Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Autoimport aus elf Ländern: Was sich unterscheidet und was nicht
Auf der Schweizer Seite ändert sich nichts: Zoll null, 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer und gegebenenfalls die CO₂-Sanktion fallen bei einem Wagen aus Oslo genauso an wie bei einem aus München. Unterschiedlich sind drei Dinge: der Mehrwertsteuersatz im Ausfuhrland, ob er bei der Ausfuhr wegfällt, und die Entfernung. Norwegen ist der Sonderfall: Es liegt ausserhalb des EU-Zollgebiets.

Was in jedem der elf Länder gleich bleibt
Die Schweizer Einfuhrabgaben kennen kein Herkunftsland. Ob das Fahrzeug aus Bayern kommt oder aus Südschweden, ändert an dieser Aufstellung keinen Rappen:
| Position | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Einfuhrzoll | CHF 0 | Industriezölle sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben, für alle Herkunftsländer |
| Automobilsteuer | 4 % | Zollwert plus Transportkosten bis zur Grenze |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % | Zollwert plus Transport plus Automobilsteuer |
| Gebühr Prüfungsbericht 13.20 A | CHF 20 | Ausstellung und Beglaubigung bei der Verzollung (Ziff. 9.12 GebV-BAZG); CHF 5, wenn die anmeldepflichtige Person die Stammnummer selbst anbringt (Ziff. 9.22). So läuft es bei einem Auftrag über uns |
| CO₂-Sanktion | CHF 95 je Gramm | Nur bei zollrechtlichen Neufahrzeugen, unabhängig vom Herkunftsland |
Auch die Schweizer Zulassung läuft überall gleich: Prüfungsbericht 13.20 A, MFK im Wohnkanton, Stammnummer. Die Papiere aus dem Ausfuhrland müssen dafür vollständig sein. Mehr dazu weiter unten.
Was sich unterscheidet
Drei Grössen hängen am Herkunftsland. Die Strecken sind die tatsächlich gefahrenen Routen von der Beispielstadt bis zur Zollstelle Thayngen, gemessen am 4. September 2026:
| Land | Mehrwertsteuer | Fällt bei der Ausfuhr weg | Strecke nach Thayngen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | ja | München 271 km · Berlin 793 km |
| Österreich | 20 % | ja | Wien 684 km |
| Frankreich | 20 % | ja | Paris 658 km |
| Italien | 22 % | ja | Mailand 341 km |
| Niederlande | 21 % | ja | Amsterdam 751 km |
| Belgien | 21 % | ja | Brüssel 601 km |
| Luxemburg | 17 % | ja | Luxemburg 390 km |
| Tschechien | 21 % | ja | Prag 637 km |
| Polen | 23 % | ja | Warschau 1'332 km |
| Schweden | 25 % | ja | Stockholm 1'932 km |
| Norwegen | 25 % | nein | Oslo 1'881 km |
Der Mehrwertsteuersatz ist nicht die Ersparnis
Ein verbreiteter Denkfehler: «Schweden hat 25 %, dort spare ich am meisten.» Die Steuer steckt aber bereits im Preis. Zurück kommt deshalb nicht der Satz, sondern der Satz geteilt durch hundert plus den Satz:
| Satz im Ausfuhrland | Rechnung | Anteil am Bruttopreis |
|---|---|---|
| 17 % (Luxemburg) | 17 / 117 | 14,5 % |
| 19 % (Deutschland) | 19 / 119 | 16,0 % |
| 21 % (Niederlande, Belgien, Tschechien) | 21 / 121 | 17,4 % |
| 25 % (Schweden) | 25 / 125 | 20,0 % |
Zwischen Luxemburg und Schweden liegen also 5,5 Prozentpunkte des Bruttopreises. Bei einem Wagen für 30'000 € sind das rund 1'650 €. Das klingt nach viel, wird aber von zwei anderen Grössen leicht aufgezehrt: vom Fahrzeugpreis selbst und von der Strecke. Wer wegen des Steuersatzes 1'500 Kilometer weiter fährt, hat nichts gewonnen.
Wichtiger als der Satz ist ohnehin die Verkaufsart: Bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug oder einem Privatverkauf fällt gar nichts weg, in jedem der elf Länder.
Norwegen ist der Sonderfall
Zehn der elf Länder gehören zum Zollgebiet der Europäischen Union. Die Ausfuhr in die Schweiz ist dort ein eingespieltes Verfahren mit Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk, und die Fahrzeugpapiere folgen der EU-Typgenehmigung.
Norwegen liegt ausserhalb des EU-Zollgebiets. Die Ausfuhr läuft deshalb über die norwegischen Zollbehörden, nicht über ein EU-Ausfuhrverfahren. Beim Preis rechnen wir ohne Rückerstattung: Der Betrag aus dem Inserat gilt im Rechner als Nettopreis. Ob im Einzelfall norwegische Mehrwertsteuer erstattet werden kann, klären wir vor dem Kauf. Versprechen tun wir es nicht.
Was die Entfernung wirklich kostet
Der Transport ist keine Kilometerpauschale. Er setzt sich aus Kilometern, Fahrzeit und den Spesen des Fahrers zusammen: Ab acht Stunden Fahrzeit kommen Abendspesen dazu, ab zwölf eine Übernachtung. Deshalb wächst der Preis mit der Strecke nicht linear, sondern in Stufen.
Für Deutschland, Österreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg fahren wir regelmässig; die Überführung ist dort Teil des Pakets. Für Frankreich, Italien, Tschechien, Polen, Schweden und Norwegen rechnen wir den Transport auf Anfrage. Die Strecke entscheidet, ob sich eine Überführung auf eigener Achse noch lohnt oder der Anhänger die bessere Wahl ist. Den konkreten Betrag zeigt der Import-Rechner, sobald die Abhol-Postleitzahl steht.
Papiere: innerhalb der EU harmonisiert
- COC-Papier: Innerhalb der EU ist die Übereinstimmungsbescheinigung einheitlich geregelt; sie enthält die Werte, die die Schweiz für Typengenehmigung und CO₂ braucht. Fehlt sie, lässt sie sich beim Hersteller nachbestellen. Das kostet Zeit. Näheres im Ratgeber Typengenehmigung und COC.
- Zulassungsbescheinigung: In jedem Land anders benannt und aufgebaut, inhaltlich aber vergleichbar. Wichtig ist, dass Teil I und Teil II (oder die jeweilige Entsprechung) vollständig vorliegen.
- Ausfuhrnachweis: Ohne ihn gibt es keine Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer, in allen zehn EU-Ländern gleichermassen.
Was das für die Auswahl heisst
Die Suche sollte nicht beim Land anfangen, sondern beim Fahrzeug. Der Steuersatz des Ausfuhrlandes bewegt den Endpreis um wenige Prozent; der Fahrzeugpreis selbst und die Ausstattung bewegen ihn um ein Vielfaches davon. Sinnvoll ist die Reihenfolge:
- Fahrzeug und Preis finden, unabhängig vom Land.
- Verkaufsart prüfen: regelbesteuerter Händler, differenzbesteuert oder privat.
- Strecke und Transportart im Rechner ergänzen.
- Erst dann vergleichen. Der Rechner zeigt für jedes der elf Länder denselben Aufbau.
Für alle elf Länder übernehmen wir dasselbe: Kauf, Ausfuhr, Verzollung, MFK und Zulassung. Was sich unterscheidet, ist der Weg dorthin, nicht das Ergebnis.
Quellen: Strassenverkehrsamt Zürich: Import-Fahrzeuge (Anforderungen an Tacho, Beleuchtung und COC)
Häufige Fragen
Ist der Autoimport aus Deutschland günstiger als aus anderen Ländern?
Nicht wegen der Abgaben. Die Schweizer Seite ist überall identisch: kein Zoll, 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer. Deutschland ist meist günstiger, weil die Strecke kurz und der Markt gross ist. Bei gleicher Distanz und gleichem Fahrzeugpreis nehmen sich die Länder wenig.
In welchem Land bekomme ich am meisten Mehrwertsteuer zurück?
Rechnerisch in Schweden mit 25 / 125 = 20 % des Bruttopreises, am wenigsten in Luxemburg mit 17 / 117 = 14,5 %. Der Unterschied von 5,5 Prozentpunkten ist bei einem Wagen für 30'000 € rund 1'650 €. Er wird von einer längeren Anfahrt schnell aufgezehrt.
Kann ich ein Auto aus Norwegen in die Schweiz importieren?
Ja. Norwegen liegt aber ausserhalb des EU-Zollgebiets, die Ausfuhr läuft deshalb über die norwegischen Behörden. Im Rechner gilt der norwegische Preis als Nettopreis. Wir rechnen ohne Rückerstattung. Ob im Einzelfall norwegische Mehrwertsteuer erstattet wird, klären wir vor dem Kauf.
Fällt bei einem Auto aus Italien oder Polen mehr Schweizer Zoll an?
Nein. Die Schweiz hat die Industriezölle am 1. Januar 2024 aufgehoben, für jedes Herkunftsland. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht, und Automobilsteuer, Einfuhrsteuer und gegebenenfalls die CO₂-Sanktion fallen unverändert an.
Brauche ich für jedes Land andere Papiere?
Innerhalb der EU sind die Fahrzeugpapiere weitgehend harmonisiert: COC-Papier, Zulassungsbescheinigung und Ausfuhrnachweis. Ausserhalb, also bei Norwegen, richtet sich die Ausfuhr nach nationalem Recht. Die Schweizer Seite verlangt in allen Fällen dieselben Unterlagen.
Kann ich ein Auto aus Grossbritannien in die Schweiz importieren?
Ja. Auf Schweizer Seite gilt dasselbe wie für die elf Länder oben: keine Einfuhrzölle, 4 % Automobilsteuer, 8,1 % Einfuhrsteuer. Einen Rechtslenker schliessen die Anforderungen der Strassenverkehrsämter nicht aus. Der Tacho muss aber km/h anzeigen, Meilen dürfen zusätzlich stehen, und die Beleuchtung muss den Schweizer Vorschriften entsprechen. Ohne EU-COC weisen Sie die technischen Daten einzeln nach.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG: Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG: Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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