgaswartung und Papiere
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassen wurden, unterliegen der Abgaswartungspflicht gar nicht. Jüngere Oldtimer ohne OBD-System brauchen ein Abgas-Wartungsdokument — Einzelheiten im Ratgeber Abgas-Wartungsdokument.
Bei den Papieren wird es bei alten Fahrzeugen oft eng: Ein COC-Papier gibt es für einen Wagen von 1968 nicht. Dann führt der Weg über die Einzelgenehmigung, gestützt auf die ausländische Zulassung und, wenn nötig, auf Unterlagen des Markenklubs. Fehlt jeder Nachweis zu Abgas und Geräusch, wird gemessen — und das geht nur bei den beiden anerkannten Stellen.
Was wir dabei übernehmen
Wir holen das Fahrzeug ab, führen es aus, verzollen es und bringen es zur Prüfung. Bei Fahrzeugen, die nicht mehr zuverlässig auf eigener Achse fahren, empfehlen wir den geschlossenen Transport — was die Überführung kostet, hängt von Strecke und Transportart ab. Ob ein Veteraneneintrag für Ihr Fahrzeug realistisch ist, klären wir vorher; fragen Sie uns an.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Auto in der Schweiz als Veteranenfahrzeug?
Ab dreissig Jahren. Massgebend ist der 31. Dezember des Baujahrs. Der Eintrag erfolgt als Code 180 im Fahrzeugausweis, beantragt beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Muss ein Oldtimer für den Veteraneneintrag original sein?
Seit dem 1. August 2026 nicht mehr. Die neue ASTRA-Weisung verlangt nur noch einen technisch einwandfreien Zustand. Optische Gebrauchsspuren und geprüfte technische Umbauten stehen dem Eintrag nicht mehr entgegen.
Zahlt ein Oldtimer weniger Einfuhrabgaben?
Nein. Es gelten dieselben Sätze wie bei jedem Fahrzeug: kein Zoll, 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer. Eine CO₂-Sanktion fällt nicht an, weil sie nur zollrechtliche Neufahrzeuge trifft.
Wie oft muss ein Veteranenfahrzeug zur Prüfung?
Alle sechs Jahre statt alle zwei. Dafür darf es höchstens 3'000 Kilometer im Jahr und nur privat gefahren werden; die Einhaltung wird bei der Prüfung kontrolliert.
Was ist, wenn für den Oldtimer kein COC-Papier existiert?
Dann läuft die Zulassung über die Einzelgenehmigung, gestützt auf die ausländische Zulassung und Unterlagen des Herstellers oder Markenklubs. Fehlt jeder Nachweis zu Abgas und Geräusch, ist eine Messung bei einer anerkannten Stelle nötig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
- Auto-Import-Rechner – Zoll, Automobilsteuer, MwSt und CO₂ berechnen
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