Wohnmobil in die Schweiz importieren: Worauf es beim Gewicht ankommt
Kurz beantwortet: Ein Wohnmobil zahlt 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhrsteuer, aber keine CO₂-Sanktion. Die entscheidende Grenze liegt bei 3'500 kg Gesamtgewicht: Darüber entfällt die Automobilsteuer, dafür wird die Schwerverkehrsabgabe fällig — und es braucht den Führerausweis der Kategorie C1.
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Warum das Gewicht alles entscheidet
Bei einem Personenwagen fragt niemand nach dem Gesamtgewicht. Beim Wohnmobil hängt daran die ganze Abgabenrechnung. Die Richtlinie 68 des BAZG zählt Wohnmobile unter Ziffer 1.1 Buchstabe b ausdrücklich zu den Personenwagen — sie zahlen also die Automobilsteuer von 4 %. Ziffer 3.7.2.4 derselben Richtlinie nimmt davon aus, was der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, und das ist ab 3'500 kg Gesamtgewicht der Fall.
| bis 3'500 kg | über 3'500 kg | |
|---|---|---|
| Automobilsteuer 4 % | ja | nein |
| Einfuhrsteuer 8,1 % | ja | ja |
| Schwerverkehrsabgabe | nein | ja, pauschal je Jahr |
| CO₂-Sanktion | nein | nein |
| Führerausweis | Kategorie B | Kategorie C1 |
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile richtet sich nach dem Gesamtgewicht und wird jährlich erhoben; für ein Fahrzeug knapp über der Grenze liegt sie in der Grössenordnung von CHF 650 im Jahr. Sie ersetzt die Automobilsteuer nicht einmalig, sondern begleitet das Fahrzeug — das ist bei der Rechnung über mehrere Jahre zu bedenken.
Leergewicht oder Gesamtgewicht?
Die beiden Zahlen werden oft verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld:
- Das Gesamtgewicht ist das, was das Fahrzeug beladen wiegen darf. Es steht in den Papieren und entscheidet über Schwerverkehrsabgabe und Führerausweiskategorie.
- Das Leergewicht ist das Fahrzeug im fahrbereiten Zustand. Beim Personenwagen bestimmt es das CO₂-Ziel; beim Wohnmobil spielt es für die Abgaben keine Rolle, für den Transport dagegen sehr wohl.
Viele Basisfahrzeuge gibt es ab Werk in beiden Varianten — derselbe Kastenwagen wird mit 3'500 kg oder mit 3'650 kg Gesamtgewicht zugelassen. Ein Blick in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung lohnt sich also vor dem Kauf, nicht danach.
Keine CO₂-Sanktion — aber warum eigentlich?
Wohnmobile sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und fallen nicht unter die CO₂-Emissionsvorschriften für Neuwagen. Selbst ein fabrikneues Wohnmobil mit hohem Verbrauch zahlt also keine Sanktion. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Personenwagen, wo bei einem zollrechtlichen Neufahrzeug schnell mehrere tausend Franken zusammenkommen — siehe CO₂-Sanktion.
Kastenwagen mit Wohnausbau
Ein Transporter, der im Ausland als Nutzfahrzeug zugelassen ist, aber innen ein Bett, eine Küchenzeile und einen Tisch hat, zählt in der Schweiz als Wohnmobil — mit allem, was dazugehört: 4 % Automobilsteuer bis 3'500 kg, keine CO₂-Sanktion. Umgekehrt hilft es nicht, einen ausgebauten Wagen als Transporter anzumelden: Massgebend ist der tatsächliche Aufbau, nicht der Eintrag im ausländischen Ausweis. Wählen Sie im Rechner deshalb «Wohnmobil», auch wenn in den Papieren «Kastenwagen» steht.
Transport und Prüfung
Wohnmobile passen auf keinen gewöhnlichen Autoanhänger. Wir überführen sie in aller Regel auf eigener Achse; das ist bei diesen Fahrzeugen nicht nur günstiger, sondern oft der einzige praktikable Weg. Über 3'500 kg braucht die Überführung eine Fahrerin oder einen Fahrer mit Kategorie C1 — das planen wir ein.
Bei der Prüfung kommt zur gewöhnlichen Motorfahrzeugkontrolle die Kontrolle des Wohnaufbaus: Gasanlage, Befestigung der Einbauten, Notausstieg. Eine gültige Gasprüfung aus dem Ausland wird nicht automatisch übernommen; rechnen Sie damit, dass die Anlage in der Schweiz neu abgenommen wird.
Eine Übersicht zu dieser Fahrzeugart finden Sie auf der Seite Wohnmobil importieren; den Endpreis für Ihr Fahrzeug rechnet der Import-Rechner aus.
Häufige Fragen
Zahlt ein Wohnmobil die Automobilsteuer?
Bis 3'500 kg Gesamtgewicht ja, 4 %. Darüber unterliegt es der Schwerverkehrsabgabe und ist von der Automobilsteuer befreit — so steht es in Ziffer 3.7.2.4 der BAZG-Richtlinie 68.
Fällt bei einem neuen Wohnmobil eine CO₂-Sanktion an?
Nein. Wohnmobile sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und fallen nicht unter die CO₂-Emissionsvorschriften für Neuwagen.
Welchen Führerausweis brauche ich?
Bis 3'500 kg Gesamtgewicht die Kategorie B, darüber die Kategorie C1. Das gilt auch für die Überführung — wir setzen dafür eine entsprechend berechtigte Person ein.
Mein Kastenwagen ist im Ausland als Transporter zugelassen. Was gilt?
Massgebend ist der tatsächliche Aufbau. Ein Wagen mit Wohnausbau zählt in der Schweiz als Wohnmobil, unabhängig davon, was im ausländischen Ausweis steht.
Wird die ausländische Gasprüfung anerkannt?
Nicht automatisch. Rechnen Sie damit, dass die Gasanlage im Rahmen der Schweizer Prüfung neu abgenommen wird.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
Weitere Informationen
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