Typengenehmigung & COC beim Autoimport
Kurz beantwortet: Das COC (Certificate of Conformity) ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers und bestätigt die Typengenehmigung des Fahrzeugs. Für die Schweizer MFK und Zulassung ist es faktisch zwingend. Bei Neuwagen liegt es den Papieren bei; für Gebrauchtwagen kann es beim Hersteller oder Importeur beschafft werden (ca. 100–300 CHF, 1–2 Wochen).
Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Sätze Stand Juli 2026: Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Was steht im COC?
Das COC dokumentiert alle typengenehmigungsrelevanten Daten: Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN), EU-Typengenehmigungsnummer, Abmessungen, Gewichte, Emissionswerte (WLTP-CO2), Geräuschwerte und Bereifung. Das Schweizer Strassenverkehrsamt übernimmt diese Daten für die Zulassung und den Fahrzeugausweis.
Warum ist das COC für die Schweiz so wichtig?
Die Schweiz anerkennt die EU-Gesamttypengenehmigung. Mit COC entfällt eine aufwendige Einzelprüfung – die MFK beschränkt sich auf die technische Kontrolle. Ohne COC braucht es eine Datenbestätigung des Herstellers oder im schlechtesten Fall eine Einzelabnahme mit Gutachten, was Wochen dauern und mehrere hundert Franken kosten kann.
Wo bekomme ich das COC?
- Neuwagen: liegt den Fahrzeugpapieren bei – beim Kauf ausdrücklich mitverlangen.
- Gebrauchtwagen vom Händler: im Kaufvertrag zusichern lassen; viele Händler beschaffen es kostenlos.
- Nachbestellung: beim Hersteller oder Schweizer Generalimporteur (z. B. AMAG für VW/Audi/Škoda/SEAT). Kosten typischerweise 100–300 CHF, Lieferzeit 1–2 Wochen.
COC fehlt – was nun?
Der Dokumentenservice von Finsler Customs beschafft fehlende COC-Papiere und Datenbestätigungen – auch für bereits importierte Fahrzeuge. Zusammen mit dem Zollausweis Form. 13.20 A und dem Prüfbericht entsteht so das komplette Zulassungsdossier.
Häufige Fragen zum COC-Papier
Kann ich ein Auto ohne COC in der Schweiz zulassen?
Faktisch kaum auf direktem Weg: Ohne COC verlangt das Strassenverkehrsamt eine Datenbestätigung des Herstellers oder Generalimporteurs, im schlechtesten Fall eine Einzelabnahme mit Gutachten – das dauert Wochen und kostet mehrere hundert Franken. Lassen Sie sich das COC deshalb schon im Kaufvertrag schriftlich zusichern oder beschaffen Sie es vor der MFK.
Was kostet die Nachbestellung eines COC und wie lange dauert sie?
Typischerweise 100–300 CHF beim Hersteller oder beim Schweizer Generalimporteur (z. B. AMAG für VW, Audi, Škoda und SEAT), die Lieferzeit beträgt ein bis zwei Wochen. Viele deutsche Händler beschaffen das Dokument auf Nachfrage kostenlos – fragen Sie deshalb immer zuerst beim Verkäufer, bevor Sie kostenpflichtig nachbestellen.
Welche Daten stehen im COC und wofür braucht sie das Strassenverkehrsamt?
Das COC enthält alle typengenehmigungsrelevanten Daten: Fahrzeugidentifikationsnummer, EU-Typengenehmigungsnummer, Abmessungen, Gewichte, WLTP-Emissionswerte, Geräuschwerte und zulässige Bereifung. Das Strassenverkehrsamt übernimmt diese Angaben direkt in den Schweizer Fahrzeugausweis – dank der anerkannten EU-Gesamttypengenehmigung entfällt so eine aufwendige technische Einzelprüfung, und die MFK beschränkt sich auf die normale Kontrolle.
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Zahlen und Fristen auf einen Blick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| COC beim Hersteller nachbestellen | CHF 100–300, Lieferung in 1–2 Wochen |
| Leergewicht im COC | Ziffer 13 |
| CO₂-Wert nach WLTP im COC | Ziffer 49 |
| Prüfungsbericht Form. 13.20 A | CHF 20 |
| Einzelabnahme ohne COC | CHF 800–2'500 je nach Aufwand |
| Anerkennung der EU-Typengenehmigung | ja, dadurch keine Einzelprüfung nötig |
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen (VZV, SR 741.51)
- asa – Vereinigung der Strassenverkehrsämter
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