Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Versicherung für das Importauto: eVN, Stammnummer und Kosten
Ein aus Deutschland importiertes Auto kann in der Schweiz erst versichert und zugelassen werden, wenn die Stammnummer vorliegt. Das BAZG vergibt sie bei der Verzollung; sie steht auf dem Prüfungsbericht 13.20 A. Ihre Versicherung erstellt damit den elektronischen Versicherungsnachweis (eVN) und übermittelt ihn über das Informationssystem Verkehrszulassung an das Strassenverkehrsamt. Ein Antragsformular müssen Sie dafür nicht einreichen.

Versicherung in drei Phasen
- Überführung ab Deutschland: Entweder deutsches Ausfuhrkennzeichen mit Kurzzeitversicherung (rotes Feld mit Ablaufdatum, 15 Tage bis 12 Monate) oder Transport per Autotransporter – dann läuft das Risiko über die Transportversicherung des Spediteurs.
- Verzollung bis Zulassung: Das Fahrzeug steht in der Regel – bei Standzeiten empfiehlt sich eine Ruheversicherung (Diebstahl/Feuer), die viele Versicherer kostenlos einschliessen.
- Ab Zulassung: Reguläre Schweizer Haftpflicht (obligatorisch), sinnvollerweise mit Teil- oder Vollkasko.
Der Versicherungsnachweis für die Zulassung
Ohne Versicherungsnachweis keine Kontrollschilder: Ihre Schweizer Versicherung übermittelt die Deckungszusage elektronisch direkt ans Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Dafür braucht sie die Stammnummer bzw. die Fahrzeugdaten aus dem Prüfbericht – Finsler Customs koordiniert diesen Schritt mit Ihrer Versicherung.
Welche Dokumente brauchen Sie – und wofür?
| Dokument | Ausgestellt von | Wofür |
|---|---|---|
| Veranlagungsverfügung | BAZG (Zoll CH) | Beleg über bezahlte Automobilsteuer und Einfuhrmehrwertsteuer |
| Form. 13.20 A | BAZG (Zoll CH) | Nachweis der Verzollung, trägt die Stammnummer, Grundlage für MFK und Zulassung |
| CoC-Papier | Fahrzeughersteller | EU-Übereinstimmung, Grundlage für MFK und Zulassung |
| Stammnummer | Zoll (BAZG), steht im Prüfungsbericht 13.20 A | Eindeutige Fahrzeug-ID für Versicherung & Zulassung |
| eVN | Versicherer | Elektronischer Versicherungsnachweis; der Versicherer übermittelt ihn über das Informationssystem Verkehrszulassung ans Amt |
Deckungsarten im Überblick
Für ein Importfahrzeug gelten in der Schweiz dieselben Deckungen wie für ein hier gekauftes Auto. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom Zeitwert des Fahrzeugs, von Ihrer Risikobereitschaft und von allfälligen Leasingauflagen ab. Wir beraten nicht zu Versicherungsprodukten und vermitteln keine Policen — die folgende Übersicht beschreibt nur, was die einzelnen Deckungen abdecken.
| Deckung | Was ist versichert | Richtprämie / Jahr | Status |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht | Personen- & Sachschäden bei Dritten | CHF 400–900 | Gesetzlich vorgeschrieben |
| + Teilkasko | Diebstahl, Glas, Wild, Elementar, Marder | + CHF 200–500 | Freiwillig |
| + Vollkasko | Zusätzlich Kollision durch Eigenverschulden | + CHF 600–1'800 | Freiwillig, bei Leasing meist vertraglich verlangt |
| Insassen | Heilungskosten, Invalidität, Todesfall | + CHF 80–200 | Freiwillig |
Kasko beim Importfahrzeug
- Vollkasko ab Übergabe empfohlen – gerade bei neuwertigen Fahrzeugen.
- Zeitwertzusatz prüfen: ersetzt in den ersten Jahren den Neuwert statt des Zeitwerts.
- Die Prämie richtet sich nach Fahrzeug, Fahrer und Kanton – ein Importfahrzeug kostet nicht mehr als ein in der Schweiz gekauftes.
Häufige Fragen zur Versicherung des Importautos
Warum brauche ich die Stammnummer, um die Versicherung abzuschliessen?
Schweizer Kfz-Versicherer legen jede Police auf ein konkretes Fahrzeug an — identifiziert über die Stammnummer, die 9-stellige Nummer des einzelnen Fahrzeugs. Ohne Stammnummer kann kein elektronischer Versicherungsnachweis (eVN) an das Strassenverkehrsamt übermittelt und damit auch keine Zulassung erteilt werden. Kurz: Erst Stammnummer, dann Versicherung, dann Kontrollschilder.
Wie bekomme ich die Stammnummer nach dem Import?
Der Zoll (BAZG) vergibt die neunstellige Stammnummer bei der Verzollung; sie steht im Prüfungsbericht Form. 13.20 A, dazu stellt das BAZG die Veranlagungsverfügung aus. Bei einem Auftrag über Finsler Customs erhalten Sie sie im Basic-Paket am Grenzübergang, im Komfort- und Premium-Paket, sobald das Fahrzeug in der Schweiz ist. Die Stammnummer gilt pro Fahrzeug und ist nicht die Typengenehmigungsnummer. Details dazu finden Sie im Ratgeber „Stammnummer Auto“.
Welche Angaben braucht meine Versicherung für den eVN?
Ein eigenes Antragsformular gibt es nicht — ein vielfach genanntes „Formular 23A“ existiert im Schweizer Zulassungsrecht nicht. Ihre Versicherung braucht die Stammnummer, die Fahrgestellnummer, Ihre Halterdaten und den Standort des Fahrzeugs. Diese Angaben stehen im Prüfungsbericht Form. 13.20 A und im CoC-Papier. Damit erstellt der Versicherer den elektronischen Versicherungsnachweis und übermittelt ihn selbst über das Informationssystem Verkehrszulassung an das Strassenverkehrsamt.
Was ist der elektronische Versicherungsnachweis (eVN) genau?
Der eVN ist die Bestätigung des Versicherers an das Strassenverkehrsamt, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtdeckung besteht (Art. 68 Abs. 1 SVG). Er wird nicht mehr auf Papier ausgestellt: Der Versicherer übermittelt ihn elektronisch an das Informationssystem Verkehrszulassung, von wo aus ihn Ihr Strassenverkehrsamt abruft (Art. 4 Abs. 3 VVV). Sie selbst reichen dafür nichts ein.
Wie lange ist der eVN gültig?
Der eVN trägt ein Datum, an dem die Deckung beginnt, und ein Befristungsdatum. In der Praxis setzen die Versicherer die Frist auf 30 Tage. Wer das Fahrzeug in dieser Zeit nicht einlöst, meldet sich bei der Versicherung und lässt einen neuen eVN übermitteln — das ist üblich und kostet in der Regel nichts. Vor dem Beginndatum besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Versicherung ist in der Schweiz Pflicht?
Pflicht ist die Motorfahrzeug-Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei Dritten. Freiwillig sind Teilkasko (Diebstahl, Glas, Wild, Elementar) und Vollkasko (zusätzlich Kollision durch Eigenverschulden); Insassenversicherung und Assistance sind Zusatzbausteine. Welche Deckung zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Situation passt, klären Sie mit Ihrem Versicherer oder einem registrierten Versicherungsvermittler.
Was kostet die Autoversicherung für ein Importfahrzeug in der Schweiz?
Die Prämie hängt von Fahrzeugwert, Katalogpreis, Wohnort, Alter, Fahrerfahrung und Bonusstufe ab. Als grobe Grössenordnung pro Jahr: Haftpflicht CHF 400–900, Teilkasko +CHF 200–500, Vollkasko +CHF 600–1'800. Für importierte Fahrzeuge gelten dieselben Tarife wie für in der Schweiz gekaufte Autos — der Import an sich verteuert die Versicherung nicht.
Kann ich schon vor der Verzollung eine Versicherung abschliessen?
Nein — ohne Stammnummer erstellt kein Schweizer Versicherer einen gültigen eVN. Für die Überführung von Deutschland in die Schweiz brauchen Sie eine separate Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen-Versicherung. Sobald das Fahrzeug verzollt und die Stammnummer da ist, schliessen Sie die reguläre CH-Versicherung ab.
Wie lange dauert es vom eVN bis zur Zulassung?
Wenn Stammnummer und Fahrzeugdaten vorliegen, übermitteln die meisten Versicherer den eVN innert Stunden. Er liegt dem Strassenverkehrsamt dann elektronisch vor — Sie können am selben Tag zur Zulassung, sofern die MFK bestanden und der Termin verfügbar ist.
Kann ich mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz fahren?
Nur für die direkte Einfuhr und eine eng begrenzte Übergangszeit. Nach dem Wohnsitzprinzip muss ein Fahrzeug, dessen Halter in der Schweiz wohnt, zeitnah mit Schweizer Kontrollschildern eingelöst werden. Vorher braucht es die MFK, ausser bei Personenwagen (M1), die im Ausland höchstens ein Jahr zugelassen und höchstens 2'000 km gefahren sind: Sie werden seit dem 1. Januar 2026 ohne Vorführung eingelöst. Organisieren Sie den elektronischen Versicherungsnachweis deshalb parallel zur MFK-Anmeldung oder zum Einlösetermin, damit es nicht an der Deckung scheitert.
Gilt meine deutsche Versicherung nach dem Import weiter?
Nein. Mit der Schweizer Zulassung endet die deutsche Deckung – der Wechsel zur Schweizer Versicherung erfolgt mit der Einlösung. Für die Überführung selbst deckt entweder die Kurzzeitversicherung des deutschen Ausfuhrkennzeichens oder die Transportversicherung des Spediteurs; für Standzeiten bis zur Zulassung empfiehlt sich eine Ruheversicherung gegen Diebstahl und Feuer.
Ist die Versicherung für ein Importauto teurer als für ein Schweizer Fahrzeug?
Nein. Die Prämie richtet sich nach Fahrzeugtyp, Fahrerprofil und Kanton – ob das Auto importiert oder in der Schweiz gekauft wurde, spielt für die Versicherer keine Rolle. Empfehlenswert sind Vollkasko ab Übergabe bei neuwertigen Fahrzeugen und ein Zeitwertzusatz, der in den ersten Jahren den Neuwert statt des Zeitwerts ersetzt.
Mehr zum Gesamtablauf im Importprozess-Ratgeber; die Kosten kalkuliert der Import-Rechner.
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Zahlen und Fristen auf einen Blick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Deutsches Ausfuhrkennzeichen | Laufzeit 15 Tage bis 12 Monate |
| Schweizer Haftpflicht | obligatorisch, Nachweis elektronisch ans Strassenverkehrsamt |
| Ruheversicherung während der Standzeit | bei vielen Versicherern ohne Aufpreis |
| Prämienunterschied zu Schweizer Fahrzeugen | keiner |
| Rechtsgrundlage | VZV, SR 741.51 |
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
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