Von Anna Katharina Finsler, Geschäftsführerin Finsler Customs GmbH · Zuletzt aktualisiert: · Sätze geprüft am : Automobilsteuer 4 %, CH-MwSt 8,1 %
Importfahrzeug finanzieren oder leasen
Auch Importfahrzeuge lassen sich in der Schweiz regulär finanzieren oder leasen. Möglich sind ein Privatkredit (z. B. bei BANK-now oder Cembra), Fahrzeugleasing bei einer Leasinggesellschaft oder eine Ballonfinanzierung; die Anfrage stellen Sie selbst. Wie bei jedem Kredit prüft der Anbieter Ihre Bonität, und nach der Schweizer Zulassung ist das Fahrzeug die Sicherheit.

Die drei Finanzierungswege
| Modell | Funktionsweise | Geeignet für |
|---|---|---|
| Privatkredit | Barzahlerrabatt nutzen, freie Tilgung, Fahrzeug gehört Ihnen | Käufer mit guter Bonität, ältere Fahrzeuge |
| Leasing | Feste Monatsrate, Restwert, Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft | Neuwertige Fahrzeuge, planbare Kosten |
| Ballonfinanzierung | Tiefe Raten + Schlussrate am Ende | Wer Liquidität schonen will |
Besonderheiten beim Importfahrzeug
- Leasing erst nach CH-Zulassung: Die Leasinggesellschaft übernimmt das Fahrzeug nach MFK und Einlösung – die Importphase wird per Anzahlung/Zwischenfinanzierung überbrückt.
- Bewertung: Grundlage ist der Schweizer Marktwert (Eurotax), nicht der günstigere deutsche Einkaufspreis – das verbessert das Belehnungsverhältnis.
- Restwertleasing: auch für Importfahrzeuge üblich; Laufzeiten 12–60 Monate.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein, B-/C-Bewilligung oder Schweizer Bürgerrecht
- Positive Bonitätsprüfung (ZEK) und Budgetrechnung nach Konsumkreditgesetz (KKG)
- Vollkaskoversicherung während der Leasing-/Kreditlaufzeit
Ablauf mit Finsler Customs
- Offerte mit allen Importkosten im Import-Rechner anfordern (7 Tage gültig).
- Finanzierungsantrag stellen Sie selbst beim Anbieter Ihrer Wahl, zum Beispiel über gowago.ch – Entscheid meist in 24–48 Stunden. Finsler Customs holt keine Offerten ein und vermittelt keine Kredite.
- Import durch Finsler Customs; im Premium-Paket auch MFK (wo nötig) und Zulassung.
- Übergabe; die Finanzierung startet mit der Einlösung.
Eine unverbindliche Kostenrechnung erhalten Sie über die Importberatung; die Monatsrate nennt Ihnen der Finanzierer.
Häufige Fragen zu Finanzierung und Leasing
Kann ich ein importiertes Auto in der Schweiz ganz normal leasen?
Ja. Nach MFK und Schweizer Zulassung übernimmt die Leasinggesellschaft das Fahrzeug wie jedes andere – Leasinggesellschaften finanzieren auch Importfahrzeuge, sobald sie in der Schweiz zugelassen sind. Die Importphase selbst wird per Anzahlung oder Zwischenfinanzierung überbrückt, da das Leasing erst mit der Einlösung in der Schweiz starten kann.
Welche Voraussetzungen gelten für Kredit oder Leasing eines Importautos?
Dieselben wie bei jedem Fahrzeugkauf in der Schweiz: Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein, eine positive Bonitätsprüfung (ZEK) mit Budgetrechnung nach Konsumkreditgesetz sowie während der Laufzeit eine Vollkaskoversicherung. Der Finanzierungsentscheid liegt meist innert 24–48 Stunden vor – die Herkunft des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle.
Wird beim Leasing der deutsche Kaufpreis oder der Schweizer Marktwert angerechnet?
Grundlage der Bewertung ist der Schweizer Marktwert nach Eurotax, nicht der günstigere deutsche Einkaufspreis. Das wirkt zu Ihren Gunsten: Das Belehnungsverhältnis fällt besser aus, weil das Fahrzeug mehr wert ist, als Sie dafür bezahlt haben. Restwertleasing mit Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten ist auch für Importfahrzeuge üblich.
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Zahlen und Fristen auf einen Blick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Leasing möglich ab | erst nach der Schweizer Zulassung |
| Bewertungsgrundlage | Schweizer Marktwert nach Eurotax, nicht der deutsche Einkaufspreis |
| Überbrückung der Importphase | Anzahlung oder Zwischenfinanzierung |
| Abgaben, die vorfinanziert werden müssen | 4 % Automobilsteuer plus 8,1 % Einfuhrsteuer |
| Typische Gesamtdauer bis zur Zulassung | 2 bis 4 Wochen, in Kantonen mit langer MFK-Wartezeit länger |
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend ist immer der Wortlaut der geltenden Erlasse.
- BAZG – Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz
- BAZG – Zollanmeldung und Steuern beim Fahrzeugimport
- Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20)
- BAZG – Nutzung unverzollter Fahrzeuge in der Schweiz
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