Garantie bei Importfahrzeugen: was gilt?

Kurz beantwortet: Die Werksgarantie des Herstellers gilt europaweit – also auch in der Schweiz – und kann bei jeder offiziellen Markenvertretung eingelöst werden. Die gesetzliche Sachmängelhaftung des deutschen Händlers gilt ebenfalls, ist aber grenzüberschreitend schwerer durchzusetzen. Für ältere Fahrzeuge empfiehlt sich eine Anschlussgarantie (12–36 Monate).

Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %

Garantie bei Importfahrzeugen – die Werksgarantie gilt europaweit

Die drei Absicherungsebenen

EbeneWer leistet?Gilt in der Schweiz?
WerksgarantieHersteller (z. B. BMW, Audi, Volvo)Ja, europaweit bei jeder Markenvertretung
SachmängelhaftungDeutscher Verkäufer (gesetzlich)Ja, aber Durchsetzung über die Grenze aufwendig
Anschluss-/GebrauchtwagengarantieGarantieversichererJa, wenn CH-Deckung vereinbart ist

Werksgarantie: der wichtigste Schutz

Neuwagen haben je nach Marke 2–7 Jahre Herstellergarantie (z. B. Kia 7 Jahre, Hyundai 5, Toyota 3+Anschluss). Diese Garantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht ans Land – AMAG, BMW Schweiz oder Mercedes-Benz Schweiz wickeln Garantiefälle importierter Fahrzeuge regulär ab. Wichtig: lückenloses, digitales Serviceheft.

Sachmängelhaftung beim deutschen Händler

Deutsche Händler haften gesetzlich 2 Jahre für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren (bei Gebrauchtwagen oft auf 1 Jahr verkürzt). In der Praxis bedeutet ein Garantiefall: Rückführung nach Deutschland oder Verhandlung über Kostenübernahme – hier hilft die Abwicklung über einen professionellen Importeur, der den Händlerkontakt führt.

Anschlussgarantie für ältere Fahrzeuge

Für Fahrzeuge ausserhalb der Werksgarantie vermittelt Finsler Customs Gebrauchtwagengarantien (z. B. CG Car-Garantie, Real Garant) mit 12–36 Monaten Laufzeit und Deckung in der Schweiz – zentrale Bauteile wie Motor, Getriebe und Elektronik inklusive.

Praxis-Tipps

Häufige Fragen zur Garantie bei Importfahrzeugen

Gilt die deutsche Herstellergarantie auch in der Schweiz?

Ja. Die Werksgarantie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an das Land des Kaufs – sie gilt europaweit. AMAG, BMW Schweiz oder Mercedes-Benz Schweiz wickeln Garantiefälle importierter Fahrzeuge regulär ab. Voraussetzung ist ein lückenloses, idealerweise digitales Serviceheft; den Garantiestatus können Sie vor dem Kauf per VIN verifizieren lassen.

Was passiert, wenn nach dem Import ein Mangel auftritt?

Innerhalb der Werksgarantie übernimmt jede Schweizer Markenvertretung die Reparatur. Für Mängel, die schon bei der Übergabe bestanden, haftet der deutsche Händler gesetzlich zwei Jahre (bei Gebrauchtwagen oft auf ein Jahr verkürzt) – die Durchsetzung über die Grenze ist aber aufwendig. Ein professioneller Importeur führt in solchen Fällen den Händlerkontakt.

Lohnt sich eine Anschlussgarantie für ein importiertes Occasionsfahrzeug?

Für Fahrzeuge ausserhalb der Werksgarantie meist ja – besonders bei differenzbesteuerten Fahrzeugen von Kleinhändlern, wo die Durchsetzung von Ansprüchen schwierig ist. Gebrauchtwagengarantien (z. B. CG Car-Garantie, Real Garant) laufen 12–36 Monate, decken zentrale Bauteile wie Motor, Getriebe und Elektronik und gelten bei vereinbarter Schweiz-Deckung uneingeschränkt.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.

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