Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Ratgeber

Garantie beim Importauto: was wirklich gilt

Die Werksgarantie des Herstellers gilt in ganz Europa und damit auch in der Schweiz; einlösen können Sie sie bei jeder offiziellen Markenvertretung. Die gesetzliche Sachmängelhaftung des deutschen Händlers gilt ebenfalls, lässt sich über die Grenze aber schwerer durchsetzen. Für ältere Fahrzeuge empfiehlt sich eine Anschlussgarantie (12–36 Monate).

Zwei Personen unterschreiben ein Formular vor einem orangen Auto mit eingedrückter Tür

Die drei Absicherungsebenen

EbeneWer leistet?Gilt in der Schweiz?
WerksgarantieHersteller (z. B. BMW, Audi, Volvo)Ja, europaweit bei jeder Markenvertretung
SachmängelhaftungDeutscher Verkäufer (gesetzlich)Ja, aber Durchsetzung über die Grenze aufwendig
Anschluss-/GebrauchtwagengarantieGarantieversichererJa, wenn CH-Deckung vereinbart ist

Werksgarantie: der wichtigste Schutz

Neuwagen haben je nach Marke 2–7 Jahre Herstellergarantie (z. B. Kia 7 Jahre, Hyundai 5, Toyota 3+Anschluss). Diese Garantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht ans Land – AMAG, BMW Schweiz oder Mercedes-Benz Schweiz wickeln Garantiefälle importierter Fahrzeuge regulär ab. Wichtig: lückenloses, digitales Serviceheft.

Sachmängelhaftung beim deutschen Händler

Deutsche Händler haften gesetzlich 2 Jahre für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren (bei Gebrauchtwagen oft auf 1 Jahr verkürzt). In der Praxis bedeutet ein Garantiefall: Rückführung nach Deutschland oder Verhandlung über Kostenübernahme – hier hilft die Abwicklung über einen professionellen Importeur, der den Händlerkontakt führt.

Garantiezeiten & Wartungsintervalle aller Marken (Kauf in Deutschland)

Werks-Garantiebedingungen aus Deutschland gelten EU- und EFTA-weit – also auch in der Schweiz. Wartungsintervalle und Anschlussgarantien variieren je nach Marke. Stand: Modelljahre 2024–2026.

MarkeWerksgarantieBatterie (E/PHEV)Lack / DurchrostungWartungsintervallMobilitätsgarantieAnschlussgarantie
Audi2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (e-tron)3 J. Lack / 12 J. Durchrostungbis 30'000 km oder 2 J. (LongLife)Audi Mobilitätsgarantie 1 J., bei Service verlängertAudi Garantieverlängerung bis 5 J.
BMW2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (i-Modelle)3 J. Lack / 12 J. DurchrostungCondition Based Service (variabel, ~30'000 km)BMW Mobile Care – bei Service verlängertBMW Anschlussgarantie bis 5 J.
Citroën2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (ë-Modelle, 70 %)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000–30'000 km oder 1 J.Citroën Assistance 24 h, 1 J.Bis 8 J. / 160'000 km verlängerbar
Cupra2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Born, Tavascan)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 2 J. (LongLife)Cupra Mobilität – bei Service verlängertBis 5 J. verlängerbar
Dacia3 J. / 100'000 km8 J. / 120'000 km (Spring)3 J. Lack / 6 J. Durchrostung20'000 km oder 1 J.Dacia Assistance 3 J.Bis 7 J. / 150'000 km verlängerbar
Fiat2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (500e, 600e)3 J. Lack / 8 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Fiat Assistance 24 h, 2 J.Bis 8 J. / 160'000 km verlängerbar
Ford2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Mustang Mach-E, Explorer EV)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000–30'000 km oder 1 J.Ford Assistance 1 J.Ford Protect bis 5 J. / 100'000 km
Honda3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (e:Ny1, e:HEV)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000 km oder 1 J.Honda Assistance 3 J.Bis 5 J. verlängerbar
Hyundai5 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Ioniq, Kona EV)5 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Hyundai Mobilität 5 J. (bei Service)Optional bis 8 J.
Jaguar3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (I-Pace)3 J. Lack / 6 J. Durchrostung26'000 km oder 1 J.Jaguar Assistance 3 J.Jaguar Care bis 5 J. / 130'000 km
Kia7 J. / 150'000 km7 J. / 150'000 km (EV6, Niro EV)5 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Kia Mobilität 7 J. (bei Service)Nicht nötig – 7 J. Werksgarantie
Land Rover3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (PHEV/EV)3 J. Lack / 6 J. Durchrostung26'000 km oder 1 J.Land Rover Assistance 3 J.Land Rover Care bis 5 J.
Lexus3 J. / 100'000 km10 J. / 1 Mio. km (Hybrid, bei jährlichem Check)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung15'000 km oder 1 J.Lexus Euro Assistance 3 J.Lexus Relax bis 10 J. (bei Lexus-Service)
Mazda3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (MX-30)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000 km oder 1 J.Mazda Europe Service 3 J.Bis 5 J. / 150'000 km verlängerbar
Mercedes-Benz2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (EQ-Modelle)3 J. Lack / 30 J. Durchrostung (Karosserie)ASSYST Plus (variabel, ~25'000 km oder 1 J.)Mobilo Garantie bis 30 J. (bei Service)Garantieerweiterung bis 4 J.
Mini2 J. unbegrenzt km8 J. / 100'000 km (Mini Electric)3 J. Lack / 12 J. DurchrostungCondition Based Service (variabel)Mini Mobile bei Service verlängertMini Anschlussgarantie bis 5 J.
Mitsubishi5 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (Outlander PHEV)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung15'000 km oder 1 J.Mitsubishi Assistance 5 J.Optional bis 10 J.
Nissan3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (Leaf, Ariya)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Nissan Assistance 3 J.Bis 5 J. / 160'000 km verlängerbar
Opel2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Corsa-e, Mokka-e)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Opel Assistance 1 J., bei Service verlängertBis 8 J. / 160'000 km verlängerbar
Peugeot2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (e-208, e-2008)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung25'000 km oder 1 J.Peugeot Assistance 24 h, 2 J.Bis 8 J. / 160'000 km (Optiway)
Polestar3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (alle Modelle)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 2 J.Polestar Assistance 8 J.Optional verlängerbar
Porsche2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Taycan)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000–30'000 km oder 1 J.Porsche Assistance bei Service verlängertPorsche Approved bis 15 J.
Renault2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Mégane E-Tech, Scenic E-Tech)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Renault Assistance 2 J.Bis 7 J. / 150'000 km verlängerbar
Seat2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Mii electric historisch)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 2 J. (LongLife)Seat Mobilität bei Service verlängertBis 5 J. verlängerbar
Škoda2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (Enyaq, Elroq)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 2 J. (LongLife)Škoda Mobilitätsgarantie 1 J., bei Service verlängertBis 5 J. verlängerbar
Smart2 J. unbegrenzt km8 J. / 100'000 km (EQ, #1, #3)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000 km oder 1 J.Smart Mobile 30 J. (bei Service)Optional bis 4 J.
Subaru5 J. / 160'000 km8 J. / 160'000 km (Solterra)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung15'000 km oder 1 J.Subaru Assistance 3 J.Nicht nötig – 5 J. Werksgarantie
Suzuki3 J. / 100'000 km8 J. / 160'000 km (Across PHEV)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung20'000 km oder 1 J.Suzuki Assistance 3 J.Bis 7 J. / 150'000 km verlängerbar
Tesla4 J. / 80'000 km8 J. / 160'000–240'000 km (modellabhängig, 70 %)12 J. Durchrostungnach Bedarf (kein fixes Intervall)Tesla Roadside Assistance 4 J.Tesla Extended Service Agreement
Toyota3 J. / 100'000 km10 J. / 1 Mio. km (Hybrid, bei jährlichem Hybrid-Check)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung15'000–30'000 km oder 1 J.Toyota Eurocare 3 J.Toyota Relax bis 10 J. / 185'000 km
Volvo2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (EX30, EX40, EX90)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 1 J.Volvo Assistance 2 J.Volvo Garantie+ bis 5 J.
VW2 J. unbegrenzt km8 J. / 160'000 km (ID-Modelle)3 J. Lack / 12 J. Durchrostung30'000 km oder 2 J. (LongLife)VW Mobilitätsgarantie 1 J., bei Service verlängertVW Garantieverlängerung bis 5 J.

Anschlussgarantie für ältere Fahrzeuge

Für Fahrzeuge ausserhalb der Werksgarantie bieten spezialisierte Garantieversicherer Gebrauchtwagengarantien mit 12–36 Monaten Laufzeit und Deckung in der Schweiz an – zentrale Bauteile wie Motor, Getriebe und Elektronik inklusive. Den Vertrag schliessen Sie direkt beim Anbieter ab. Auch bei uns können Sie eine Garantie von Quality1 abschliessen; die Bedingungen nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Praxis-Tipps

  • Garantiestatus vor dem Kauf mit VIN beim Schweizer Importeur verifizieren.
  • Serviceheft und letzte Rechnungen mitgeben lassen.
  • Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen von Kleinhändlern: Anschlussgarantie einkalkulieren.

Häufige Fragen zur Garantie

Gilt die Herstellergarantie in der Schweiz?

Ja, die meisten Herstellergarantien gelten EU- und EFTA-weit. Die Schweiz gehört zur EFTA, daher wird die Garantie in der Regel übernommen. Prüfen Sie im Einzelfall die Bedingungen des Herstellers.

Was passiert mit der Garantie beim Halterwechsel?

Die Herstellergarantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Ein Besitzerwechsel beeinträchtigt den Anspruch normalerweise nicht.

Kann ich in der Schweiz eine zusätzliche Garantie abschliessen?

Ja. Verschiedene Anbieter in der Schweiz bieten Anschlussgarantien und Garantieverlängerungen an. Sie lassen sich nach dem Import abschliessen und decken zum Beispiel Motor, Getriebe und Elektronik ab. Auch bei uns können Sie eine Garantie von Quality1 abschliessen; die Bedingungen nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Was ist, wenn der Händler in Deutschland Garantie gibt – gilt die auch hier?

Händlergarantien gelten meist nur am Standort des Händlers. Aus der Schweiz lässt sie sich zwar geltend machen, das ist aber aufwendig, weil das Fahrzeug zurück zum Händler muss. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Händler Garantiefälle auch über die Grenze abwickelt.

Wie lange gilt die Herstellergarantie bei Importfahrzeugen?

Die Dauer hängt vom Hersteller ab. Die meisten Marken bieten 2 Jahre, Kia 7 Jahre, Hyundai 5 Jahre und Toyota 3 Jahre (verlängerbar bis 10). Die Garantiezeit beginnt ab dem Datum der Erstzulassung – nicht ab dem Import.

Erlischt die Garantie durch Tuning oder Chiptuning?

Das kann passieren. Nicht autorisierte Änderungen wie Chiptuning, Tieferlegung oder ein anderer Auspuff können die Herstellergarantie erlöschen lassen, vor allem für die betroffenen Bauteile. Klären Sie Änderungen vorher mit dem Hersteller ab.

Gilt die Batteriegarantie bei Elektroautos auch in der Schweiz?

Ja, die Batteriegarantie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt in der Regel EU- und EFTA-weit. Die meisten Hersteller gewähren 8 Jahre oder 160'000 km auf die Hochvoltbatterie. Das gilt auch für importierte Fahrzeuge.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt Mängel innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers für Mängel, die bei der Übergabe schon bestanden. Ein gewerblicher Händler in Deutschland haftet dafür zwei Jahre; bei Gebrauchtwagen darf er die Frist im Vertrag auf ein Jahr verkürzen.

Muss die erste Inspektion in Deutschland gemacht werden?

Nein. Jede autorisierte Markenvertretung kann die Erstinspektion machen, auch in der Schweiz. Sie muss nur innerhalb der Intervalle stattfinden, die der Hersteller vorgibt (Zeit oder Kilometer).

Welche Unterlagen brauche ich für einen Garantiefall?

In der Regel das Scheckheft, den Kaufvertrag, den Fahrzeugausweis und, falls vorhanden, die Garantieurkunde. Ist jede Wartung bei einer autorisierten Werkstatt belegt, wird der Garantiefall deutlich eher anerkannt.

Gilt die Neuwagen-Garantie auch für EU-Reimporte und parallel-importierte Fahrzeuge?

Ja. Die Werksgarantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an das Land, in dem es verkauft wurde. Schweizer Markenvertretungen führen Garantiearbeiten deshalb auch an direkt oder parallel importierten Fahrzeugen aus, solange die Garantiezeit läuft. Voraussetzung sind die Erstzulassung in einem EU- oder EFTA-Staat und ein lückenloses Serviceheft.

Lohnt sich eine Anschlussgarantie nach Ablauf der Herstellergarantie?

Oft ja, besonders bei aufwendiger Technik wie Hybrid, Plug-in oder Premium-Modellen. Anschlussgarantien in der Schweiz laufen meist 12 bis 36 Monate und decken Motor, Getriebe, Elektronik und teilweise Verschleiss ab. Prüfen Sie vorab die Wartungspflicht in einer autorisierten Werkstatt, den Selbstbehalt und die Ausschlüsse.

Werde ich bei einem direkt importierten Auto über Rückrufe informiert?

Zuständig ist der Hersteller oder sein Schweizer Importeur, auch für direkt importierte Fahrzeuge. Fordert er beim ASTRA die Halteradressen für einen Rückruf an, erhält er die der Direktimporte automatisch dazu. Sucht er die betroffenen Autos aber nur über Schweizer Typengenehmigungen, fehlen die Direktimporte. Fragen Sie deshalb nach dem Import mit der Fahrgestellnummer bei einer Markenvertretung nach offenen Rückrufen.

Quellen: ASTRA – Konformitätsüberprüfungen und Fahrzeugrückrufe

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Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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