Garantie bei Importfahrzeugen: was gilt?

Kurz beantwortet: Die Werksgarantie des Herstellers gilt europaweit – also auch in der Schweiz – und kann bei jeder offiziellen Markenvertretung eingelöst werden. Die gesetzliche Sachmängelhaftung des deutschen Händlers gilt ebenfalls, ist aber grenzüberschreitend schwerer durchzusetzen. Für ältere Fahrzeuge empfiehlt sich eine Anschlussgarantie (12–36 Monate).

Garantie bei Importfahrzeugen – die Werksgarantie gilt europaweit

Die drei Absicherungsebenen

EbeneWer leistet?Gilt in der Schweiz?
WerksgarantieHersteller (z. B. BMW, Audi, Volvo)Ja, europaweit bei jeder Markenvertretung
SachmängelhaftungDeutscher Verkäufer (gesetzlich)Ja, aber Durchsetzung über die Grenze aufwendig
Anschluss-/GebrauchtwagengarantieGarantieversichererJa, wenn CH-Deckung vereinbart ist

Werksgarantie: der wichtigste Schutz

Neuwagen haben je nach Marke 2–7 Jahre Herstellergarantie (z. B. Kia 7 Jahre, Hyundai 5, Toyota 3+Anschluss). Diese Garantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht ans Land – AMAG, BMW Schweiz oder Mercedes-Benz Schweiz wickeln Garantiefälle importierter Fahrzeuge regulär ab. Wichtig: lückenloses, digitales Serviceheft.

Sachmängelhaftung beim deutschen Händler

Deutsche Händler haften gesetzlich 2 Jahre für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren (bei Gebrauchtwagen oft auf 1 Jahr verkürzt). In der Praxis bedeutet ein Garantiefall: Rückführung nach Deutschland oder Verhandlung über Kostenübernahme – hier hilft die Abwicklung über einen professionellen Importeur, der den Händlerkontakt führt.

Anschlussgarantie für ältere Fahrzeuge

Für Fahrzeuge ausserhalb der Werksgarantie vermittelt Finsler Customs Gebrauchtwagengarantien (z. B. CG Car-Garantie, Real Garant) mit 12–36 Monaten Laufzeit und Deckung in der Schweiz – zentrale Bauteile wie Motor, Getriebe und Elektronik inklusive.

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