Auto verzollen Schweiz: Kosten 2026

Kurz beantwortet: Die Verzollung eines Autos kostet: Automobilsteuer von 4 % auf den Fahrzeugwert und 8,1 % Schweizer MwSt auf Wert plus Automobilsteuer. Einfuhrzoll fällt keiner mehr an – seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben (Zollansatz CHF 0). Dazu kommt die Zollanmeldung (ab ca. 250 CHF). Bei einem 30'000-Franken-Auto insgesamt rund 4'000 CHF.

Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Auto an der Schweizer Grenze verzollen – Kosten und Ablauf

So setzt sich die Verzollung zusammen

  1. Zoll: CHF 0. Personenwagen fallen unter die Zolltarifnummer 8703 und damit in Kapitel 87. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Zollansatz für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 je 100 kg brutto – unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg. Viele Ratgeber nennen noch einen Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg, der «mit EU-Ursprungsnachweis entfällt»: Diesen Zoll gibt es nicht mehr, und ein präferenzieller Ursprungsnachweis (EUR.1) hat auf die Höhe der Einfuhrabgaben keinen Einfluss mehr.
  2. Automobilsteuer: 4 % auf den Zollwert (Kaufpreis + Transportkosten bis zur Grenze).
  3. Mehrwertsteuer: 8,1 % auf Zollwert + Automobilsteuer. Der Zoll beträgt null und erhöht die Bemessungsgrundlage nicht mehr.
  4. Zollanmeldung: Dienstleistungspauschale des Anmelders, ab ca. 250 CHF.

Beispielrechnung: Fahrzeug für 30'000 CHF, 1'600 kg

PositionBetrag
Zoll0 CHF (seit 1.1.2024 aufgehoben)
Automobilsteuer (4 % von 30'000)1'200 CHF
MwSt (8,1 % von 31'200)ca. 2'527 CHF
Zollanmeldung250 CHF
Total Verzollungca. 3'977 CHF

Das Leergewicht von 1'600 kg taucht in dieser Rechnung bewusst nicht mehr auf: Es war einzig für den weggefallenen Gewichtszoll massgeblich. Automobilsteuer und Mehrwertsteuer bemessen sich am Wert, nicht am Gewicht. Wichtig: Null Zoll bedeutet nicht «keine Verzollung» – die Einfuhr muss weiterhin unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle angemeldet werden, nur der Zollansatz ist null.

Der Ablauf an der Grenze

Die Einfuhr muss über eine besetzte Zollstelle zu den Abfertigungszeiten erfolgen. Finsler Customs reicht die Anmeldung elektronisch via e-dec/Passar beim BAZG ein; nach der Veranlagung erhalten Sie den Zollausweis Form. 13.20 A – das zentrale Dokument für die spätere MFK. Am Standort Thayngen erfolgt die Abfertigung in der Regel am selben Tag.

Verzollung als Einzelleistung

Selbstimporteure können die reine Zollabwicklung buchen: Sie bringen das Fahrzeug an die Grenze, wir übernehmen Anmeldung, Abgabenberechnung und Papiere. Die Gesamtkosten Ihres Imports kalkuliert der Zollkosten-Rechner.

Häufige Fragen zur Verzollung

Was kostet es, ein Auto in der Schweiz zu verzollen?

Bei einem Fahrzeugwert von 30'000 CHF rund 4'000 CHF: 4 % Automobilsteuer (1'200 CHF), 8,1 % Mehrwertsteuer auf Wert plus Automobilsteuer (rund 2'530 CHF) sowie die Zollanmeldung ab etwa 250 CHF. Einfuhrzoll fällt keiner mehr an – seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben und der Zollansatz für Personenwagen beträgt CHF 0.

Entfällt der Zoll bei Autos aus der EU?

Der Zoll entfällt generell – und zwar nicht nur bei Autos aus der EU. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Industriezölle für die Zolltarif-Kapitel 25–97 aufgehoben; Personenwagen der Tarifnummer 8703 werden mit einem Zollansatz von CHF 0.00 je 100 kg brutto veranlagt, unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) ist dafür nicht mehr nötig. Viele Ratgeber nennen noch einen Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg – dieser ist seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben. Automobilsteuer (4 %) und Mehrwertsteuer (8,1 %) bleiben geschuldet, und die Zollanmeldung bleibt Pflicht.

Auf welchen Wert werden die Schweizer Abgaben berechnet?

Massgeblich ist der Zollwert: der Kaufpreis plus die Transportkosten bis zur Schweizer Grenze. Darauf werden 4 % Automobilsteuer erhoben; die Mehrwertsteuer von 8,1 % wird auf Zollwert plus Automobilsteuer berechnet – der Einfuhrzoll beträgt seit dem 1. Januar 2024 null und erhöht die Bemessungsgrundlage nicht mehr. Eine zu tiefe Deklaration des Kaufpreises kann als Zollvergehen geahndet werden.

Fällt bei der Verzollung auch eine CO2-Sanktion an?

Nur bei zollrechtlichen Neuwagen: Fahrzeuge ohne Erstzulassung, mit Erstzulassung unter sechs Monaten oder mit sechs bis zwölf Monaten und weniger als 5'000 km. Für ältere Occasionen fällt keine CO2-Sanktion an, für Elektroautos nie (0 g/km). Massgeblich ist 2026 der gewichtskorrigierte Zielwert von 93,6 g/km (WLTP), pro Gramm darüber werden CHF 95 fällig.

Offizielle Grundlagen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

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Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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