Zollwert bestimmen: Was die Schweiz als Wert Ihres Fahrzeugs ansetzt
Kurz beantwortet: Der Zollwert ist der tatsächlich bezahlte Preis, umgerechnet zum Tageskurs des BAZG. Ist die ausländische Mehrwertsteuer ausweisbar und wird sie bei der Ausfuhr erstattet, zählt der Nettopreis. Auf diesen Wert kommen die Beförderungskosten bis zur Grenze; daraus entstehen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Was der Zollwert ist
Jede Abgabe bei der Einfuhr hängt an einer einzigen Zahl: dem Zollwert. Er ist der Transaktionswert — also das, was Sie dem Verkäufer tatsächlich bezahlen, nicht der Listenpreis, nicht der Eurotax-Wert und nicht das, was ein Schätzer für angemessen hält. Ein Fahrzeug, das im Inserat für EUR 30'000 steht und für EUR 27'500 den Besitzer wechselt, wird mit EUR 27'500 verzollt. Der Kaufvertrag oder die Rechnung belegt das.
Aus dem Zollwert entstehen anschliessend:
| Abgabe | Satz | Worauf |
|---|---|---|
| Einfuhrzoll | CHF 0 | Industriezölle sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben |
| Automobilsteuer | 4 % | Zollwert plus Beförderungskosten bis zur Grenze |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % | Zollwert plus Beförderung plus Automobilsteuer |
| Gebühr eVV | CHF 5 | je Veranlagungsverfügung |
Dass die Einfuhrsteuer auf die Automobilsteuer aufschlägt, steht in Artikel 54 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes: In die Bemessungsgrundlage gehören «die ausserhalb des Inlands sowie aufgrund der Einfuhr geschuldeten Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben». Buchstabe b derselben Bestimmung zieht die Beförderungskosten hinein — deshalb verteuert ein weiter Transportweg nicht nur den Transport selbst, sondern auch die Abgaben darauf.
Was abgezogen wird — und was nicht
Kaufen Sie bei einem Händler, der die Mehrwertsteuer ausweist, und wird das Fahrzeug ordentlich ausgeführt, fällt diese Steuer weg. Dann ist der Nettopreis der Zollwert. Drei Fälle sind auseinanderzuhalten:
| Verkaufsart | Was im Inserat steht | Zollwert |
|---|---|---|
| Händler, Steuer ausgewiesen | «MwSt. ausweisbar», oder ein Nettopreis | Preis ohne die ausländische Mehrwertsteuer |
| Händler, differenzbesteuert | «differenzbesteuert», «§ 25a UStG» | der ganze Preis — es gibt nichts abzuziehen |
| Privatverkauf | Verkäufer: Privat | der ganze Preis |
Der Unterschied ist kein Kleingeld. Bei einem Fahrzeug für EUR 30'000 aus Deutschland liegen zwischen «ausweisbar» und «differenzbesteuert» rund CHF 4'800 Zollwert und damit gut CHF 580 an Abgaben. Wer das im Rechner falsch anklickt, erfährt es an der Grenze. Mehr dazu im Ratgeber Mehrwertsteuer-Rückerstattung beim Autoexport.
Der Umrechnungskurs: nicht der Kurs Ihrer Bank
Der Kaufpreis steht in Euro, Zloty oder Kronen — der Zollwert in Franken. Umgerechnet wird nicht zum Kurs Ihrer Bank und nicht zum Kurs eines Vergleichsportals, sondern zum amtlichen Devisenkurs des BAZG. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit veröffentlicht ihn jeden Morgen um 07:00 Uhr; der Kurs eines Tages gilt für die Verzollungen des Folgetags, über ein Wochenende auch für mehrere Tage.
Zwei Dinge übersieht man dabei leicht:
- Die Einheit. Nicht jede Währung wird je Einheit notiert. Das BAZG führt «100 PLN», «100 CZK» und «1000 HUF». Wer den Kurs ungeprüft übernimmt, rechnet um den Faktor hundert daneben.
- Der Stichtag. Massgebend ist der Kurs am Tag der Zollanmeldung, nicht am Tag des Kaufvertrags. Zwischen Offerte und Verzollung liegen meist drei bis sechs Wochen — in dieser Zeit bewegt sich der Kurs, und mit ihm die Abgaben.
Unser Import-Rechner arbeitet mit genau diesen Kursen und führt sie täglich nach. Er zeigt neben dem Zollwert, mit welchem Kurs und von welchem Tag gerechnet wurde — damit Sie die Offerte nachrechnen können.
Wenn kein Kaufpreis vorliegt
Nicht jede Einfuhr hat einen Kaufvertrag. Bei einem geerbten Fahrzeug, einem Geschenk oder einem Wagen aus dem eigenen Bestand gibt es keinen Transaktionswert. Dann setzt das BAZG den Wert nach dem an, was ein vergleichbares Fahrzeug im Inland kostet, abzüglich der Einfuhrabgaben. In der Praxis heisst das: Eurotax- oder Marktwertbelege vorbereiten. Beim Übersiedlungsgut entfallen die Abgaben ganz, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind — dann spielt der Wert nur noch für die Papiere eine Rolle.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Kombi aus München, Händler, Mehrwertsteuer ausweisbar, EUR 30'000 brutto, Überführung auf eigener Achse:
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Bruttopreis | — | EUR 30'000 |
| abzüglich 19 % deutsche Mehrwertsteuer | 30'000 ÷ 1,19 | EUR 25'210 |
| Zollwert, Kurs 0,95 | 25'210 × 0,95 | CHF 23'950 |
| Beförderung bis zur Grenze | — | CHF 850 |
| Bemessungsgrundlage Automobilsteuer | 23'950 + 850 | CHF 24'800 |
| Automobilsteuer 4 % | 24'800 × 0,04 | CHF 992 |
| Bemessungsgrundlage Einfuhrsteuer | 24'800 + 992 + 5 | CHF 25'797 |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | 25'797 × 0,081 | CHF 2'090 |
Die Beträge sind gerundet und dienen der Veranschaulichung; massgebend ist die Veranlagung des BAZG. Den Kurs und die tatsächliche Strecke setzt der Rechner für Ihr Fahrzeug ein.
Häufige Fragen
Welcher Kurs gilt für die Verzollung?
Der Devisenkurs des BAZG. Er wird jeden Morgen um 07:00 Uhr veröffentlicht und gilt für die Verzollungen des Folgetags, über ein Wochenende für mehrere Tage. Massgebend ist der Tag der Zollanmeldung, nicht der Tag des Kaufvertrags.
Zählt der Listenpreis oder der bezahlte Preis?
Der tatsächlich bezahlte Preis. Ein Fahrzeug, das für EUR 30'000 inseriert war und für EUR 27'500 verkauft wurde, wird mit EUR 27'500 verzollt. Kaufvertrag oder Rechnung belegen das.
Gehört der Transport in den Zollwert?
Der Zollwert selbst ist der Kaufpreis. Die Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort kommen aber in die Bemessungsgrundlage von Automobilsteuer und Einfuhrsteuer — Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe b MWSTG. Sie erhöhen die Abgaben also mit.
Wird die ausländische Mehrwertsteuer immer abgezogen?
Nur beim Händlerkauf mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug und beim Privatverkauf gibt es nichts abzuziehen — dann ist der ganze Preis der Zollwert.
Was passiert, wenn ich einen zu tiefen Wert angebe?
Die Zollstelle prüft den angemeldeten Wert gegen Vergleichspreise. Weicht er auffällig ab, verlangt sie Belege und kann den Wert selbst festsetzen. Eine bewusst zu tiefe Anmeldung ist eine Widerhandlung gegen das Zollgesetz.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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