Funktion des Formulars
Das Formular 13.20A ist die Veranlagungsverfügung für die Automobilsteuer. Es bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss verzollt wurde und alle Importsteuern entrichtet sind. Das Strassenverkehrsamt verlangt dieses Dokument bei der Zulassung.
Wer stellt es aus?
Das Formular wird im Rahmen der Zollabwicklung an der Schweizer Grenze ausgestellt. Bei einer professionellen Zollabwicklung durch die Finsler Customs GmbH erhalten Sie dieses Dokument zusammen mit der Veranlagungsverfügung und allen weiteren Importbelegen.
Inhalt
- Fahrzeugidentifikation (FIN, Marke, Modell)
- Bemessungsgrundlage
- Berechnete Automobilsteuer
- Zollstelle und Datum
Was tun, wenn es fehlt?
Ein nachträgliches Beibringen ist möglich, aber zeitaufwändig. Sorgen Sie dafür, dass das Formular direkt bei der Verzollung erstellt und zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt wird.
Häufige Fragen
Brauche ich Formular 13.20A auch bei Eigenimport?+
Ja – es ist Voraussetzung für jede Schweizer Zulassung eines importierten Fahrzeugs.
Wie lange ist das Formular gültig?+
Es bestätigt einen abgeschlossenen Zollvorgang und ist dauerhaft Bestandteil der Fahrzeugakte.
Kann das Formular nachträglich korrigiert werden?+
Nur durch das BAZG selbst und nur bei nachweislichen Fehlern.
