Importkosten berechnen 2026 – Auto aus Deutschland
Kurz beantwortet: Die Importkosten setzen sich zusammen aus Automobilsteuer (4 % auf den Zollwert), Schweizer MwSt (8,1 % auf Zollwert plus Automobilsteuer), Transport (600–1'200 CHF), Zollanmeldung (ab 250 CHF) und MFK (100–200 CHF). Einfuhrzoll fällt keiner an: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben, der Zollansatz beträgt CHF 0. Als Faustregel: rund 13–15 % auf den Nettokaufpreis.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Die Kostenkomponenten im Überblick
| Position | Berechnung | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Zoll | Zollansatz CHF 0.00 je 100 kg brutto – Industriezölle seit 1.1.2024 aufgehoben (Zolltarif 8703, Kapitel 87) | 0 CHF |
| Automobilsteuer | 4 % auf den Zollwert | bei 30'000 CHF: 1'200 CHF |
| CH-MwSt | 8,1 % auf Zollwert + Automobilsteuer + Nebenkosten | bei 30'000 CHF: ca. 2'530 CHF |
| CO2-Sanktion | abhängig vom WLTP-Wert, nur zollrechtliche Neuwagen (EZ unter 6 Monaten oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km) | 0 bis mehrere tausend CHF |
| Transport DE–CH | je nach Distanz und Fahrzeug | 600–1'200 CHF |
| Zollanmeldung | Pauschale Dienstleistung | ab 250 CHF |
| MFK | kantonale Gebühr | 100–200 CHF |
Kein Einfuhrzoll mehr – seit dem 1. Januar 2024
Viele Ratgeber und Rechner nennen noch einen Gewichtszoll von 12–15 Franken je 100 kg, der «mit EU-Ursprungsnachweis entfällt». Diesen Zoll gibt es nicht mehr. Mit der Aufhebung der Industriezölle beträgt der Zollansatz für die Zolltarif-Kapitel 25–97 seit dem 1. Januar 2024 CHF 0.00 je 100 kg brutto. Personenwagen liegen unter der Tarifnummer 8703 und damit in Kapitel 87 – der Zoll ist null, und zwar unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs und vom Lieferweg: für einen Wagen aus Deutschland genauso wie für einen aus den USA oder Japan. Ein präferenzieller Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) hat auf die Höhe der Einfuhrabgaben keinen Einfluss mehr. Unverändert geschuldet bleiben Automobilsteuer (4 %) und Einfuhrmehrwertsteuer (8,1 %) – und die Zollanmeldung bleibt Pflicht: Null Zoll heisst «Zollansatz null», nicht «keine Verzollung».
Rechenbeispiel: BMW 320d für 30'000 €
Kaufpreis netto 30'000 € (ca. 28'500 CHF Zollwert inkl. Transport, gerechnet mit EUR/CHF 0.95, Stand Juli 2026): Zoll 0 CHF + Automobilsteuer 1'140 CHF + MwSt ca. 2'400 CHF + Transport 900 CHF + Zollanmeldung 250 CHF + MFK 150 CHF ≈ rund 4'840 CHF Importkosten. Wird die deutsche MwSt (19 %) erstattet, bleibt trotz dieser Kosten häufig eine Ersparnis von 10–25 % gegenüber dem Schweizer Marktpreis.
Der wichtigste Hebel: die deutsche Mehrwertsteuer
Bei Fahrzeugen mit ausweisbarer MwSt (Neuwagen, die meisten Händlerfahrzeuge) wird die deutsche MwSt von 19 % im Exportverfahren erstattet – Sie zahlen nur die Schweizer 8,1 %. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen ist keine Erstattung möglich; der Import lohnt sich dann nur bei entsprechend tieferem Kaufpreis. Finsler Customs prüft die MwSt-Konstellation vor jedem Kauf.
Zweites Rechenbeispiel: Elektroauto für 40'000 €
Elektroautos rechnen sich beim Import oft besonders gut: Die CO2-Sanktion entfällt komplett (0 g/km). Beispiel: E-SUV, 40'000 € netto (ca. 38'000 CHF Zollwert inkl. Transport): Zoll 0 CHF (das hohe Gewicht spielt keine Rolle mehr, seit die Industriezölle aufgehoben sind) + Automobilsteuer 1'520 CHF (seit 1. Januar 2024 gilt die 4-%-Steuer auch für Elektrofahrzeuge) + MwSt ca. 3'200 CHF + Transport 900 CHF + Zollanmeldung 250 CHF + MFK 150 CHF ≈ rund 6'020 CHF Importkosten – ohne Zoll und ohne jeden CO2-Zuschlag. Mit erstatteter deutscher MwSt (19 %) bleibt die Rechnung deutlich unter dem Schweizer Vergleichspreis. Mehr dazu im Ratgeber Elektroauto importieren.
Häufige Fehler bei der Kalkulation
- Brutto- statt Nettopreis gerechnet: Bei ausweisbarer MwSt ist der deutsche Nettopreis massgeblich – wer mit dem Bruttopreis kalkuliert, rechnet den Import künstlich schlecht.
- Transportkosten nicht im Zollwert: Die Schweizer Abgaben werden auf Kaufpreis plus Transport bis zur Grenze berechnet – wer das vergisst, unterschätzt MwSt und Automobilsteuer.
- CO2-Sanktion ignoriert: Sie trifft nur zollrechtliche Neuwagen (Erstzulassung unter 6 Monaten oder 6–12 Monate mit unter 5'000 km) – dort können bei starken Benzinern ohne Hybridisierung aber mehrere tausend Franken zusammenkommen; ältere Occasionen sind nicht betroffen. Vor dem Kauf den WLTP-Wert aus dem COC prüfen – Details im Ratgeber CO2-Strafsteuer.
- Wechselkurs zu optimistisch: Zwischen Kaufentscheid und Verzollung können Wochen liegen – mit einer konservativen EUR/CHF-Annahme kalkulieren.
- Folgekosten vergessen: Nach der MFK können kleine Anpassungen nötig sein (z. B. Beleuchtung); ein Puffer von einigen hundert Franken schadet nie.
Häufige Fragen zu den Importkosten
Wann werden welche Abgaben fällig?
Automobilsteuer und MwSt werden bei der Einfuhr an der Grenze veranlagt; der Einfuhrzoll wird ebenfalls veranlagt, beträgt seit dem 1. Januar 2024 aber CHF 0. Die MFK-Gebühr zahlen Sie beim Strassenverkehrsamt, die deutsche MwSt-Erstattung erfolgt nach Eingang des Ausfuhrnachweises beim deutschen Händler.
Kann ich die deutsche MwSt selbst zurückfordern?
Die Erstattung läuft über den deutschen Händler: Er zahlt die 19 % zurück, sobald der abgestempelte Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne korrekte Ausfuhranmeldung verfällt der Anspruch – der teuerste Einzelfehler beim Selbstimport.
In welcher Währung zahle ich die Abgaben?
Alle Schweizer Abgaben (Zoll, Automobilsteuer, MwSt, MFK) werden in Franken veranlagt; der Zollwert wird zum tagesaktuellen Kurs umgerechnet.
Exakte Berechnung
Der kostenlose Auto-Import-Rechner kalkuliert alle Positionen auf Basis Ihrer Fahrzeugdaten (Preis, Gewicht, CO2-Wert). Für die reine Zollrechnung gibt es den Zollkosten-Rechner.
Offizielle Quellen
Verwandte Ratgeber
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- ESTV – Mehrwertsteuer
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