Ratgeber

Autoimport und Steuern

Beim Import eines Fahrzeugs in die Schweiz wird Mehrwertsteuer fällig – aktuell zum Normalsatz von 8,1 %. Entscheidend ist nicht nur der Satz, sondern die richtige Bemessungsgrundlage.

Wer erhebt die Steuer?

Die Mehrwertsteuer auf importierte Fahrzeuge wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Einfuhr erhoben. Anders als bei einem Inlandskauf läuft die Abrechnung über die Zollanmeldung.

Bemessungsgrundlage

Die Schweizer MWST wird auf den Importwert berechnet. Dieser setzt sich grundsätzlich zusammen aus:

  • dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis (in CHF umgerechnet)
  • zuzüglich Transportkosten bis zur Schweizer Grenze
  • zuzüglich allfälliger weiterer Nebenkosten gemäss BAZG

Deutsche MWST und Ausfuhr

Bei gewerblichen Verkäufern wird das Fahrzeug in der Regel netto exportiert – die deutsche MWST entfällt. Privatkäufe enthalten meist keine ausweisbare MWST, der Kaufpreis ist dann Bruttogrundlage.

Beispiel

Kaufpreis netto 40.000 EUR + Transport 800 CHF → Importwert in CHF wird berechnet und mit 8,1 % besteuert. Zusätzlich fällt 4 % Automobilsteuer an.

Häufige Fehlerquellen

  • Unvollständige Belege zum Kaufpreis
  • Falsche Umrechnungskurse
  • Vergessene Transportkosten in der Bemessungsgrundlage

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Schweizer MWST aktuell?+

Der Normalsatz beträgt 8,1 % und wird bei der Einfuhr auf den Importwert berechnet.

Ist die Automobilsteuer in der MWST enthalten?+

Nein. Automobilsteuer (4 %) und MWST sind getrennte Abgaben.

Kann ich die Schweizer MWST als Unternehmer abziehen?+

Bei MWST-pflichtigen Unternehmen ist ein Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich – sprechen Sie das mit Ihrer Treuhand ab.