Elektroauto aus Deutschland importieren
Kurz beantwortet: Der Import eines Elektroautos aus Deutschland lohnt sich oft besonders: Es fällt keine CO2-Sanktion an (0 g/km) und die Auswahl in Deutschland ist deutlich grösser. Zu beachten: Seit 1. Januar 2024 gilt die Automobilsteuer von 4 % auch für Elektrofahrzeuge, und die Batteriegarantie (meist 8 Jahre/160'000 km) gilt europaweit.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Die Kostensituation beim E-Auto-Import
- CO2-Sanktion: 0 CHF – Elektroautos haben 0 g/km und lösen nie eine Sanktion aus.
- Automobilsteuer: 4 % – die frühere Befreiung für E-Autos wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben.
- MwSt und Zoll: wie bei Verbrennern – 8,1 % Einfuhrmehrwertsteuer, Einfuhrzoll CHF 0. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Schweizer Industriezölle aufgehoben; das hohe Gewicht von E-Autos verteuert die Einfuhr deshalb nicht mehr.
Warum Deutschland für E-Autos attraktiv ist
Der deutsche E-Auto-Markt ist um ein Vielfaches grösser: Tesla Model 3/Y, VW ID-Familie, Škoda Enyaq, Hyundai IONIQ, Polestar 2 und BMW i4 sind kurzfristig und in vielen Konfigurationen verfügbar. Auslaufende Leasingflotten drücken die Gebrauchtpreise zusätzlich – Preisvorteile von 15–25 % gegenüber der Schweiz sind bei jungen Gebrauchten üblich.
Batterie: das müssen Sie prüfen
- SoH-Report (State of Health): Bei jungen Gebrauchten einen Batteriezustandsbericht verlangen (z. B. via Hersteller-Diagnose oder Aviloo-Test); Werte über 90 % sind bei unter 5 Jahren normal.
- Batteriegarantie: Herstellergarantie von meist 8 Jahren/160'000 km – gilt europaweit und damit auch nach dem Import in die Schweiz.
- Ladehistorie: überwiegendes DC-Schnellladen kann die Degradation erhöhen – Servicehistorie prüfen.
MFK und Zulassung
Für die MFK gelten dieselben Regeln wie bei Verbrennern: COC-Papier, Zollausweis 13.20 A, technische Prüfung. Einige Kantone gewähren für E-Fahrzeuge reduzierte Motorfahrzeugsteuern – ein dauerhafter Kostenvorteil nach dem Import.
Häufige Fragen zum Elektroauto-Import
Sind Elektroautos bei der Einfuhr in die Schweiz von der Automobilsteuer befreit?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 zahlen auch Elektroautos die Automobilsteuer von 4 % – der Bundesrat hat die frühere Befreiung aufgehoben. Viele ältere Quellen behaupten noch das Gegenteil. Dazu kommt wie bei jedem Import die Schweizer MwSt von 8,1 %. Einen Gewichtszoll gibt es dagegen nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Industriezölle aufgehoben, der Zollansatz für Personenwagen beträgt CHF 0 – unabhängig vom Ursprungsland und ohne dass es dafür einen Ursprungsnachweis braucht. Die Zollanmeldung bleibt aber Pflicht.
Zahle ich beim Import eines E-Autos eine CO2-Sanktion?
Nein, nie. Elektroautos haben einen CO2-Wert von 0 g/km und liegen damit immer unter dem Zielwert von 93,6 g/km (WLTP, Stand 2026). Selbst bei einem fabrikneuen E-Auto fällt darum keine CO2-Sanktion an – einer der Gründe, warum sich der Import von Elektrofahrzeugen besonders häufig rechnet.
Gilt die Batteriegarantie des Herstellers auch nach dem Import in die Schweiz?
Ja. Die Batteriegarantie von meist 8 Jahren oder 160'000 km ist an das Fahrzeug gebunden und gilt europaweit – Schweizer Markenvertretungen wickeln Garantiefälle importierter E-Autos regulär ab. Verlangen Sie beim Kauf zusätzlich einen Batteriezustandsbericht (SoH); Werte über 90 % sind bei Fahrzeugen unter fünf Jahren normal.
Warum lohnt sich der E-Auto-Import aus Deutschland besonders oft?
Der deutsche Markt ist um ein Vielfaches grösser, und auslaufende Leasingflotten drücken die Gebrauchtpreise – bei jungen E-Occasionen sind Preisvorteile von 15–25 % gegenüber der Schweiz üblich. Dazu entfällt die CO2-Sanktion komplett, und einige Kantone gewähren Elektrofahrzeugen dauerhaft reduzierte Motorfahrzeugsteuern – ein Kostenvorteil über die gesamte Haltedauer.
Fazit
E-Autos gehören zu den dankbarsten Importfahrzeugen: keine CO2-Sanktion, grosse Auswahl, gültige Batteriegarantie. Die konkrete Rechnung für Ihr Wunschmodell liefert der Auto-Import-Rechner; bei der Suche hilft die Fahrzeugbeschaffung.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
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