Versicherung für das Importauto: So geht's

Kurz beantwortet: Für die Schweizer Zulassung eines Importfahrzeugs braucht es einen elektronischen Versicherungsnachweis Ihrer Schweizer Versicherung ans Strassenverkehrsamt. Für die Überführung ab Deutschland deckt entweder das deutsche Ausfuhrkennzeichen (mit eigener Versicherung) oder der Transport auf dem Anhänger. Die Prämie selbst unterscheidet sich nicht von Schweizer Fahrzeugen.

Versicherung in drei Phasen

  1. Überführung ab Deutschland: Entweder deutsches Ausfuhrkennzeichen inkl. Kurzzeitversicherung (gelber Rand, 15 Tage bis 12 Monate) oder Transport per Autotransporter – dann läuft das Risiko über die Transportversicherung des Spediteurs.
  2. Verzollung bis Zulassung: Das Fahrzeug steht in der Regel – bei Standzeiten empfiehlt sich eine Ruheversicherung (Diebstahl/Feuer), die viele Versicherer kostenlos einschliessen.
  3. Ab Zulassung: Reguläre Schweizer Haftpflicht (obligatorisch), sinnvollerweise mit Teil- oder Vollkasko.

Der Versicherungsnachweis für die Zulassung

Ohne Versicherungsnachweis keine Kontrollschilder: Ihre Schweizer Versicherung übermittelt die Deckungszusage elektronisch direkt ans Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Dafür braucht sie die Stammnummer bzw. die Fahrzeugdaten aus dem Prüfbericht – Finsler Customs koordiniert diesen Schritt mit Ihrer Versicherung.

Kasko beim Importfahrzeug

Häufige Fragen

Kann ich mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz fahren? Nur zur direkten Einfuhr. Nach Wohnsitzprinzip muss das Fahrzeug zeitnah eingelöst werden; die Übergangsnutzung ausländischer Schilder ist eng begrenzt.

Gilt meine deutsche Versicherung weiter? Nein – mit der Schweizer Zulassung endet die deutsche Deckung; der Wechsel zur Schweizer Versicherung erfolgt mit der Einlösung.

Mehr zum Gesamtablauf im Importprozess-Ratgeber; die Kosten kalkuliert der Import-Rechner.

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